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Verfasst am: 12.03.09, 08:25 Titel: Kann man etwas gegen die schlechten Wege tun?
Guten Morgen,
vorweg, ich wusste nicht in welches Thema ich das schreiben soll. Wenn es also falsch ist, bitte verschieben!
Folgende Situation:
Seit April 2004 wohnt Herr A mit seiner Frau auf einem umgebauten Bauernhof zur Miete. Der Hof kann über 2 Zufahrten erreicht werden. Die eine Zufahrt gehört zum Landkreis, in der Herr A als Bürger gemeldet ist, die andere Zufahrt gehört schon zum Nachbarkreis.
Nun ist es so, dass die Zufahrtswege unbefestigt sind und Jahr für Jahr geht die Stadt 1-2 Mal hin und füllt die riesigen Löcher, die durch Regen ausgespült wurden, mit losem Schüttgut und Schaufel auf und planiert sie dann notdürftig zu.
Dass das rein gar nichts bringt, kann man sich Jahr für Jahr ansehen. Man könnte auch das Geld für die "Reparaturen", was ja auch unser Steuergeld ist, aus dem Fenster werfen. Das hätte den gleichen Effekt.
Ich muss dazu sagen, dass der Weg neben der Müllabfuhr und Paketdiensten von etwa 12 Fahrzeugen, deren Besitzer hier auch auf den Weg wohnen, pro Tag befahren wird.
Nun dachte sich Herr A er könne die Stadt mal um eine Stellungsnahme bitten um zu erfahren wie man über die Situation denkt. Leider wurde Herr A bisher mit Ignoranz gestraft und bekam leider gar nichts zu hören.
Herr A stellt sich nun die Frage ob es Sinn machen kann gegen die Stadt und die schlechten Zufahrtswege einen Rechtsweg zu gehen.
Wenn es sich ausschließlich um öffentliche Wege und Straßen handelt, kann A als Anwohner m. E. nur und ausschließlich dann gegen die Gemeinde/den Landkreis (LK) mit Erfolg vorgehen, wenn von dem Weg oder der Straße unzumutbare Gefahren ausgehen. Wenn es nur darum geht, dass die Straße/der Weg sehr langsam befahren werden kann, weil er in einem sehr schlechten Zustand ist, dann wird A wohl grundsätzlich nichts gegen die jeweilige Gemeinde/den LK unternehmen können. A hätte ja - sorry - nicht auf den umgebauten Bauernhof ziehen müssen. A hat ja vermutlich schon von Anfang sehen können, dass die Zufahrten in einem sehr schlechten Zustand sind.
Handelt es sich aber möglicherweise auch um Wegerechte privatrechtlichen Inhalts, was durch Einsichtnahme in das Grundbuch geklärt werden kann, so sollte man sich vielleicht den Nutzungsvertrag einmal anschauen. Vielleicht kann daraus "Honig gesaugt" werden. Fraglich dürfte allerdings sein, ob A, der lediglich Mieter ist, ein grundbuchliches Einsichtsrecht hat.
Da der Brief von A wohl doch recht provokant geschrieben war, hat sich derr Herr Bürgermeister nebst Gevolke am Samstag höchst persönlich auf den Weg zum Heim von Herrn A gemacht und standen da plötzlich unangemeldet vor der Tür.
Ein Wort gab das andere - unverschämter Brief hier, nicht weich gespülte Worte da. Und schließlich versprachen die Herrschaften Herrn A in die Hand, dass man nun den Weg asphaltieren würde.
Und schließlich versprachen die Herrschaften Herrn A in die Hand, dass man nun den Weg asphaltieren würde.
Hallo,
wenn da der Bürgermeister da war, handelt es sich wohl um eine Straße der Gemeinde oder der Stadt.
Wurde auch besprochen, wer denn nun die Kosten trägt?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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