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ich habe im Dezember letzten Jahres ein Haus gekauft und folgendes festgestellt :
Es gibt unter meinem Heizungsraum einen alten fast komplett mit Bauschutt zugeschütteten Keller. Mir wurde dieser auch bei der Besichtigung gezeigt (er ist mit einem großen Brett abgedeckt) und es war in dem unter dem Einstieg ersichtlichen Bereich alles Trocken.
Auch auf meine Nachfrage hin, ob dadurch nicht Feuchtigkeit gezogen wird, wurde mir mehrfach glaubhaft versichert, dass es von außen eine Sperrschicht gäbe, und dies nicht möglich sei.
Da dort zum jetztigen Zeitpunkt aber vermehrt ein moderiger Geruch festzustellen war, und der im oberen Bereich liegende Sand leicht feucht aussah, habe ich mich entschlossen, den Raum sicherheitshalber auszuräumen. Dabei bin ich in etwa ein Meter Tiefe auf stehendes Wasser gestoßen.
Jetzt kann man auch den hinteren Teil des Kellers einsehen, da der Schutt zum hinteren Teil des Kellers hin abfällt, und es ist festzustellen, dass dort das Wasser steht und auch schon öfter bis etwa 50cm unter die Decke stand, da die Wand dort viele viele braune Wasserränder aufweist.
Die Feuchtigkeit geht logischer Weise auch teilweise durch die Wände leicht nach oben.
Soviel zur Situation.
Der Kaufvertrag weist folgende Klausel auf :
"Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grund und Bodens, Gebäudes und etwa mitverkaufter beweglicher Sachen sind ausgeschlossen. Unberührt von diesem Ausschluss bleiben Käuferrechte aufgrund gegebenenfalls in dieser Urkunde gegebener Garantien sowie wegen vorsätzlicher zu vertretender oder arglistig verschwiegener Mängel.
Die Verkäuferseite erklärt, keine bekannten Mängel, auf die ein Käufer einen Hinweis erwarten durfte , arglistig verschwiegen zu haben."
Sowie ich das sehe, hätte der Verkäufer das eindeutig schonmal merken müssen.
Wie sehen meine Chancen aus, dies zu beweisen und einen Ausgleich für diese Schäden zu bekommen?
Auch mein Immobilienrechtschutz übernimmt keine Kosten für Rechtsstreits, die aus Kaufverträgen oder Neubau resultieren. Ich bin total verzweifelt und für jeden Rat dankbar, habe leider im Moment auch so gut wie gar kein Geld für teure Gutachten oder Anwälte.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 16.03.09, 17:10 Titel:
Meiner Meinung nach besteht ohne ein Sachverständigengutachten und ohne anwaltliche Vertretung so gut wie keine Aussicht, gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels durchzusetzen.
Was sagt denn der Verkäufer zu den Feststellungen des Käufers?
Bis jetzt noch nichts, der Mangel wurde heute festgestellt, und der Verkäufer ist noch auf der Arbeit, dieser Beitrag war nur das Erste, was mir eingefallen ist, was ich direkt tun konnte, um vielleicht überhaupt erstmal einen groben Anhalt zu bekommen wie die Aussichten (wohl oder übel mit Anwalt sind...
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 16.03.09, 17:54 Titel:
Wenn der Verkäufer anerkennt, dass er für den Mangel haften muss, weil er ihn arglistig verschwiegen hat, ist der Kuchen gegessen. Anderenfalls: siehe oben.
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