Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zugriff auf Fahrzeug Bussysteme legal?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zugriff auf Fahrzeug Bussysteme legal?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sefiroth
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 17:19    Titel: Zugriff auf Fahrzeug Bussysteme legal? Antworten mit Zitat

Hallo!

Nahezu alle neueren Autos verfügen über diverse Bus-Systeme wie zum Beispiel den am weitesten verbreiteten CAN Bus, über den die Steuergeräte des Autos Daten austauschen. Darunter sind auch interessante Informationen wie zum Beispiel die Geschwindigkeit.

Im Handel habe ich schon einige CAN-Adapter für den Einbau von markenfremden Autoradios gesehen. Diese geben gewisse Fahrzeug-Informationen in entsprechend umgewandelte Signale an das Radio weiter, damit beispielsweise die Lautstärke an die Geschwindigkeit angepasst werden kann. Sie werden einfach zwischen den CAN-Anschluss des original Markenradios und den Anschlüssen des neuen Radios eingesetzt.

Ist es erlaubt selbstentwickelte Elektroniken (also Elektroniken ohne amtliche Prüfung ect.) an diese Bussysteme anzuschließen, um beispielsweise die Geschwindigkeit in einer eigenen kleinen Anzeige darzustellen? Oder führt das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis oder des Versicherungsschutzes? Weiß jemand wie da die rechtliche Lage ist bzw. wo man das nachlesen könnte?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

§19 Abs. 2 StVZO
Zitat:
Die Betriebserlaubnis … erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Anhand der Schilderung kann ich nichts erkennen was dazu führt, daß 1-3 zutreffen würden.

Bezüglich des Versicherungsschutzes solltest du deinen Versichrungsvertrag lesen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
thomys
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Da der CAN-Bus (bzw. das Protokoll) zeitkritische Daten überträgt
(Beschleunigungssensoren, Gearsensoren, Sensoren für die Niveauregulierung
beim Einsatz von Xenon, Druckparameter der Bremsanlage usw....) und aus diesen
Daten in den Steuergeräten ABS, ESP, Airbags usw. angesteuert werden, sehe ich
es als sehr kritisch an, wenn selbstgefrickelte Elekronikbauteile in diesen Regelkreis
eingebracht werden.

Viele Grüße

Thomas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.