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KFZ in Unternehmergesellschaft, Zulassung auf Person
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hobi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 21:48    Titel: KFZ in Unternehmergesellschaft, Zulassung auf Person Antworten mit Zitat

Hallo es geht um folgenden Fall.
Eine Unternehmergesellschaft möchte ein Auto kaufen und als Firmenfahrzeug nutzen. Da die UG aber relativ jung ist, geht eine Finanzierung nicht durch.
Jetzt besteht die Möglichkeit, das der Geschäftsführer das Auto kauft und den Kredit aufnimmt.
Die Kaufrechnung kann auf die Firma ausgestellt werden. Allerdings muss vom Kreditinstitut aus das Auto auf den Privatnamen zugelassen werden. Genauso wie die Versicherung.
Wie sieht es hier aus?
Geht das überhaupt?
Gibt es Probleme mit dem Vorsteuerabzug?

Falls es nicht geht. Vielleicht hat irgendjemand ja eine Idee wie man das lösen könnte?

Vielen Dank im Voraus
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist mir nicht möglich, verbindliche Ausführungen zum Kfz-Zulassungsrecht zu machen. Ich habe da nur so ein Gefühl, daß es nicht geht, die Zulassung auf einen anderen Namen als die Kaufrechnung zu erstellen... Hierzu vielleicht einfach mal die Zulassungsbehörde fragen.

Steuerrechtlich sieht die Geschichte in Ordnung aus - das Kfz wird per Rechnung auf die UG gekauft, also steht dem Vorsteuerabzug unter Annahme der sonstigen Voraussetzungen nichts im Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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hobi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:29    Titel: Zulassung Antworten mit Zitat

Die Zulassung interessiert es nicht, wer das Auto gekauft hat.
Zugelassen wird auf den, der den Brief dabei hat.

Interessant ist nur die Frage, wenn im Brief, im Schein und in der Versicherung nicht die Firma steht, sondern der Geschäftsführer als Privatmann. Ob das steuerrechtlich dann durch geht und das KFZ in der Firma steuerrechtlich sozusagen rechtens ist und dort der VST-Abzug und die Abschreibung gemacht werden kann.
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Raiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Fzg zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird gehört es zum notwendigen BV. Umsatzsteuerrechtlich gehört es bei einer Nutzung von mehr als 10% zum Unternehmensvermögen.

Problematisch sehe ich allerdings den vom Unternehmer aufgenommenen Kredit.

Für Unternehmensgesellschaften (mit Haftungsbeschränkung) gelten ähnlichen strenge Regelungen wie für GmbH's.
Hier läge also eine einlagefähige Vorteilsgewährung ohne Gegenleistung vor.

M.E. also eine verdeckte Einlage.
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MfG Raiden

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hobi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Aber was zieht das dann nach sich?
Soweit ich weiß würde die verdeckte Einlage das Stammkapital erhöhen, oder?

Wie sieht die Möglichkeit aus, das der Geschäftsführer widerum der Gesellschaft einen Kredit gewährt? Mit marktüblicher Verzinsung...
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Weeper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gelten für UGs die gleichen Grundsätze wie für eine GmbH und keine ähnlichen.

Die Hingabe eines unverzinslichen Darlehens stellt keine verdeckte Einlage dar, erst der Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens führt zu einer vE.
Somit kann der Fragende seiner GmbH/UG sogar ein unverzinsliches Darlehen ausreichen. Wenn Du allerdings das Auto einfach so in deiner UG bilanzierst liegt wohl eine vE vor.

Wenn eine verdeckte Einlage das Stammkapital erhöhen würde wäre es keine verdeckte Einlage mehr. Zumal für eine Kapitalerhöhung gewisse Formerfordernisse eingehalten werden müssen.

Eine vE führt u. a. zur Erhöhung der Anschaffungskosten der UG Anteile.

MfG
Weeper
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Raiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
es gelten für UGs die gleichen Grundsätze wie für eine GmbH und keine ähnlichen


Das ist Quatsch!

Es gibt definitv Unterschiede! u.a. beim Stammkapital und bei gesetzlichen Gewinnrücklagen.
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MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Weeper hat folgendes geschrieben::
Wenn Du allerdings das Auto einfach so in deiner UG bilanzierst liegt wohl eine vE vor.
Lt. Sachverhalt hat die UG das Fahrzeug erworben und ist damit Eigentümer. Damit wäre das Auto zwingend bei der UG zu bilanzieren. Eine verdeckte Einlage sehe ich da nicht. Nur weil der Wagen auf den Gesellschafter zugelassen wird, geht nicht das Eigentum auf ihn über.
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Gruß

towel day

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hobi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:18    Titel: Abwicklung Antworten mit Zitat

Vielen, vielen Dank.

Nun nochmal eine Verständnisfrage zur Abwicklung. Soll der Kredit vom Privatmann bezahlt werden, der wiederum der Firma das Auto weiter verkauft und Kredit gibt? Oder ist es schlauer, der Firma einfach den richtigen Autokredit sozusagen "zu überlassen".
Das die Zahlungen schon direkt von der Firma an die Autokredit-Bank gehen...

Weil sonst besteht ja wieder das Problem, das der Privatmann Zinseinkünfte hat, oder bin ich da jetzt falsch?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:40    Titel: Re: Abwicklung Antworten mit Zitat

hobi hat folgendes geschrieben::
Weil sonst besteht ja wieder das Problem, das der Privatmann Zinseinkünfte hat, oder bin ich da jetzt falsch?


Wie ist das mit den Zinseinkünften gemeint?
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Warum keine Einlage?

Ich habe hier doch eine Vermögenszuführung, welche durch den Gesellschafter veranlasst ist, eine Erhöhung der Aktiva der UG und eine einseitige Vorteilsgewährung, da die Finanzierung/ das Fremdkapital nirgends in der Bilanz der UG auftaucht...

Bitte korrigiert mich falls ich das falsch sehe!

Die Nutzungsüberlassung des PKW's an die UG wäre keine, mangels Bilanzierbarkeit. Sehe ich auch so.

Da der PKW aber im BV der UG aktiviert wird, liegt m.E. eine Einlage vor. Ein fremder Dritter hätte der Gesellschaft diesen Vermögensvorteil nicht eingeräumt.
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MfG Raiden

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Zuletzt bearbeitet von Raiden am 16.03.09, 21:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hobi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 21:35    Titel: zur Erklärung Antworten mit Zitat

Ich meinte, das der Kredit ja auf die Privatperson läuft.

Jetzt würde die Rate dann ja auch von der Privatperson abgebucht werden. Somit bestünde ein Kredit zwischen Autohaus und Privatmann - und widerum ein Kredit zwischen Privatmann und der Firma.

Damit hat der Privatmann die Zinsen für den Kredit zu zahlen und müsste die Zinsen wieder weiter berechnen (also Zinseinkünfte)


Oder ist es schlauer gleich die Raten vom Firmenkonto weg buchen zu lassen? Und den Kredit praktisch in der Bilanz als Verbindlichkeit zu bilanzieren. Damit wäre es eine Überlassung des Kredits durch den Gesellschafter.

Oder wie mache ich es sonst, das die Zinsen, die für den Kredit gezahlt werden auch in der Firma landen?


Vielen Dank!
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 22:24    Titel: Re: zur Erklärung Antworten mit Zitat

hobi hat folgendes geschrieben::
Damit hat der Privatmann die Zinsen für den Kredit zu zahlen und müßte die Zinsen wieder weiter berechnen (also Zinseinkünfte)


Nö. Erstmal Zinseinnahmen. Davon werden dann die Zinsausgaben abgezogen. Wenn man es 1:1 macht, sind die Zinseinnahmen genauso hoch wie die Zinsausgaben.

Die Zinseinkünfte wären dann genau Null Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Ein fremder Dritter hätte der Gesellschaft diesen Vermögensvorteil nicht eingeräumt.
Welcher Vermögensvorteil?

Die GmbH kauft ein Fahrzeug und wird Eigentümer. Also hat sie dieses zu aktivieren. Logischerweise steht dem auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber. Sofern der Gesellschafter das privat bezahtl, besteht eben eine Verbindlichkeit ggü. dem Gesellschafter. Erst wenn dieser auf die Forderung ggü. der GmbH verzichtet, kommt es ggf. zu einer verdeckten Einlage. Aber offensichtlich ist das hier nicht geplant.
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Gruß

towel day

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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentumsverhältnisse spielen im Steuerrecht bei der Beurteilung der Zuordnung zum BV im Übrigen keine große Rolle, soviel vorweg.

Das im Passiva eine VB steht ist eben nicht logisch, sonst gäbe es den Begriff der vE nicht! In der ursprünglichen Frage war eben genau dieses Szenario beschrieben. Zunahme des Aktiva, nämlich PKW, ohne Zunahme des Passiva, da dies innerhalb der Privatsphäre des Gesellschafter geschiet.

Und genau das ist m.E. weiterhin eine vE!
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MfG Raiden

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