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ZickeHH Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2009 Beiträge: 9 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 11.03.09, 18:12 Titel: Könnte es folgen geben ? |
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Guten Tag zusammen.
Wenn Person A papiere für SEINEN Hund hat und ihn bei Person B aus der wohnung holt oder Person B spatzieren geht und Person A den hund ruft und mitnimmt kann Person B rechtliche Schritte eingen ??? den Person A zahtl steuern und die Papiere laufen auf Person A seinen Namen.
Ich danke euch im vorraus |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 11.03.09, 18:27 Titel: Re: Könnte es folgen geben ? |
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ZickeHH hat folgendes geschrieben:: | den Person A zahtl steuern und die Papiere laufen auf Person A seinen Namen. |
Beides sind höchstens Indizien für die Eigentumsverhältnisse, keine Beweise. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ZickeHH Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2009 Beiträge: 9 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 11.03.09, 18:28 Titel: |
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Also kann Person A seine Hund holen wann er es will und wie er es will ohne das Person B irgendwas machen kann ???versteh ich das richtig ??? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 11.03.09, 18:30 Titel: |
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Ohne Genehmigung darf er trotzdem nicht in die fremde Wohnung. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ZickeHH Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2009 Beiträge: 9 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 11.03.09, 18:32 Titel: |
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Ja okay in die Wohung nicht aber er kann seinen Hund sogesehen rufen und mitnehmen ich danke dir für die antworten *g* |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 11.03.09, 18:52 Titel: |
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Genau, geklärt ist das noch lange nicht.
Der TE hat meine Antworten wohl etwas überinterpretiert. So konkret wollte ich mich nicht verstanden wissen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 11.03.09, 19:06 Titel: |
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Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | Um die Frage seriös zu beantworten,
muss man doch zunächst wissen, wie die Eigentumsverhältnisse wirklich sind. Wie Gammaflyer schon klarstellte, sind Papiere lediglich ein Indiz für das Eigentum.
Dann müsste geklärt werden, aufgrund welcher Gegebenheiten und ggf. Vereinbarungen der Hund bei B ist. Wenn die Rechtslage klar wäre, würde B den Hund ja ggf. von sich aus herausgeben. |
Nicht ganz.
Zuerst müsste man genau genommen wissen, wie die exakten Besitzverhältnisse sind.
Das interessante am Deutschen Besitzrecht ist nunmal, dass der Besitzer ein interessantes Paket an Besitzwehr- und Besitzkehrrechten hat, die ihm unabhängig vom Eigentum ein recht überraschendes Kaliber an handfesten oder juristischen Reaktionsmöglichkeiten geben könnte. Und das ganz unabhängig von einer später gerichtlich festzustellenden Eigentumslage.
Wenn jemand einem rechtmäßigen Besitzer (und das ist ein Fachbegriff) den Besitz gegen dessen Willen eigenmächtig entzieht, dann sollte er schon verdammt sicher sein, dass er das darf - oder sicher sein, dass er rechtswidrig handelt, aber die Situation voll überblickt und unter Kontrolle hat.
Da lassen sich dann bei Gegenwehr und Gegen-gegenwehr leider sehr leicht emotional nachvollziehbare Eskalationsszenarien bilden, die in Situationen resultieren, die dann nicht unter einem Jahr Knast ohne Bewährung belohnt werden. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Aileen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.04.2006 Beiträge: 458
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Verfasst am: 12.03.09, 20:12 Titel: |
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Kann man so auch nicht pauschalisieren.
Wenn ein Hund laut Papiere mein Eigentum ist und auch beim Verein als solches geführt wird, muß ich nicht zwangsläufig der Besitzer des Hundes sein.
Kann ja auch sein, daß ich den Hund einer anderen Person (z.B. aus Platzgründen) überlassen habe, mir aber das Eigentumsrecht und die Nutzung z.B. zur Zucht gesichert habe.
Ist wie beim Auto...wenn ich im KFZ Brief stehe und einem Bekannten das Auto zur gelegentlichen Nutzung überlass, hat er aufgrund dessen noch lange kein Eigentumsrecht daran. |
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Aileen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.04.2006 Beiträge: 458
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Verfasst am: 13.03.09, 16:55 Titel: |
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Zitat: | Wie sichern Sie sich denn ein Eigentumsrecht zu?
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Per Vertrag?????
Ist bei Zuchthunden- und Katzen auch so üblich.
Kenne da auch keine Rechtsprechung, die das anders sieht. |
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Aileen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.04.2006 Beiträge: 458
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Verfasst am: 16.03.09, 20:12 Titel: |
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Ich denke, jeder andere hier wird es schon verstanden haben......... |
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