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Verfasst am: 16.03.09, 16:30 Titel: Exfreund gibt Haustiere und anderes nicht heraus
Hallo,
ich habe mich vor 6 Monaten von meinem Exfreund getrennt und bin umgezogen (250km weit weg).
Nach 3 Monaten hat es endlich geklappt und ich konnte ein paar meiner Sachen holen.
(Alles was man zu Geld machen kann war natürlich weg...)
Und auch meine 2 Katzen wollte ich haben aber er weigerte sich sie herauszugeben.
Damals hatte ich auch keinen Beweis das es meine Katzen sind, nun habe ich die Rechnung von der Frau bei der ich sie gekauft habe (Ich habe sie gesucht und zum Glück auch gefunden, glücklicherweise war sie bereit mir zu helfen und mir eine "Rechnung" zu schicken.)
Nun habe ich diese Rechnung aber er will sie dennoch nicht herausgeben.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe bin ich ja machtlos. Oder?
Habe gehört sowas geht nur über Anwalt.
Nun wäre meine Frage wie die Rechtslage ist?
Was kann ich machen um meine Katzen zu bekommen?
Und was kann ich machen damit er mir die Sachen die alle weg sind ersetzen muss?
Ich bin wirklich verzweifelt ich habe sehr oft versucht mit ihm darüber zu reden aber ohne Erfolg.
Nun habe ich diese Rechnung aber er will sie dennoch nicht herausgeben.
Vielleicht kommt von ihm noch eine Forderung über die Betreuung und Futtergeld, Katzenstreu ect.? Bei einem Ausgleich dieser müsste er die Katzen eigentlich wieder herausgeben, falls nichts Anderes vereinbart war.
Zitat:
Und was kann ich machen damit er mir die Sachen die alle weg sind ersetzen muss?
Du bist hier in der folgenden Rubrik: Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Verfasst am: 16.03.09, 20:22 Titel: RSV oder nicht, das ist hier die Frage!
Auch wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, ist das grundsätzlich kein "Beinbruch", insbesondere ist man dann jedenfalls nicht rechtlos. Fällt man unter das sogenannte "Armenrecht" kann man für die außergerichtliche Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt (RA) seiner Wahl Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht seines Wohnsitzes beantragen. Wenn die gerichtliche Interessenvertretung notwendig wird, weil außergerichtlich auch mit RA nichts zu machen ist- so wie hier wahrscheinlich auch, kann man Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man außerstande ist, die Kosten eines Rechtsstreites selbst aufzubringen und hinreichende Erfolgsaussichten da sind.
Wenn die Ex-Freundin F beweisen kann (durch Rechnungsvorlage), dass die beiden Katzen, die genau zu bezeichnen sind, ihr gehören, dürfte es mit der Herausgabeklage grundsätzlich kein Problem geben. Die Sachen, die verschwunden sind, sollten nach Möglichkeit ebenfalls möglichst genau beschrieben werden können. Wenn der Ex-Freund E sie veräußert oder sonst beseite geschafft oder entsorgt hat, kann die F von E Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes verlangen.
Nun habe ich diese Rechnung aber er will sie dennoch nicht herausgeben.
Zitat:
Vielleicht kommt von ihm noch eine Forderung über die Betreuung und Futtergeld, Katzenstreu ect.? Bei einem Ausgleich dieser müsste er die Katzen eigentlich wieder herausgeben, falls nichts Anderes vereinbart war.
Wir haben das alles zusammen bezahlt. Also nix mit Rechung für Futter ect. Davon mal ganz abgesehen wäre mir das auch Recht hauptsache ich bekomme meine Katzen wieder.
Zitat:
Auch wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, ist das grundsätzlich kein "Beinbruch", insbesondere ist man dann jedenfalls nicht rechtlos. Fällt man unter das sogenannte "Armenrecht" kann man für die außergerichtliche Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt (RA) seiner Wahl Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht seines Wohnsitzes beantragen. Wenn die gerichtliche Interessenvertretung notwendig wird, weil außergerichtlich auch mit RA nichts zu machen ist- so wie hier wahrscheinlich auch, kann man Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man außerstande ist, die Kosten eines Rechtsstreites selbst aufzubringen und hinreichende Erfolgsaussichten da sind.
Wenn die Ex-Freundin F beweisen kann (durch Rechnungsvorlage), dass die beiden Katzen, die genau zu bezeichnen sind, ihr gehören, dürfte es mit der Herausgabeklage grundsätzlich kein Problem geben. Die Sachen, die verschwunden sind, sollten nach Möglichkeit ebenfalls möglichst genau beschrieben werden können. Wenn der Ex-Freund E sie veräußert oder sonst beseite geschafft oder entsorgt hat, kann die F von E Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes verlangen.
Also da ich ja erst hier hergezogen bin habe ich noch keine Arbeit.
Ist nicht so Leicht eine zu finden...
Von daher weis ich nicht ob ich unter das "Armenrecht" falle, aber ich denk mal schon da ich ja überhaupt kein Geld habe.
In dem Übernahmevertrag zwischen (Verkäufer, Adresse ect) und mir (Damalige Anschrift , Name ect)steht : das ich Datum, (Name und Nachname) 2 Katzenwelpen von Verkäufer (Name und Nachname) übernehme.
"Beide Katzen sind 8 Wochen alt und wurden 2x entwurmt.
Je katze wird eine Schutzgebühr von ... Euro erhoben"
Dürfte das reichen oder ist das zu wenig?
Habe ja auch genug Leute Familie Freunde ect die bezeugen können das es meine sind und meine Mutter zb kann bezeugen das ich sie gekauft habe.
Also ich habe nur Zeugen unter anderem 2 Sozialpädagogische Betreuerinnen welche wissen das es meine Sachen sind.
Ich habe keine Rechnung von den Sachen aber ich habe genau aufgeschrieben was allles fehlt.
Ich habe keine Rechnung da er alle meine Dokumente unter anderem auch Kontoauszüge behalten hat...
Nun habe ich diese Rechnung aber er will sie dennoch nicht herausgeben.
Zitat:
Vielleicht kommt von ihm noch eine Forderung über die Betreuung und Futtergeld, Katzenstreu ect.? Bei einem Ausgleich dieser müsste er die Katzen eigentlich wieder herausgeben, falls nichts Anderes vereinbart war.
Wir haben das alles zusammen bezahlt. Also nix mit Rechung für Futter ect.
So wie ich das verstanden habe hat der Ex über einen Zeitraum von drei Monaten die alleinige Betreuung der beiden Katzen übernommen da die vermeindliche Katzeneigentümerin aus der gemeinsammen Wohung ausgezogen war. Eine Kollegin von mir hat für die Betreuung ihrer beiden Katzen in einer Katzenpension in Langzeitpflege pro Tag 12 Euro gezahlt. Würde in drei Monaten über 1000 Euro machen.
Es gibt meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit, was ja auch Jörg Herzog schon angesprochen hat. Anwalt aufsuchen - Beratungsschein beantragen. Wer kein eigenes Einkommen hat oder grosses Vermögen hat, ist mittellos und bekommt das bezahlt. Klage auf Herausgabe einreichen, je nach Streitwert beim Amtsgericht oder gleich beim Landgericht. Dabei aber gleich auch Schadensersatzklage mit einreichen, im Falle die Sachen bereits veräussert wurden vom Ex, damit er den Zeitwert ersetzen muss. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass zunächste eine "einstweilige Verfügung" auch helfen würde. Dies bitte mit dem Anwalt besprechen, welche Vorgehensweise die effektivere ist.. LG Phönix
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