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Verfasst am: 16.03.09, 21:23 Titel: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz
Hallo,
nehmen wir mal an, Person A stellt eine Anfrage nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz bei einer Behörde. Diese Anfrage könnte dazu führen, dass gegen einen Dritten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird und weitere Unannehmlichkeiten entstehen. Kann es passieren, dass der Dritte erfährt, wer die Anfrage gestellt hat? Oder kann sich A sicher sein, dass seine Identität in jedem Fall geheimgehalten wird?
Verfasst am: 17.03.09, 10:47 Titel: Re: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz
Nordland hat folgendes geschrieben::
Hallo,
nehmen wir mal an, Person A stellt eine Anfrage nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz bei einer Behörde. Diese Anfrage könnte dazu führen, dass gegen einen Dritten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird und weitere Unannehmlichkeiten entstehen. Kann es passieren, dass der Dritte erfährt, wer die Anfrage gestellt hat? Oder kann sich A sicher sein, dass seine Identität in jedem Fall geheimgehalten wird?
Gruß
Nordland
sicher sein können sie im leben nur über genau eine sache: das sie mal sterben werden. _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
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