Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verkauf einer Haushelfte ohne Teilung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verkauf einer Haushelfte ohne Teilung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
milbe13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:34    Titel: Verkauf einer Haushelfte ohne Teilung? Antworten mit Zitat

Kann in einem Haus mit zwei Wohneinheiten ohne Teilung in separate Eigentumswohnungen, einer verkaufen ohne die anderen im Grundbuch eingetragenen Besitzer mit einzubeziehen vollzogen werden? Ist es unter den Bedingungen überhaupt möglich das eine Partei allein über ihren Besitzanteil verfügen kann und hierbei auf das Einverständnis der anderen verzichten kann ? Welche Probleme kommen hierbei auf mögliche Erben zu?

vielen Dank !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ja - es kann auch ein ideeller Hälfteanteil bzw. Bruchteilseigentum verkauft werden - ohne Mitwirkung des anderen Miteigentümers. Das Problem ist nur, daß dies kaum jemand kauft und außerdem wird bei einem solchen Fall nicht anteilg lastenfrei gestellt, d.h. der Käufer übernimmt eingetragene Lasten.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
milbe13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke !
und was ist dann mit der Grundbucheintragung, ist die nicht zwingend notwendig und müssen die übrigen darüber informiert werden ?

Danke noch mal
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

"die" werden von grundbucheintragungen als aus dem grundbuch ersichtlich betroffene eh informiert.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

milbe13 hat folgendes geschrieben::
..... und was ist dann mit der Grundbucheintragung, ist die nicht zwingend notwendig .....?

Ja, anstelle des Veräußerers des Miteigentumsanteils muss der Erwerber des Miteigentumsanteils in das Grundbuch eingetragen werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

... die Übrigen werden aber nicht davon benachrichtigt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
milbe13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten!

Wie ich das hier lese ist es bei diesem Thema eigentlich kein Unterschied ob eine Teilung in mehrere Eigentumswohnungen erfolgte oder ob mehrere Eigentümer im Grundbuch gemeinsam eingetragen sind.

Was mich etwas verwundert das jeder seine Anteile veräußern oder auf andere Personen überschreiben kann ohne das die anderen im Grundbuch eingetragenen wenigstens über den Vorgang benachrichtigt werden müssen, geschweige denn das sie darauf Einfluss nehmen können.

Ich bin davon ausgegangen, dass diese Vorgänge einer Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer bedürfen, und nur durch eine Teilung in separates Eigentum umgangen werden kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

milbe13 hat folgendes geschrieben::
Wie ich das hier lese ist es bei diesem Thema eigentlich kein Unterschied ob eine Teilung in mehrere Eigentumswohnungen erfolgte oder ob mehrere Eigentümer im Grundbuch gemeinsam eingetragen sind.

Auch die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind Miteigentümer des Grundstücks, außerdem aber auch Sondereigentümer einer bestimmten Wohnung. Ist ein Gebäude nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt, steht einem Miteigentümer des Grundstücks kein Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung zu. Wenn eine Wohnung einem bestimmten Miteigentümer zur Nutzung überlassen ist, beruht dies auf einer vertraglichen Vereinbarung aller Miteigentümer.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.