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somebody
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:26    Titel: Online Kauf Antworten mit Zitat

Ich hätte da eine Frage, habe bei XXXXX vor 2 Wochen ein Handy Bestellt (per Vorkasse) daraufhin bekam ich ein Email mit Bestellbestätigung und später ein Email mit Bankverbindung und Rechnungssumme über xx,xx Euro (noch keine Rechnung), das Geld habe ich dann gleich überwiesen. Jetzt weigert sich [Kaffeeröster] mir das Handy auszuliefern, mit der Begründung, dass ich angeblich zu viele Gutscheine benutzt habe.
Ich bin persönlich der Meinung, dass ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist und der Online Shop jetzt in Verzug ist. Abgesehen davon gibt es viele Bestätigungen im Internet, wo die Verbraucher berichten, dass alle Gutscheine ohne Problem anerkannt wurden. Darf ein Shop zwischen Neukunden defferenzieren?
Frage: Wie ist die Rechtslage hier?
Danke im Voraus!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagen denn die AGB zum Vertragsschluss? Grundsätzlich kann sich der Verkäufer aussuchen, mit wem er Verträge eingeht, entscheidend ist daher, ob bereits ein KV zustande gekommen ist oder eben nicht.

Ich gehe hier eher von Letzterem aus.

PS:

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somebody
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Auszug aus AGB:
"Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Empfangsbestätigung). Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

Der Vertrag kommt erst mit Zusendung der von Ihnen bestellten Ware zustande. "

Ok, dies beschreibt den Fall in dem die Ware per Rechnung bestellt wird.
Ich habe aber per Vorkasse bestellt und in meine Bestellbestätigung stand:
"Sie erhalten eine eMail mit den verbindlichen Angaben zur Summe Rechnungs-
betrag, Bank-Verbindung und Kundennummer. Bitte überweisen Sie schnellst-
möglich den ausgewiesenen Betrag auf das genannte Konto. Die Bearbeitung
Ihres Auftrags erfolgt nach Zahlungseingang."

Ist dadurch nicht ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, da der Rechnungsbetrag verbindlich war, oder liege ich hier falsch?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Darüber ließe sich sicher streiten, aus meiner Sicht gibt der Verkäufer mit der Aufforderung zur Überweisung aus Sicht eines objektiven Dritten zu verstehen, dass er das Angebot des Kunden annehmen will.
Mir ist aber keine Rechtsprechung zu diesem Thema bekannt und ich halte auch eine andere Meinung für durchaus vertretbar.

Dabei wird es wohl auch auf die genaue Formulierung der Überweisungsaufforderung ankommen.
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somebody
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.

Dann vielleicht noch eine Frage, der Verkäufer hat mich selbst nicht kontaktiert um mir mitzuteilen, dass er die Lieferung verweigert. Mein Geld ist aber bei Ihm eingetroffen. Ist das nicht der Fall von unrechtmäßige Bereicherung?
Zweite Frage: Falls kein Vertrag zustande gekommen ist oder kommen sollte, besteht ein Recht auf entschädigung, da ich z.B. das Geld für 2 Wochen dem Verkäufer überlassen habe? Ich gebe zu, dass ich bei dise Farge vielleicht ein wenig weit hergeholt habe Smilie aber trotzdem es wäre interessant zu wissen.
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cuQa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

wenn er es dir nicht zurück gibt eventuell schon
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