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Verfasst am: 16.03.09, 22:35 Titel: Ab wann läuft bei einer Schenkung eines Hauses
die 10 Jahresfrist, aber der Beurkundung beim Notar oder ab dem Umschrieben beim Grundbiuchamt?
Das kann in dem einen oder anderen Fall entscheidend sein
... mit einer Einschränkung, die Festlegung eines Nießbrauchs oder eines unentgeltlichen Wohnrechts hemmt die 10-Jahres-Frist. In einem solchen Fall beginnt sie erst mit Wegfall des Nießbrauchs oder des Wohnrechts (lt. Rechtsprechung sind solche Regelungen wohl als "Vorbehalt" anzusehen, so dass die Schenkung erst mit Wegfall "vollendet" ist).
Gruß C.
P.S. ... solche Regelungen werden nunmal bei Schenkungen sehr häufig getroffen...
A schenkt B ein Haus, legt aber fest, dass er unentgeltlich darin wohnen darf.
10-Jahres-Frist fängt an, wenn dieses Festlegung gestrichen wird - oder der Nutzungsinhaber stirbt (weil damit das Nutzungsrecht wegfällt und erst dadurch die Schenkung abgeschlossen wird...) - rein praktisch kann dadurch die 10-Jahres-Frist seeehr lange werden...
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.03.09, 10:40 Titel:
compi57 hat folgendes geschrieben::
A schenkt B ein Haus, legt aber fest, dass er unentgeltlich darin wohnen darf. 10-Jahres-Frist fängt an, wenn dieses Festlegung gestrichen wird - oder der Nutzungsinhaber stirbt (weil damit das Nutzungsrecht wegfällt und erst dadurch die Schenkung abgeschlossen wird...) - rein praktisch kann dadurch die 10-Jahres-Frist seeehr lange werden....
Das gilt nach der Rechtsprechung aber nicht, wenn sich der Schenker nur ein Nutzungsrecht an einem Teil des verschenkten Hausgrundstücks vorbehält (siehe hier, bitte klicken).
Das gilt nach der Rechtsprechung aber nicht, wenn sich der Schenker nur ein Nutzungsrecht an einem Teil des verschenkten Hausgrundstücks vorbehält (siehe hier, bitte klicken).
Keine Frage, wollte auch nur einen Hinweis anbringen, dass die 10-Jahres-Frist auch schon mal länger sein kann...
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