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Ab wann läuft bei einer Schenkung eines Hauses

 
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Suppenandy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 22:35    Titel: Ab wann läuft bei einer Schenkung eines Hauses Antworten mit Zitat

die 10 Jahresfrist, aber der Beurkundung beim Notar oder ab dem Umschrieben beim Grundbiuchamt?
Das kann in dem einen oder anderen Fall entscheidend sein
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zehnjahresfrist beginnt an dem Tag, an dem der Beschenkte als Eigentümer des geschenkten Hausgrundstücks in das Grundbuch eingetragen wird.

Edit: Beitragsschreiber war eine Minute schneller Geschockt .
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compi57
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

... mit einer Einschränkung, die Festlegung eines Nießbrauchs oder eines unentgeltlichen Wohnrechts hemmt die 10-Jahres-Frist. In einem solchen Fall beginnt sie erst mit Wegfall des Nießbrauchs oder des Wohnrechts (lt. Rechtsprechung sind solche Regelungen wohl als "Vorbehalt" anzusehen, so dass die Schenkung erst mit Wegfall "vollendet" ist).

Gruß C.

P.S. ... solche Regelungen werden nunmal bei Schenkungen sehr häufig getroffen...
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Suppenandy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:26    Titel: qsorry das habe ich jetzt nicht verstanden Antworten mit Zitat

andylein
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compi57
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Falls ich gemeint sein sollte:

A schenkt B ein Haus, legt aber fest, dass er unentgeltlich darin wohnen darf.

10-Jahres-Frist fängt an, wenn dieses Festlegung gestrichen wird - oder der Nutzungsinhaber stirbt (weil damit das Nutzungsrecht wegfällt und erst dadurch die Schenkung abgeschlossen wird...) - rein praktisch kann dadurch die 10-Jahres-Frist seeehr lange werden...

Gruß C.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

compi57 hat folgendes geschrieben::
A schenkt B ein Haus, legt aber fest, dass er unentgeltlich darin wohnen darf. 10-Jahres-Frist fängt an, wenn dieses Festlegung gestrichen wird - oder der Nutzungsinhaber stirbt (weil damit das Nutzungsrecht wegfällt und erst dadurch die Schenkung abgeschlossen wird...) - rein praktisch kann dadurch die 10-Jahres-Frist seeehr lange werden....

Das gilt nach der Rechtsprechung aber nicht, wenn sich der Schenker nur ein Nutzungsrecht an einem Teil des verschenkten Hausgrundstücks vorbehält (siehe hier, bitte klicken).
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compi57
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das gilt nach der Rechtsprechung aber nicht, wenn sich der Schenker nur ein Nutzungsrecht an einem Teil des verschenkten Hausgrundstücks vorbehält (siehe hier, bitte klicken).


Keine Frage, wollte auch nur einen Hinweis anbringen, dass die 10-Jahres-Frist auch schon mal länger sein kann...
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