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Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 17 Wohnort: irgendwo neben Berlin
Verfasst am: 17.03.09, 07:40 Titel: Kontopfändung durch Behörde
Hallo, habe durch einen fiktiven Fall mal eine allgemeine Frage - eine Behörde führt eine Kontopfändung durch. Soweit so gut. Die in der Ankündigung der Zwangsvollstreckung einige Wochen vorher zusammengefassten Daten (Aufstellung der Schulden) ist zu dem Zeitpunkt längst getilgt. Es besteht noch ein Aussenstand von ca. 10 Euro, der aber neu ist und nicht in der Aufstellung der Schulden erscheint.
Ist es tatsächlich so, dass eine Behörde berechtigt ist, eine Zwangsvollstreckung, hier Kontopfändung, durchzuführen, auch wenn die nun strittige Summe weit nach der Ankündigung der Zwangsvollstreckung erst entstand?
Bin nun einigermaßen durcheinander, da ich bisher dachte, dass nur die Summe vollstreckt werden kann, die auch in der Aufstellung erscheint und für neue Summen auch eine neue Vollstreckung angestrengt werden muss.
Ich danke herzlich für ein paar Denkanstöße. _________________ Einen schönen Tag
vidrin
(Unwissend in jeder Hinsicht)
erst hört sich so an, als wenn sich in diesem Fall die Zahlung und die Pfändung überschnitten haben. Ein kurzer Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter sollte es klären.
Grds. ist natürlich die Behörde berechtigt, Außenstände im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens einzutreiben, allerdings halte ich eine Kontenpfändung wegen 10 €, ohne vorherige Mahnung eher für unwahrscheinlich. _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 17 Wohnort: irgendwo neben Berlin
Verfasst am: 17.03.09, 08:19 Titel:
Danke für die Antwort. Nein, in diesem Falle gab es ja eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Die dort aufgelisteten Summen aus 10 und 11/ 200x sind bezahlt. Neu hinzugekommen ist eine Summe aus sagen wir 02 / 200x. Und genau wegen dieser Summe soll gepfändet werden. Die Behörde beruft sich darauf, auch neue Summen mit einer "alten" Vollstreckung pfänden zu können, die in der ursprünglichen Vollstreckung nicht aufgeführt waren. Und eben das verwirrt mich. Also definitiv keine Überschneidung. _________________ Einen schönen Tag
vidrin
(Unwissend in jeder Hinsicht)
es geht aus meiner Sicht etwas durcheinander. Oben führt die Behörde eine Kontopfändung durch, im zweiten Beitrag will die Behörde erst vollstrecken.
Also, falls Sie meinen, ob eine Behörde z.B. das Finanzamt, die Vollstreckung vorher mit einer Mahnung oder Vollstreckungsankündigung ankündigen muss, ist die Antwort nein. Im § 259 der Abgabenordnung ist geregelt, dass der Schuldner in der Regel vor Beginn der Vollstreckung gemahnt werden soll, aber nicht muss. _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
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