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Berechnung Anwaltskosten

 
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:01    Titel: Berechnung Anwaltskosten Antworten mit Zitat

Hallo liebe Rechtler,

folgendes Problem:
Mieter A hat vom Vermieter, der selbst Anwalt ist, letzten Monat ein Schreiben bekommen, wegen offener Posten. Diese sind nun gezahlt, aber nun will der Vermieter auch noch seine Anwaltskosten gezahlt bekommen (neues Schreiben darüber vor ca. 3 Tagen). Diese belaufen sich auf 700,- € und für Person A ist nicht ganz klar, wie die sich zusammensetzen. Kann man diese Kosten irgendwie selbst berechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe und die Antworten.

Beste Grüße, Mia
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Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
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(Konfuzius)
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

suche im netz nach "gebührenrechner" sollte weiterführen.

angefallen sein sollte ihren angaben zufolge eine 1,3 gebühr aus dem streitwert, der sich aus der höhe der rückstände ergibt, plus pauschale plus ggf. märchensteuer plus ggf erhöhungsgebühr, wenn es mehr als einen vermieter gibt.
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie darf man die 1,3 Gebühr verstehen?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

äh - wie ist jetzt die frage?

eine 1,3 gebühr darf man als 1,3 gebühr verstehen Smilie
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juggernaut

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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, wollte fragen, wieso 1,3? Im Internet gibt es auch manchmal 1,5 oder. Was hat das zu bedeuten?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt einen gebührenrahmen, innerhalb dessen der anwalt seine tätigkeit gewissermaßen selbst einordnet. die sog. standard-gebühr für einen in jeder hinsicht durchschnittlichen fall liegt bei 1,3 (und ich lasse die juristischen streitereien, ob das tatsächlich so ist, mal weg).
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, vielen Dank, hat schon geholfen Smilie
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

... im übrigen sollte es auch auf der rechnung stehen, welcher gebührensatz genommen wurde.
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juggernaut

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