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Fremde Marke in eigenem Bildmaterial

 
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Backdraft007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:26    Titel: Fremde Marke in eigenem Bildmaterial Antworten mit Zitat

Hallo,

kurze Sachlage:
Ich bin derzeit dabei den Internetauftritt unserer Feuerwehr zu überarbeiten.
Um den Bürgern unserer Gemeinde und anderen Besuchern des Internetauftritts mehr über unsere Ausstattung zu zeigen, fotografiere ich sämtliche Geräte und Fahrzeuge. Die Hersteller der Fahrzeuge und Geräte bedrucken/bekleben freundlicherweise ihre Produkte mit ihren Logos.
Da ich teilweise keine Antwort vom Hersteller bekomme, ob ich deren Marke in meinem Bildmaterial veröffentlichen darf und ich auch keine Lust habe, jedes kleine Logo und jeden kleinen Schriftzug zu entfernen, meine Frage wie es hier die Rechtslage sieht?

Ich habe etwas über darüber gelesen, dass wenn ein Hersteller etwas verkauft, sein Markenrecht erschöpft ist. Kann mir darunter aber nicht viel vorstellen.
Desweiteren habe ich gelesen, das die Marke auch als Beiwerk gesehen werden kann und somit ich die Bilder veröffentlichen darf.

Vielen Dank für das Lesen meines Beitrages und ich hoffe auf eine "einfache" Antwort. Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst mal wäre schon fraglich, ob die Darstellung eines Markenlogos auf einem Auto überhaupt eine markenmäßige Benutzung darstellt.

Dadurch, daß ich ein Auto mit "Kenwood-"Aufkleber in der Heckscheibe fotografiere und dieses Foto verbreite, verwende ich damit die Marke "Kenwood" nicht markenmäßig für Automobile (oder Fotos).

Und wenn es sich um die Automarke selbst handelt, fällt das sogar in jedem Fall weg, denn natürlich ist es zulässig, einen Ferrari darzustellen, auf dem ein Ferrari-Logo prangt.

Unzulässig wäre nur, im geschäftlichen Verkehr, also z.B. beim Autoverkauf, ein Ferrari-Logo auf einem Trabbi anzubringen.
Vermutlich nicht unzulässig wäre, im branchenfremden Verkehr (z.B. bei einem Lieferwagen eines Malereibetriebes) ein Ferrari-Logo auf seinen Benz-Transporter zu kleben.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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