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Schneemann1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 17.03.09, 11:53 Titel: Vollstreckungsgericht |
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Ich hätte mal eine Frage A gibt beim Vollstreckungsgericht an weniger Einkommen zu haben als er wirklich hat. Der Gläubiger B kann ihm aber das Gegenteil beweisen. Welche Konsequenzen hat A zu erwarten? |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 17.03.09, 11:57 Titel: |
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Wieso musste der A überhaupt Angaben beim Vollstreckungsgericht machen? |
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Schneemann1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 17.03.09, 11:59 Titel: |
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Weil A nicht zahlen will |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 17.03.09, 12:51 Titel: |
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Am besten noch kürzer damit man noch mehr dazu sagen kann. Sie müssen schon mal mitteilen in welcher Verfahrensart der A vor dem Vollstreckungsgericht Angaben machen mußte. |
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Schneemann1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 17.03.09, 12:53 Titel: |
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Es ging um Unterhaltszahlung |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 17.03.09, 13:01 Titel: |
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Noch knapper gehts nicht oder? Warum mußte er Angaben machen? Was für ein Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht war das? Normalerweise muß man in Rahmen der eidesstattlichen Versicherung entsprechende Auskünfte geben, was jedoch kein Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht ist, sondern vom Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. |
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Schneemann1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 17.03.09, 13:11 Titel: |
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Ganz einfach A wurde verurteilt Unterhalt zu zahlen. Hat aber keine Lust dazu und zahlt nur die Hälfte des eigentlichen Betrages, da er angeblich nur wenig Einkommen hat. Nun hat B aber festgestellt und kann auch beweisen, das A mehr Unterhalt hat. A wurde vom Gericht befragt und hat aber mitgeteilt, das er kein Einkommen hat. |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 17.03.09, 13:16 Titel: |
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So einfach ist das eben nicht. Das Vollstreckungsgericht fragt nicht von sich aus ob und warum A nicht zahlt und es fragt auch nicht ohne Grund nach dem Einkommen. Es muss also irgendjemand, irgendeinen Antrag gestellt haben oder ein Verfahren eingeleitet haben. |
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Schneemann1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 17.03.09, 13:21 Titel: |
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Hm, das weiß ich nicht. Aber was ist wenn A diese Fragen nun nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat und das bekannt wird. |
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Bob Loblaw FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
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Verfasst am: 17.03.09, 13:23 Titel: |
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Das kommt darauf an in welchem Verfahrensrahmen er diese Erklärung abgeben mußte. |
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