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Verfasst am: 17.03.09, 14:36 Titel: Übergangsregelung für die Krankenversicherung?
Hallo! Wer weiß eine Antwort?
Am 14.4.09 endet der Bezug von AlG I. Die Bezieherin, 59 Jahre alt, ledig, erwägt, EU-Rente zu beantragen. Ihre Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit weist sie darauf hin, dass sie ab Tag der Antragstellung sofort in den Hartz-IV-Bezug fallen würde. Hartz-IVwird aber nicht in Frage kommen, weil sie ein Haus besitzt, in dem sie so oft 2 Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet, dass sie knapp über dem Satz liegt.
Das Problem liegt jetzt darin, dass sie womöglich vom Tag der Antragstellung bis zum Bescheid nicht krankenversichert ist.
Wie soll man sich verhalten?
es wird der Zeitraum des Berufslebens (in der Regel Beginn Ausbildung, bis Rentenantrag) gebildet und dieser Zeitraum halbiert. In der 2. Hälfte muss man zu 90 % gesetzlich krankenversichert gewesen sein (also z.B. von 10 Jahren 9 Jahren).
Die Prüfung ob die Vorversicherungszeit für die KVdR (auch für Rentenantragsteller) erfüllt ist, nimmt die eigene Krankenkasse vor.
Ich würde daher empfehlen, Kontakt zur eigenen Krankenkasse aufzunehmen und sich ausführlich beraten zu lassen.
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