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Verfasst am: 16.03.09, 04:57 Titel: Verletzung des Briefgeheimnisses
A hat schon mehrfach Post von B, welche in seinem Briefkasten gelandet ist, geöffnet. Dies fiel B immer auf, weil die Brief außer der Reihe dann wieder bei ihm im Briefkasten waren und Öffnungspuren aufwiesen bzw. ganz geöffnet waren.
Da er mit A in einem Rechtsstreit ist soll A natürlich insbesondere deshalb nicht Post von ihm lesen.
Jetzt bekam B einen Brief nach 2 Tagen erst wieder geöffnet in seinen Briefkasten zurück. Dieser wurde eindeutig von A geöffnet, weil durch Putzfrau von A dann 2 Tage später offen in Briefkasten von B eingeschmissen.
Würde im hypotetischen Fall eine Anzeige bei der Polizei oder StA was bringen oder würden diese solche Sachen gleich einstellen wegen Geringfügigkeit?
Für B ist es nicht geringfügig, weil A ja nicht wissen kann was in Briefen steht die er aufmacht bzw. ob es nicht sehr brisant/vertraulich ist.
Wie sehe es denn mit Erfahrungswerten bzw. ähnlichen Fällen aus, B könnte es interessieren zwecks evtl. weiterer Maßnahmen!
Ein Bruch des Briefgeheimnisses setzt u.a. auch erst einmal beweisbaren Vorsatz voraus.
"Ich nehme meine Briefe aus dem Kasten, mache sie auf und oft fällt mir dann erst auf, dass sie falsch eingeworfen wurden" ist nicht gerade eine schlechte Erklärung. Wenn dann auch noch die Post nachweisbar an den Nachbarn weitergegeben wurde und nicht vernichtet wurde, dürfte kaum ein Staatsanwalt hier mehr machen, als schlicht einzustellen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 16.03.09, 15:19 Titel: Verletzung des Briefgeheimnisses
Diesen Verdacht hätte B auch, eine gute Ausrede, Ersttäter, alter Mann...
dann schwupp die wupp passiert nichts!
Obwohl ein unwichtiger Brief zu war und wichtiger natürlich offen, ein Schelm der sich dabei Böses denkt!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.03.09, 16:31 Titel: Re: Verletzung des Briefgeheimnisses
Schlager hat folgendes geschrieben::
Diesen Verdacht hätte B auch, eine gute Ausrede
Keine Ausrede, ganz normales Verhalten.
Schlager hat folgendes geschrieben::
Obwohl ein unwichtiger Brief zu war und wichtiger natürlich offen, ein Schelm der sich dabei Böses denkt!
Wie kann man denn wichtige und unwichtige Briefe zuverlässig von außer unterscheiden?
Aber viel entscheidender dürfte doch die Frage sein, warum B mehrfach Post für (nicht von) A in seinem Briefkasten gefunden hat. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 16.03.09, 16:45 Titel: Verletzung des Briefgeheimnisses
ganz normales Verhalten?
Dann gute Nacht!
Man ist verpflichtet auf seine Briefe zu schauen bzw. wenn doch geöffnet, dann unverzüglich zurück in richtigen Briefkasten, nicht fast 2 Tage später!
Könnte ja auch mal dringend/wichtig sein bzw. gibt auch Schecks in Briefumschlägen!
Reklamiert bei Post wurde ja, soll nicht mehr vorkommen, bringt B aber für die "alten" Fälle nichts mehr bzw. A hat schon erreicht was er wollte, nämlich neugierig zu sein, was wichtiges zu erfahren und B zu ärgern!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.03.09, 16:55 Titel: Re: Verletzung des Briefgeheimnisses
Schlager hat folgendes geschrieben::
Man ist verpflichtet auf seine Briefe zu schauen
Woher haben Sie denn diese Weisheit?
Schlager hat folgendes geschrieben::
wenn doch geöffnet, dann unverzüglich zurück in richtigen Briefkasten, nicht fast 2 Tage später!
Zurück in den richtigen Briefkasten geht schon mal sachlogisch nicht, aber das nur am Rande. Dann kenne ich diese Verpflichtung auch nicht und im übrigen dürfte es ausgesprochen schwer fallen, das Datum des Einwurfs in den falschen Briefkasten nachzuweisen. Und selbst wenn das gelänge: es gibt auch keine Vorschrift, seinen Briefkasten täglich zu leeren und / oder die eingegangene Post überhaupt zu öffnen.
Schlager hat folgendes geschrieben::
Könnte ja auch mal dringend/wichtig sein bzw. gibt auch Schecks in Briefumschlägen!
Ja. Und? Ist das das Problem von A?
Schlager hat folgendes geschrieben::
Reklamiert bei Post wurde ja, soll nicht mehr vorkommen
Na prima, dann ist das Problem ja gelöst.
Schlager hat folgendes geschrieben::
A hat schon erreicht was er wollte, nämlich neugierig zu sein, was wichtiges zu erfahren und B zu ärgern!
Genaaauuu! A hat den Zusteller bestochen, damit der ihm die Post für B in den Kasten steckt... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 16.03.09, 17:09 Titel: Verletzung des Briefgeheimnisses
Schön, dass dies für Außenstehende so lustig ist, für mich halt nicht, aber ich verstehe ja Spaß!"g"
Zustellerin sagte detailliert, dass es am Dienstag kam, zudem Poststempel!
Natürlich ist man verpflichtet zu schauen, einfach mal Kommentare zu StGB lesen, ich kann mich nicht darauf verlassen, dass Post richtig einwirft!
Zurück in meinen Briefkasten, d.h. wo Post normalerweise landet!
Problem ist, dass schon öfters vorgekommen, nicht erstes Mal und dass Verhältnis schlecht bzw. sogar grad vor Gericht, sonst wäre es ja egal!
Wer ersetzt mir Scheck, wenn A diesen entnimmt und dann leugnet bzw. Post auch nicht zugibt, dass falsch eingeworfen!
Postzustellerin bekommt offenbar Probleme, weil offiziell über Telefon bei Post beschwert und diese es weiterleiten per Mail an Vorgesetzte!
A hat keine Kohle für Bestechung des Zustellers, aber natürlich freut er sich wenn er was wichtiges erfährt und macht dies vorsätzlich, weil er sich sicher ist, dass ihm nichts passiert weil ja die böse Post schuld daran ist, dass er den Brief bekommene hat!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 16.03.09, 17:26 Titel:
Schlager hat folgendes geschrieben::
Würde im hypotetischen Fall eine Anzeige bei der Polizei oder StA was bringen oder würden diese solche Sachen gleich einstellen wegen Geringfügigkeit?
Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit sieht das Gesetz so nicht vor.
Wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen. Vgl. § 151 Abs. 1 StPO.
Unabhängig davon kann jeder den zuständigen Strafverfolgungsbehörden einen Sachverhalt miitteilen, "der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte." --> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige
Hier wird wahrscheinlich niemand eine seriöse Einschätzung darüber abgeben können, ob die Staatsanwaltschaft hier mit Zustimmung des zuständigen Gerichts ggf. das Verfahren einstellen wird.
Schlager hat folgendes geschrieben::
....dann unverzüglich ... in richtigen Briefkasten, nicht fast 2 Tage später!
Niemand ist verpflichtet, an der Postzustellung mitzuwirken. In einem solchen Fall reicht die Rückgabe an die Post aus.
Siehe dazu z.B. --> www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/2000627post.jsp _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 17.03.09, 13:33 Titel: Verletzung des Briefgeheimnisses
Dann wird ja alles gut oder auch nicht!"g"
Es gilt dann zu überlegen, ob es Sinn machen würde den anderen mit Anzeige zu ärgern, selbst wenn nichts herauskommt oder ob man es gleich bleiben lassen würde!
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 17.03.09, 13:41 Titel:
Lieber Schlager.
Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis ist schwerwiegend, da dieses bereits im Grundgesetz erwähnt und geschützt ist. Wenn Sie tatsächliche Anhaltspunkte haben, dass Ihr Nachbar der Täter ist, sollten Sie unverzüglich Anzeige erstatten. Solange der Täter keine Handschuhe benutzt hat, sollten seine Fingerabdrücke zu sichern sein.
Und ansonsten haben Sie recht: Post sollte man tagtäglich nachschauen. Man könnte ja eventuell Fristen versäumen (Gericht/Bußgeldbehörde etc. etc.) _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Verfasst am: 17.03.09, 14:37 Titel: Re: Verletzung des Briefgeheimnisses
Schlager hat folgendes geschrieben::
Zustellerin sagte detailliert, dass es am Dienstag kam, zudem Poststempel!
Wird bei Ihnen die Post auch gestempelt wenn sie ankommt? Bei uns nur wenn sie abgeht.
Schlager hat folgendes geschrieben::
Natürlich ist man verpflichtet zu schauen,
Nö.
Man sollte, wie Obermotzbruder bereits schrieb, eine Pflicht gibt es aber nicht.
Schlager hat folgendes geschrieben::
Zurück in meinen Briefkasten, d.h. wo Post normalerweise landet!
Zurück würde bedeuten, dass A sie aus Ihrem Briefkasten hätten nehmen müssen, was er aber ja wohl nicht hat. Deshalb geht zurück in Ihren Briefkasten
Biber hat folgendes geschrieben::
schon mal sachlogisch nicht,
(Das war damit gemeint)
Schlager hat folgendes geschrieben::
Wer ersetzt mir Scheck, wenn A diesen entnimmt und dann leugnet ..
Hat A das denn getan?
Ansonsten wäre ich mit derartigen Aussagen lieber vorsichtig.
Schlager hat folgendes geschrieben::
A hat keine Kohle für Bestechung des Zustellers,..
Woher wissen Sie das?
Hatten Sie schon mal die Kontoauszüge von A in Ihrem Briefkasten.....? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 17.03.09, 14:49 Titel: Re: Verletzung des Briefgeheimnisses
Schlager hat folgendes geschrieben::
Jetzt bekam B einen Brief nach 2 Tagen erst wieder geöffnet in seinen Briefkasten zurück. Dieser wurde eindeutig von A geöffnet, weil durch Putzfrau von A dann 2 Tage später offen in Briefkasten von B eingeschmissen!
Hä? Die Tatsache dass die Putzfrau von A den Brief bei B einwirft soll eindeutig belegen, dass A diesen Brief geöffnet hat? Ich würde in dem Fall erstmal vermuten, dass die Putzfrau ihn geöffnet hat, zumindest scheint ja unstrittig, dass die Putzfrau den Brief in der Hand hatte, bei A ist das ja schon mal fraglich...
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.03.09, 14:55 Titel: Re: Verletzung des Briefgeheimnisses
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Schlager hat folgendes geschrieben::
Natürlich ist man verpflichtet zu schauen,
Nö.
Man sollte, wie Obermotzbruder bereits schrieb, eine Pflicht gibt es aber nicht.
Sagen wir es mal so: Der Vorsatz ist eine innere Tatsache und als solche von außen nicht erkennbar. Wenn die beschuldigte Person keine Aussage macht, kann man nur von den objetiv feststellbaren Tatsachen auf den Vorsatz schließen.
Und da dürfte es m.E. schon einen Unterschied machen, ob z.B. ein Mal im Jahr ein Brief falsch eingeworfen und durch den unberechtigten Empfänger geöffent wurde, oder ob dies in einem Monat 25 x stattfand. Bei der zweiten Alternative kann man m.E. durchaus schon einen Vorsatz und nicht nur bloße Unachtsamkeit unterstellen. Ansonsten siehe § 261 StPO zur freien Beweiswürdigung --> www.gesetze-im-internet.de/stpo/__261.html
Gleiches dürfte gelten, wenn andere Auffälligkeiten vorliegen.
Ich möchte damit nicht sagen, dass sich jemand strafbar macht, der etwas öffnet, was in seinem Briefkasten steckt aber nicht für ihn bestimmt ist. Ich möchte aber auch nicht sagen, dass man alles, was man in seinem Briefkasten so vorfindet, einfach in jedem Fall öffnen sollte. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 17.03.09, 15:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ich war jetzt davon ausgegangen, dass sich das "verpflichtet zu schauen" darauf bezog, dass man verpflichtet ist täglich seinen Briefkasten auf eingegangene Post zu kontrollieren. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.03.09, 15:12 Titel:
Das ist nicht so ganz eindeutig, da auch Schlager diesen Begriff des "schauens" möglicherweise in zwei Bedeutungen verwendet, aber wohl eher in der von mir ausgelegten.
Schlager hat folgendes geschrieben::
Man ist verpflichtet auf seine Briefe zu schauen bzw. wenn doch geöffnet, dann unverzüglich zurück in richtigen Briefkasten, nicht fast 2 Tage später!
und
Schlager hat folgendes geschrieben::
Natürlich ist man verpflichtet zu schauen, einfach mal Kommentare zu StGB lesen, ich kann mich nicht darauf verlassen, dass Post richtig einwirft!
_________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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