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Schufa und Giro

 
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Phoebus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:18    Titel: Schufa und Giro Antworten mit Zitat

Hallo!

Mal angenommen jemand geht zu einer Bank und will ein Girokonto eröffnen und im Gespräch sagt der Bearbeiter nach Datenabgleich ein Konto wäre nicht möglich bei dieser Bank, weil es da Schufaeinträge gäbe. Es tue ihm leid, aber er habe nun mal seine Richtlinien. Man könne sich ja darum kümmern, dass diese Einträge gelöscht werden und dann noch mal kommen.
Daraufhin kommt die explizite Nachfrage, ob man denn zumindest ein Konto auf Guthabenbasis machen könnte (Jedemann-Konto). "Nein" alle von der Bank angebotenen Konten wären mit Dispo und man könne daran nichts verändern.
Die Schufa-Eigenauskunft zeigt tatsächlich Einträge, aber von Sachen die schön längst gegessen sind. Zudem jetzt aber eben auch einen Eintrag dieser Bank bezüglich Bonitätsabfrage für Kontoeröffnung. Soweit ich weiß, sind solche Einträge dann negativ, wenn danach ein Konto nicht eröffnet wird, denn das heißt ja, der Kunde wurde mangels Bonität abgewiesen.
Eigentlich kann es diesem Jemand egal sein, dass er abgewiesen wurde, er kann ja immernoch zu einer Sparkasse gehen, die nicht nur eine Selbstverpflichtung, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung hat, ein solches Konto einzurichten. Ärgerlich ist nur der jetzt frische Eintrag bei der Schufa. Sollte dieser Jemand jetzt diese Bank auf die Selbstverpflichtung hinweisen und ein Konto eröffnen lassen, sodass der Schufaeintrag kein negativer bleibt, oder kann er sich darum kümmern, dass besagter Eintrag gelöscht wird?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal wird die Bank wahrscheinlich ein Guthabenkonto eröffnen, wenn der Kunde nur deutlich genug auf die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft hinweist und mit dem Einschalten des Ombudsmanns droht.

Ob er Kunde an dem Konto Freude hat, wage ich einmal zu bestreiten.

Was die neue Schufa-Meldung betrifft: Das hängt davon ab, ob die Bank korrekterweise mit dem Merkmal "Konditionenabfrage" bei der Schufa angefragt hat (dann wird nichts gespeichert und auch kein Schufa-Score verändert) oder mit "Kontoeröffnung" (dann würde gespeichert.

Aber da die Schufa eh schlecht ist, kommt es auf diese Kontoanfrage eigentlich nicht mehr an.
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Phoebus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort!

Also auf diesen Schufaeintrag kann es schon ankommen, nämlich wenn die anderen Einträge so alt sind, dass sie bald gelöscht werden würden, der neue Eintrag dann also alleine da stehen würde und wie gesagt auf eine Abweisung hinwiese.
Gehen wir davon aus, dass mit "Kontoeröffnung" abgefragt wurde.

Außerdem: Wären denn bei einem solchen Jedermann-Konto z.B. die Kontoführungsgebühren dann viel schlechter?
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Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist Vertragsfreiheit der Bank.

Die Bank muss dem "Jedermannkonto" nicht zwangsläufig die selben Koditionen wie "normalen" Konten zur Verfügung stellen.

Machen Banken in der Regel auch nicht.
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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Phoebus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstanden habe, werden solche Anfrageeintragungen nach 10 Tagen gelöscht. Mein zweiter Beitrag hat sich also teilweise erledigt.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:38    Titel: Re: Schufa und Giro Antworten mit Zitat

Phoebus hat folgendes geschrieben::
Eigentlich kann es diesem Jemand egal sein, dass er abgewiesen wurde, er kann ja immernoch zu einer Sparkasse gehen, die nicht nur eine Selbstverpflichtung, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung hat, ein solches Konto einzurichten.


Eine solche gesetzliche Verpflichtung ist mir nicht bekannt.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Phoebus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto#Rechtspflicht
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