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Nennung von Grund bei der Kündigung durch VM

 
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:39    Titel: Nennung von Grund bei der Kündigung durch VM Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe eine ganz allgemeine Frage:

Ein Mehrfamilienhaus, 9 Parteien und der Vermieter wohnt nicht mit im Haus.
Muß der Vermieter bei einer fristgerechten Kündigung Gründe nennen?
Wohlgemerkt, der Mieter hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, stehts brav und zuverlässig seine Pflichten erfüllt.

Welche Gründe könnte er nennen, um zu kündigen?

Danke für die Antworten
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muss bei Wohnraum immer die Kündigung begründen, ausser bei 2 Familienhäusern wo er mit dem Mieter zusammen drin wohnt. Da gibt es auch die Möglichkeit ohne Begründung zu kündigen.

Mögliche Gründe sind Eigenbedarf oder Fehlverhalten des Mieters wie zum Beispiel keine Miete zahlen, Störung des Hausfriedens und so weiter.
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Wenn diese Gründe nicht zutreffen, kann er dann kündigen?

Sollte er "Störung des Hausfriedens" nennen (Mieter hat ihn mehrfach wegen Rückzalung des Guthabens aus der NK - Abrechnung 2007 angemahnt), müssten die Störungen dann dokumentiert sein?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Aufzählung ist nicht abschließend, daher kann es durchaus noch weitere Gründe geben. Das müsste im konrekten Einzelfall geklärt werden.

Wenn der VM wegen z.B. "Störung des Hausfriedens" kündigt, wird er im Zweifel das auch beweisen müssen. Dazu muss der VM den Mieter ein paar mal abgemahnt haben und am besten noch andere Mieter oder andere Leute (Polizei, Ordnungsamt usw.) als Zeugen rankarren.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter bezeicvnet die - wohl völlig rechtmäßige - Mahnung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung (die ja auch sofort fällig war) als Störung des Hausfriedens? Es ist doch eher umgekehrt so, dass hier der Vermieter durch seine unpünktliche Zahlung stört. Geschockt - Dieser Mieter hätte wohl besser gleich den Gerichtsvollzieher schicken sollen.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


Zuletzt bearbeitet von Karsten am 17.03.09, 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Du bezeichnest die - wohl völlig rechtmässige - Mahnung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung (die ja auch sofort fällig war) als Störung des Hausfriedens? Es ist doch eher umgekehrt so, dass hier der Vermieter durch seine unpünktliche Zahlung stört. Geschockt - Deiser Mieter hätte wohl besser gleich den Gerichtsvollzieher schicken sollen.


Nicht ich bezeichne das so, aber ich denke, mein Vermieter könnte das so sehen. Ich renne dem Guthaben jetzt bereits seit drei Monaten hinterher und hab ihm letzte Woche eine Frist bis zum 20.03 gesetzt (per Einschreiben), ansonsten würde ich das Geld von der Miete abziehen.

Ansonsten habe ich mir definitiv nichts zuschulden kommen lassen.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Guthaben mit der Miete verrechnet wird und der VM damit nicht einverstanden ist, wird er auf Zahlung der Miete klagen müssen. Er wird vermutlich auch kündigen können. Allerdings wird er in beiden Fällen, bei ordnungsgemäßen vorgehen des Mieter, schwer auf die Nase fallen.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nicht ich bezeichne das so
Hab's inzwischen bemerkt und oben berichtigt. Verlegen
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, das Einschreiben, das ich bekommen habe, liegt noch bei der Post und ich hole es nachher ab. Mal schauen, was der Vermieter will.

Vielleicht ist es ja der Berrechnungsscheck für das Guthaben Lachen

Danke für eure Antworten.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ashley7 hat folgendes geschrieben::
Ich renne dem Guthaben jetzt bereits seit drei Monaten hinterher und hab ihm letzte Woche eine Frist bis zum 20.03 gesetzt (per Einschreiben), ansonsten würde ich das Geld von der Miete abziehen.

Vorsicht, § 556b Abs. 2 BGB beachten:

Zitat:
Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat.



 
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