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Rechtlich Bindender Vertragsabschluss

 
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maxi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:06    Titel: Rechtlich Bindender Vertragsabschluss Antworten mit Zitat

In welchen Fällen ist ein Vertrag nicht zustandegekommen?

Beispiel:
Kaufvertrag eines Neuwagens.

Auf dem Kaufvertrag wird keine Ausweissnummer Aufgeführt.

Verkäufer Informiert nicht über Rücktrittsrecht obwohl der Käufer dies angesprochen hat.

Die Auftragsbestätigung weicht vom Kaufvertrag ab.

Wie ist die rechtslage?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kaufvertrag kommt mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande.
Lediglich in letzterem Fall müsste man genauer schauen, ob diese vorliegen, alles andere ist unproblematisch.

Am Rande:

Über welches Rücktrittsrecht soll denn informiert werden (müssen)?
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maxi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte das, wenn nach einem Rücktritt für eine gewisse Zeit nachgefragt wird, der Verkäufer hierzu nichts gegenteiliges sagt, eine schweigende Zustimmung erfolgt.

mfg

Im dritten Fall wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung zusätzliche Ausstattungen enthällt.

Wie ist die Rechtslage?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ausführlicher und besseres Deutsch bitte, ich kann nichts beantworten, wenn ich die Frage nicht versteh'.
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maxi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

In der Auftragsbestätigung wird Sonderausstattung aufgeführt, die nicht im Kaufvertrag vereinbart wurde.

mfg

Wie ist die Rechtslage?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Grds. gilt, was vorher vereinbart wurde, daran ändert eine abweichende Auftragsbestätigung (zumindest wenn ein Verbraucher beteiligt ist) erstmal nichts.

Wenn die abändernde "Auftragsbestätigung" die erste Willenserklärung des Annehmenden ist, gilt sie als neuer Antrag (verkürzt), ein Vertrag kommt erst mit Annahme der Gegenseite zustande.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

maxi11 hat folgendes geschrieben::
Ich dachte das, wenn nach einem Rücktritt für eine gewisse Zeit nachgefragt wird, der Verkäufer hierzu nichts gegenteiliges sagt, eine schweigende Zustimmung erfolgt.
Eigentlich nicht.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
maxi11 hat folgendes geschrieben::
Ich dachte das, wenn nach einem Rücktritt für eine gewisse Zeit nachgefragt wird, der Verkäufer hierzu nichts gegenteiliges sagt, eine schweigende Zustimmung erfolgt.
Eigentlich nicht.


Respekt, ich kann den Inhalt dieser Aussage immer noch nicht deuten...
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maxi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man den Verkäufer auf eine Rücktrittsfrist anspricht und dieser einen darüber nicht aufklärt.

In der Aufgabe geht es um einen Käufer, der den Verkäufer nach dem Rücktrittsrecht für 2 Tage gefragt hat, da er den Vertrag schon unterschreiben wollte, aber noch etwas rechtliches und finanzielles zu klären hatte. Der Verkäufer nickte hierrauf.
Deshalb fehlt die Ausweissnummer auf dem Vertrag.
Die *Klärung* bedeutet für den Käufer das er das Fahrzeug aus Rechtlichen Gründen nur gegen eine 4stellige *Strafe* Kaufen darf und sich dieses dadurch nicht leisten kann.

Der Verkäufer besteht nun auf den Unterschriebenen Vertrag und der Käufer hat nichts schriftliches bezüglich des Rücktrittrechts, ausser einen Familieren Zeugen der bei dem Gespräch anwesend war.

Der Käufer hat nach 2 Wochen eine Auftragsbestätigung bekommen in der das Fahrzeug mit zusätzlicher Ausstattung im Wert von 390€ *laut Katalog* aufgeführt wird.

Es handelt sich um eine Bestellung mit 8 wochen Lieferfrist.

Wie ist die Rechtslage?
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cuQa
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Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

maxi11 hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer nickte hierrauf.


maxi11 hat folgendes geschrieben::
Deshalb fehlt die Ausweissnummer auf dem Vertrag.


maxi11 hat folgendes geschrieben::
Die *Klärung* bedeutet für den Käufer das er das Fahrzeug aus Rechtlichen Gründen nur gegen eine 4stellige *Strafe* Kaufen darf und sich dieses dadurch nicht leisten kann.


Wie schon bei dem einmalig oben angesprochene Satz seh ich hier auch keinen Sinn Sehr glücklich
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maxi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Im Anschluss auf diese Aufgabe geht es darum,

dass der Käufer in erwägung zieht, nun einen Finanzierungsvertrag abzuschliessen um so aus dem Vertrag duch die *bei einer Finanzierung gegebene* Kündigungsfrist herrauszukommen.

Wie ist die Rechtslage?
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

maxi11 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?


Durch den Anschluss jedenfalls nicht leichter. Geschockt

Was wollte denn der Käufer? Einen Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht abschließen?

Oder noch gar keinen abschließen, sondern dies erst mit der Bekanntgabe der Ausweisnummer?

Oder einen Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung (Bekanntgabe der Ausweisnummer) abschließen.

Was steht im Kaufvertragsdokument bzgl. der Ausstattung und des Preises?

Durch die gekündigte Finanzierung wird der bereits abgeschlossenen Kaufvertrag (so er denn abgeschlossen worden ist) nicht automatisch mit hinfällig.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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maxi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der Käufer wollte einen Vertrag abschliessen nachdem er die Ausweissnummer eingetragen hat, also 1 Tag nachdem der Vertrag unterschrieben wurde.

Da dies nicht schriftlich festgehalten wurde besteht der Verkäufer auf einhaltung des Vertrags.

In der Auftragsbestätigung bekommt der Käufer nun Kostenlos Sonderausstattung dazu, da das Bestellte Fahrzeug ohne die Sonderausstattung in dem Zeitraum nicht Lieferbar ist.

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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

maxi11 hat folgendes geschrieben::
Der Käufer wollte einen Vertrag abschliessen nachdem er die Ausweissnummer eingetragen hat, also 1 Tag nachdem der Vertrag unterschrieben wurde.

Da dies nicht schriftlich festgehalten wurde besteht der Verkäufer auf einhaltung des Vertrags.


Dann ist das eine Beweisfrage. Siehe hier zur Beweislast --> http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast

maxi11 hat folgendes geschrieben::
In der Auftragsbestätigung bekommt der Käufer nun Kostenlos Sonderausstattung dazu, da das Bestellte Fahrzeug ohne die Sonderausstattung in dem Zeitraum nicht Lieferbar ist.


Möglicherweise könnte man hier einhaken, aber ich bin überfragt, ob eine nicht gewünschte Sonderausstattung einen Mangel oder eine Abweichung darstellt.
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