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Verfasst am: 17.03.09, 09:48 Titel: Frage zur Garantie-Gewährleistung
Hallo Gemeinde,
als erste schildere ich mal den Vorgang:
Ich habe mir am 09.11.2007 ein Laptop in einem Büromarkt gekauft. Bereits am 26.02.08 verabschiedete sich zum 1. Mal die eingebaute Festplatte....diese wurde durch den Büromarkt getauscht und ich bekam am 25.03 das Gerät zurück...dann jedoch am 4.10 musste ich das gerät wegen des selben Problems wieder zur Reparatur geben....und bekam es am 21.10.2008 zurück ( Reparatur/Lieferschein Datum 08.10.0...nun jedoch trat vor eine Woche wieder das selbe Problem auf..wieder ist die HDD defekt...nun war ich gestern wieder im Markt um dieses zu reklamieren....man sagte mir jedoch dass ich weder einen Anspruch auf Garantie /Gewährleistung noch ein erneutes Austauschen der HDD erfolgen würde.....nach einigem Hin und Herr konnte ich lediglich Erwircken, dass der Laptop nochmals ( 3.Mal ) eingeschickt wird...man sagt mir aber dass ich diese Reparatur dann ggf.zahlen müsste...Meine Frage ist nun:
Wie ist die Rechtslage....muss ich tatsächlich den erneuten Tausch der HDD zahlen?
Ob sich ein Anspruch aus der Garantie ergibt, bemisst sich an deren Bedingungen.
Da die Sachmängelhaftung auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellt, dürfte ein Anspruch auf Nacherfüllung hier offenbar nicht gegeben sein, da die Kaufsache ja damals i.O war. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
also....wenn du ne neue platte nachgebessert bekommst hast du auf das ersatzteil wieder volle 2 jahre gewährleistung (eine garantie gibt es grundsätzlich nicht, außer sie wird vom VK eingeräumt). es gibt nach einem halben jahr eine beweislastumkehr bei der gewährleistung, d.h. sollte die festplatte innerhalb des halben jahres wieder kaputt gehen wird der sachmangel bereits bei übergabe vermutet...heißt: du gehst zum laden und läßt das teil tauschen, natürlich kostenfrei! nach ablauf des halben jahres mußt du beweisen das der sachmangel bereits BEI übergabe vorlag (was in den meisten fällen schwierig ist).
der letzte austausch war am 08.10.08, also vor weniger als einem halben jahr!
Ob sich ein Anspruch aus der Garantie ergibt, bemisst sich an deren Bedingungen.
Da die Sachmängelhaftung auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellt, dürfte ein Anspruch auf Nacherfüllung hier offenbar nicht gegeben sein, da die Kaufsache ja damals i.O war.
?
Bei einer Festplatte die innerhalb der ersten ~3 Monate defekt ist, würde ich aber ganz sicher von einem Schaden ausgehen, der bereits latent zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, aber in den ersten 6 Monaten ja eh egal. Davon abgesehen und wenn ich das richtig gelesen habe, war das bereits der dritte Versuch der Nacherfüllung, oder?
@dreamcatcher68
Die Garantie dürfte vom Hersteller sein, die Bestimmungen finden sie in der Unterlagen zu ihrem Notebook. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
also....wenn du ne neue platte nachgebessert bekommst hast du auf das ersatzteil wieder volle 2 jahre gewährleistung (eine garantie gibt es grundsätzlich nicht, außer sie wird vom VK eingeräumt). es gibt nach einem halben jahr eine beweislastumkehr bei der gewährleistung, d.h. sollte die festplatte innerhalb des halben jahres wieder kaputt gehen wird der sachmangel bereits bei übergabe vermutet...heißt: du gehst zum laden und läßt das teil tauschen, natürlich kostenfrei! nach ablauf des halben jahres mußt du beweisen das der sachmangel bereits BEI übergabe vorlag (was in den meisten fällen schwierig ist).
der letzte austausch war am 08.10.08, also vor weniger als einem halben jahr!
mfg
Dafür wäre eine juristische Begründung ganz nett...
@Smiler:
Da hab ich wohl etwas schnell geschossen, stimmt natürlich. Allerdings dürfte sich selbst bei Annahme eines Neubeginns der Verjährung die maßgebliche Zeit der Beweislastumkehr nicht verändern, will heißen: 6 Monate nach Gefahrübergang ist finito. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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