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Verfasst am: 16.03.09, 17:34 Titel: Verjährung von Beitragsansprüchen? (Rentenvers.f.Landwirte)
Moin, schade, dass man nur mit der E-Mail seine Account-Daten nicht bekommen kann, habe nämlich meinen alten Benutzernamen vergessen *heul* Aber egal.
Ich habe hier eine, wie ich finde, recht interessante Fallkonstruktion, die ich auf Grund der unklaren Rechtslage zur Diskussion stellen möchte:
- Ein Ehepaar baut im Jahre 1994 „auf Altenteil“ ein Haus.
- Um auf dem Hofgelände seiner Eltern bauen zu dürfen, meldet er ein landwirtschaftliches Gewerbe nur auf seinen Namen an. (Nebenerwerb nehme ich an)
- 1999 meldet er sein landwirtschaftliches Gewerbe wieder ab.
- Für die Zeit von 1994 bis 1999 zahlt er entsprechend Beiträge in die Rentenversicherung einer Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Eine Krankenversicherung bestand regulär in einer GKV, da er auch einen normalen Beruf ausübte. Sie war Hausfrau und über Familienversicherung mitversichert
- Im Jahre 2004 verstarb die Frau
- Anfang 2007 meldete sich die Alterskasse seines Wissens das erste Mal und forderte ca. 12500 Euro an Beiträgen für die Frau für den Zeitraum 94 bis 95 nach
- Im war bis dato nicht bekannt, dass seine Frau dort ebenfalls rentenversichert sein soll. Eventuelle Schreiben der Kasse an seine Frau zu diesem Thema aus der Zeit vor dem Tod seiner Frau sind ihm konkret nicht bekannt.
- Er bot an, die Hälfte der Forderung zu begleichen. Ansprüche gegen die Versicherung wollte er im Gegenzug nicht geltend machen, falls er überhaupt welche hätte. Seitens der Alterskasse wurde darauf nicht reagiert.
- Ende 2008 wurde eine Pfändungsverfügung erwirkt, der Fall liegt nun beim Amtsgericht
- Er ist seit Mitte 2007 übrigens wieder verheiratet
Die entscheidenden Fragestellungen wären meiner Meinung die ersten beiden:
1) Ist die Frau automatisch verpflichtet, mitversichert zu sein? Muss Sie nicht ausdrücklich das Mitwirken am Gewerbe anmelden und sich daher auch selber (mit Unterschrift) dort anmelden?
2) Verjähren Ansprüche der Kasse auf Beiträge nicht irgendwann? Gerade weil offensichtlich so viele Jahre nichts eingefordert wurde?
3) Kann er im Falle der doch zu leistenden Beitragszahlung Ansprüche gegen die Kasse anmelden? (Witwenrente)
4) Ist die Höhe einer Witwenrente abhängig von eigenen Einnahmen?
5) Verliert er eventuelle Ansprüche bei erneuter Heirat?
6) Würde er im Falle einer Privatinsolvenz seine neue Frau mit rein ziehen, oder müsste er nur sein eigenes Haus verkaufen? Kann er das vorher an seinen Sohn überschreiben?
Wie ist die Rechtslage?
Ich freu mich auf eine rege Diskussion und hoffentlich eine Erklärung der Rechtslage, damit ich den bisher regen und emotionalen Diuskussionen am Stammtisch ein fundiertes Ende bereiten kann.
Johnie
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 17.03.09, 12:42 Titel:
Hallo,
zunächst würde ich die Moderatores bitten das Thema ins Sozialrecht zu verschieben, da es sich hier überwiegend um Fragen zur gesetzlichen Versicherung handelt.
Gerade im Bereich der landwirtschaftlichen Sozialkassen gibt es etliche Sonderregelungen im Gegensatz zum 'normalen' System.
Dürfte daher schwierig werden jemand zu finden, der da sattelfest ist. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Okay, erst mal vielen Dank für den Hinweis. Das wusste ich nicht (Erste Fehleinschätzung )
Habe das Thema nun eben selber im Sozialrecht gepostet. Vielleicht findet sich hier aber auch jemand
Bundesland wärew Niedersachsen (falls relevant)
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