Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - angebliche Drohung und Belästigung wegen Geldschulden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

angebliche Drohung und Belästigung wegen Geldschulden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hill
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:27    Titel: angebliche Drohung und Belästigung wegen Geldschulden Antworten mit Zitat

Hallo, bin neu hier und habe eine Frage zu einem Rechtsfall.

Ich habe einem Kumpel von mir seit einiger Zeit immer wieder wieder mal etwas Geld geliehen. Da ich wusste dass er nicht viel Geld hat, habe ich keinen Stress gemacht, dass ich das Geld wiederhaben möchte sondern ich habe ihm gesagt, wenn du Geld hast gib es mir oder wenigstens einen Teil davon. Das war für ihn OK. Ich habe zwar nie etwas bekommen aber habe trotzdem an seinen guten Willen geglaubt das Geld irgendwann zu bekommen. NAchdem ich nun selber etwas Geldprobleme habe (bin noch in der Ausbildung und muss Strafen zahlen wegen zu schnellem Fahren usw.) habe ich mich wieder an ihn gewendet und gesagt dass ich das Geld jetzt brauche. Er hat gesagt er gibt es mir spätestens am 05.01.2009. Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Es handelt sich um 300€ (für einen Azubi viel Geld). Außerdem sind noch einige Sachen aus meinem Privatbesitz bei ihm (Lautsprecherboxen, DVDs, Computerkabel etc.).

Ich habe mehrfach bei ihm angerufen und auch SMS verschickt und bei ihm zuhause geklingelt. Keine Reaktion. Vor 2 Wochen rief mich seine Mutter an und sagte ich solle aufhören ihren Sohn zu belästigen. Nachdem ich der Mutter den Sachverhalt dargelegt hatte versicherte sie mir mit ihrem Sohn zu sprechen und sich dann bei mir zu melden. Nach einer Woche habe ich dann wieder bei der Mutter angerufen und sie sagte mir dass sie im Moment keine Zeit für so was hätte und da ihr Sohn volljährig sei solle ich mich an ihn wenden. Daraufhin habe ich wieder angerufen und SMS verschickt. Keine Reaktion. Am 09.02.2009 habe ich ihn zufällig auf dem Sportplatz getroffen und wollte ihn ansprechen. Daraufhin ist er weggerannt.

Nun habe ich einen Brief vom Anwalt datiert auf den 10.02.2009 bekommen. Darin steht: Mein Mandant wird von ihnen durch Nachstellen, sowie Anrufe, SMS belästigt und bedroht. Dies hat er mir durch Vorlage von SMS und Zeugenaussagen bestätigt. Mein Mandant hat ihnen bereits mehrfach zu verstehen gegeben, dass er keinen Kontakt zu ihnen wünscht. Ich habe sie daher aufzufordern jegliche Kontaktaufnahme zu Ihm gleich über welches Medium zu unterlassen und einen Mindestabstand von 100m einzuhalten .Im Falle der Zuwiederhandlung wird für jeden Fall eine Strafe von 1000€ fällig. Aufgrund der Belästigungen haben sie auch die Kosten meiner Inanspruchnahme zu tragen. Durch meine Unterschrift soll ich das akzeptieren.

Ist das rechtens? Darf ein Anwalt sowas? Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach dem Rechtswanwalt Ihre Sicht werzählen und auf keinen Fall etwas unterschreiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

geeeeenial ;o)...
wenn sowas mal nicht dreist ist... der hammer...

persönlich würde ich nun sagen, da braucht man gar nix befürchten... bei so manchen rechtsentscheidungen würde mich aber auch nix mehr wundern...

das schreit doch schon nach gegenklage... es ist doch schon das deine sms nachweislich bei ihm angekommen sind...
jeder normaldenkende richter/sachbearbeiter sollte sich im klaren sein, das man jemanden nicht ohne grund anschreibt das man sein geld zurückhaben möchte - man das also nicht aus heiterem himmel verlangt, sondern wohl auch tatsächlich so ist...

und wenn sich ein schuldner einfach weigert sich mit mir in kontakt zu setzen, bin ich ja wohl gezwungen mich mit ihm in kontakt zu setzen... wüsste nicht was daran auszusetzen ist - solange der schuldner sich aus freien stücken nicht meldet...

NIX unterschreiben... das is schonmal wichtig... selbst nen anwalt aufsuchen, der wird den spieß schon umdrehen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

da kein "zahlungsziel b.z.w keine raten" ausgemacht wurden, würde ich einfach einen brief schreiben in dem ich das darlehn kündige u. die herausgabe meiner sachen verlangen - dies von 1-2 zeugen "gegenlesen", unterschreiben u. einwerfen lassen (abschrift mit unterschriften u. datum/uhrzeit für die eigenen unterlagen).
das einzige problem dürfte im fall der fälle die beweisbarkeit sein - zwar sind mündliche verträge auch einzuhalten aber eben recht schwer zu beweisen vor allen dingen was die höhe angeht!-, ggf. gibt es ja einen schriftlichen vertrag od. zeugen.

Zitat:
BGB § 608 Kündigung
(1) Ist für die Rückerstattung der überlassenen Sache eine Zeit nicht bestimmt, hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt.
(2) Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Sachdarlehensvertrag kann, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, jederzeit vom Darlehensgeber oder Darlehensnehmer ganz oder teilweise gekündigt werden.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__608.html

Zitat:
BGB § 985 Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__985.html

es gibt noch §488 BGB dieser scheint aber nur bei einem darlehn von unternehmer zu privatperson zu gelten. da in §608 keine kündigungsfrist bestimmt ist bin ich mir nicht sicher wie hoch diese ist - hier kann ggf. jemand anders auskunft geben!
Zitat:

BGB§ 488
Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten.

(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuerstatten ist, bei der Rückerstattung zu entrichten.

(3) Ist für die Rückerstattung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückerstattung berechtigt.

_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sedna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Grüß Dich Hill,

also bei den Lautsprechern & dgl. könntest Du vermutlich beweisen, daß es sich um Dein Eigentum handelt. Behauptet Dein Gegenüber, Du hättest ihm diese Dinge geschenkt, siehst Du vermutlich schon alt aus.

Das Geld betreffend bräuchtest Du entweder einen "Darlehensvertrag", und sei es nur im Miniformat, insbesondere aber auch hier zunächst einmal einen Nachweis, daß er das Geld in der Größenordnung überhaupt von Dir bekommen hat.

Du bist beweispflichtig.

Solltest Du all dies nicht nachweisen können, hast Du schlechte Karten. Den Gang zum Anwalt kannst Du Dir leider sparen, da Du zusätzlich zu den bisherigen Verlusten noch weitere Kosten hättest.

Also merke: In Zukunft nicht so gutmütig sein und auf das Gute im Menschen (auch eines Freundes) vertrauen, sondern einen kleinen Vertrag aufsetzen und unterschreiben lassen.

Doch ... bei Geld hört die Freundschaft leider oft auf.

Alles Gute.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::

also bei den Lautsprechern & dgl. könntest Du vermutlich beweisen, daß es sich um Dein Eigentum handelt. Behauptet Dein Gegenüber, Du hättest ihm diese Dinge geschenkt, siehst Du vermutlich schon alt aus.


Der "Beschenkte" kann nicht einfach behaupten, dass die Sachen geschenkt wurden, sondern muss dies beweisen oder zumindest glaubhaft versichern.

Warum sollte der Eigentümer dann schlechte Karten haben? Winken

Mit den 300 Euro siehts allerdings in der Tat schlecht aus. Wenn die Übergabe nicht per Überweisung mit klarem Vermerk erfolgt ist, wird sich das nicht nachweisen lassen.

dreist ist derjenige aber schon ... das muss man sagen Geschockt

lg
Nach oben
sedna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo flipmow

also, wenn der "Beschenkte" dreist ist, behauptet der glatt, das wäre sein Eigentum. Kann Hill denn überhaupt nachweisen, daß die Dinge ihm gehören?

Belege? Quittungen? Zeugen beim Verleihen?

Und wenn die besagte Mutter des "Beschenkten" mit treuherzigem Augenaufschlag behauptet, sie hätte ihm die Lautsprecher zum letzten Geburtstag geschenkt - was dann?

Wenn ich so übe rdas derzeitige Verhalten des "Freundes" nachdenke, dann würde ich mit allem rechnen.

Also, ich drücke Hill die Daumen, daß er überhaupt noch was von seinen verliehenen Dingen zurückbekommt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::

Also, ich drücke Hill die Daumen, daß er überhaupt noch was von seinen verliehenen Dingen zurückbekommt.


Und ich drücke ihm noch die Daumen, dass er für sein Leben gelernt hat aus der Sache. Cool

Ich habe unterstellt, dass die Eigentumsverhältnisse durch Rechnungen nachgewiesen werden können. Ansonsten würde der "Beschenkte" nämlich sowieso behaupten, dass die Sachen ihm gehören.
Nach oben
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt drei Sachen, die man nicht verleiht: Sein Geld, sein Auto und seine Frau.
Und alles andere auch nicht., Winken
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.