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Verfasst am: 17.03.09, 19:33 Titel: Frage zu RVG Kostentabelle
Hallo zusammen,
Ausgangssituation:
Amstgericht, ein Gerichtstermin wurde bereits eine RA Gebühr vereinbart und gezahlt.
Aussergerichtliche Verhandlung - Schrieben hin und her dann sogar auf Mail umgestiegen = 500Eur vereinbart und gezahlt.
Nun wurde eine aussergerichtliche Einigung gefunden ueber gesamt 33.800EUR
Kosten die neu verlangt werden 1.000EUR mit dem Kommentar, das dies weit unter dem der sei als die RVG Tabelle.
Habe mir mal die Tabelle und die Erklaerungen angeschaut auch die 1.3 und 1.6 Werte u.a. die sich wohl auf Terminsgebuehren und erfahrensgebueren zustande kommen.
Wie komme ich nun aber auf die anvisierten 1.000EUR wenn bei einem Streitwert bis 35.000EURO und und diesem 1.3 Punkt ein Wert von 985.40EUR steht.
Ueber Antworten wuerde ich mich sehr freuen
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Verfasst am: 17.03.09, 20:39 Titel: Re: Frage zu RVG Kostentabelle
DonCorleone hat folgendes geschrieben::
Amstgericht, ein Gerichtstermin (...)
Aussergerichtliche Verhandlung (...)
handelt es sich dabei um dieselbe sache oder zwei verschiedene ?
weil dieser streitwert ...
DonCorleone hat folgendes geschrieben::
Nun wurde eine aussergerichtliche Einigung gefunden ueber gesamt 33.800EUR
... üblicherweise nicht vor dem AG verhandelt wird.
wenn es sich um dieselbe sache handelt, wären wahrscheinlich eine 1,3 verfahrens-, eine 1,2 termins- und eine 1,0 vergleichgebühr angefallen, ggf aber auch eine 1,5 vergleichsgebühr und/oder sog. differenzprozeßgebühren aus einem - mangels anderer anhaltspunkte - streitwert von jedenfalls 33.800, (wahrscheinlich eher mehr, wenn das das ergebnis der einigung war). wenn diese annahmen stimmen, ergäbe sich eine rechnung von mindestens ca. 3.500,00 insgesamt. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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