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Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 17.03.09, 15:14 Titel:
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wenn die nächste Minka auf der Straße liegt, werde ich dann mal ein Verfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegen Unbekannt einleiten. Mal sehen was der Staatsanwalt davon hält.
Hier wird dann erstmal Traffic CIS (Cat Investigative Service) eingeschaltet, die anhand des Reifenprofils und der Tiefe der Abdrücke erkennen, welches Auto es war und von welchem Motiv der Fahrer getrieben wurde und ob, das Scheibenwischwasser des Fahrzeuges nachgefüllt hätte werden müssen... _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Kann es sein, dass meine Frage nicht (mehr) ganz ernst genommen wird?
Mir geht es auch darum, ob es nicht doch in irgendeiner Form strafbar ist, dass der Fahrer - der den Crash bemerkt hat - ein verletztes und damit Qualen leidendes Tier ohne Hilfe zurücklässt.
Das müsste doch zumindest irgendwie mit Tierquälerei zu ahnden sein, oder?
Abgesehen davon, dass das schon dämlich ist, weil ja der Autofahrer auch u. U. Schadensersatz vom Tierhalter bekommen könnte...
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