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Herr U. wird demnächst wohl Arbeitslos.
Leider hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Womit er auf Hartz 4 abrutscht.
Aber auch hier hat er keinen Leistungsanspruch (oder doch?), da seine Lebensgefährtin zu viel verdient.
Das Geld seiner Lebensgefährtin reicht gerade so zum Leben.
Wird Herrn U. wenigstens der Beitrag zur gesetzliche Krankenkasse erstattet?
Welche Bedingungen müssten hierfür erfüllt werden?
Wenn das gemeinsame Einkommen "so gerade eben" für den Lebensunterhalt (entsprechend dem Alg2), aber nicht mehr für die KV reicht, könnte ein Zuschuss zu den KV-Beiträgen nach § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II in Betracht kommen. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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