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Frage zur Garantie-Gewährleistung

 
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dreamcatcher68
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:48    Titel: Frage zur Garantie-Gewährleistung Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,

als erste schildere ich mal den Vorgang:

Ich habe mir am 09.11.2007 ein Laptop in einem Büromarkt gekauft. Bereits am 26.02.08 verabschiedete sich zum 1. Mal die eingebaute Festplatte....diese wurde durch den Büromarkt getauscht und ich bekam am 25.03 das Gerät zurück...dann jedoch am 4.10 musste ich das gerät wegen des selben Problems wieder zur Reparatur geben....und bekam es am 21.10.2008 zurück ( Reparatur/Lieferschein Datum 08.10.0Cool...nun jedoch trat vor eine Woche wieder das selbe Problem auf..wieder ist die HDD defekt...nun war ich gestern wieder im Markt um dieses zu reklamieren....man sagte mir jedoch dass ich weder einen Anspruch auf Garantie /Gewährleistung noch ein erneutes Austauschen der HDD erfolgen würde.....nach einigem Hin und Herr konnte ich lediglich Erwircken, dass der Laptop nochmals ( 3.Mal ) eingeschickt wird...man sagt mir aber dass ich diese Reparatur dann ggf.zahlen müsste...Meine Frage ist nun:

Wie ist die Rechtslage....muss ich tatsächlich den erneuten Tausch der HDD zahlen?

Vielen Dank
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ob sich ein Anspruch aus der Garantie ergibt, bemisst sich an deren Bedingungen.

Da die Sachmängelhaftung auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellt, dürfte ein Anspruch auf Nacherfüllung hier offenbar nicht gegeben sein, da die Kaufsache ja damals i.O war.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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dreamcatcher68
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Leider sind in den aushängenden AGB`s zur Garantie keine klaren Aussagen beschrieben....

eine Frage hätte ich jedoch noch...mal angenommen auf die zuletzt eingebaute HDD würde 6 Monate Garantie gegeben....ab wann zähl diese?

Ab Lieferscheindatum an den Markt zurück - 13.10.08
oder
benachrichtigung an mich- wäre dann der 16.10.08.....das ist mir nämlich auch nicht ganz klar

ähm da fällt mir gerade auf das sind ja erst 5 Moante...

Vielen Dank
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crizz__
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

also....wenn du ne neue platte nachgebessert bekommst hast du auf das ersatzteil wieder volle 2 jahre gewährleistung (eine garantie gibt es grundsätzlich nicht, außer sie wird vom VK eingeräumt). es gibt nach einem halben jahr eine beweislastumkehr bei der gewährleistung, d.h. sollte die festplatte innerhalb des halben jahres wieder kaputt gehen wird der sachmangel bereits bei übergabe vermutet...heißt: du gehst zum laden und läßt das teil tauschen, natürlich kostenfrei! nach ablauf des halben jahres mußt du beweisen das der sachmangel bereits BEI übergabe vorlag (was in den meisten fällen schwierig ist).

der letzte austausch war am 08.10.08, also vor weniger als einem halben jahr!

mfg
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ob sich ein Anspruch aus der Garantie ergibt, bemisst sich an deren Bedingungen.

Da die Sachmängelhaftung auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellt, dürfte ein Anspruch auf Nacherfüllung hier offenbar nicht gegeben sein, da die Kaufsache ja damals i.O war.

?
Bei einer Festplatte die innerhalb der ersten ~3 Monate defekt ist, würde ich aber ganz sicher von einem Schaden ausgehen, der bereits latent zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, aber in den ersten 6 Monaten ja eh egal. Davon abgesehen und wenn ich das richtig gelesen habe, war das bereits der dritte Versuch der Nacherfüllung, oder?

@dreamcatcher68
Die Garantie dürfte vom Hersteller sein, die Bestimmungen finden sie in der Unterlagen zu ihrem Notebook.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

crizz__ hat folgendes geschrieben::
also....wenn du ne neue platte nachgebessert bekommst hast du auf das ersatzteil wieder volle 2 jahre gewährleistung (eine garantie gibt es grundsätzlich nicht, außer sie wird vom VK eingeräumt). es gibt nach einem halben jahr eine beweislastumkehr bei der gewährleistung, d.h. sollte die festplatte innerhalb des halben jahres wieder kaputt gehen wird der sachmangel bereits bei übergabe vermutet...heißt: du gehst zum laden und läßt das teil tauschen, natürlich kostenfrei! nach ablauf des halben jahres mußt du beweisen das der sachmangel bereits BEI übergabe vorlag (was in den meisten fällen schwierig ist).

der letzte austausch war am 08.10.08, also vor weniger als einem halben jahr!

mfg


Dafür wäre eine juristische Begründung ganz nett...

@Smiler:

Da hab ich wohl etwas schnell geschossen, stimmt natürlich. Allerdings dürfte sich selbst bei Annahme eines Neubeginns der Verjährung die maßgebliche Zeit der Beweislastumkehr nicht verändern, will heißen: 6 Monate nach Gefahrübergang ist finito.
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dreamcatcher68
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für eure Antworten......und Hilfen...

ich werde dann mal berichten wie es weitergeht...

Gruß
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