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newdog FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.08.2008 Beiträge: 24 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 17.03.09, 20:25 Titel: Flughafen - Liquidverordnung |
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Guten Tag,
wie die meisten schon am eigenen Leibe erfahren haben werden Flaschen, Cremes, etc. über 100ml auf dem Wege in den Sicherheitsbereich von den Luftsicherheitsassistenten weggeworfen.
Grund: Gefahr Flüssigsprengstoff
Ausnahme Medizin oder Babyartikel (wie kann ein Luftsicherheitsassistent den bitteschön feststellen ob sich im Babyöl/Medizin kein Flüssigsprengstoff befindet) + die abgenommenen Dinge werden dem Altenheim/Obdachlosenheim gespendet (ach die dürfen dann den Sprengstoff bekommen) !!!
Kann man hier nicht Anklage aus ... Gründen veranlassen...
Wie ist die Rechtslage hierzu? |
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Rena Hermann FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 2886
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Verfasst am: 17.03.09, 20:53 Titel: |
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Anklage (bzw. Anzeige) gegen wen oder wegen was?
Die Mitarbeiter am Flughafen haben sich einfach an Vorschriften zu halten, die sie teilweise vermutlich selbst kurios finden.
So ist z. B. 5 x 100 ml Flüssigkeit ok, 1 x 500 ml aber nicht. Verstehe das wer will ...
Wobei - mit 'ner 500ml-Cola könnte man bestimmt wunderbar Flugzeuge entführen. Einfach ins Cockpit, kräftig schütteln und mit grimmiger Miene und wüstem Geschrei drohen: "Sofort nach Takatuka - oder ich öffne die Flaaaascheeee!"
Gruß
Rena
PS: Die abgenommenen Gegenstände werden meines Wissens entsorgt. _________________ The angels have the phone box |
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newdog FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.08.2008 Beiträge: 24 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 18.03.09, 06:37 Titel: |
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Anklage gegen den Herrausgeber - glaube BMI (Bundesministerium des Inneren) ! |
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katmai FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
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Verfasst am: 18.03.09, 08:47 Titel: |
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Wer zwingt Sie denn zum Fliegen? Sie können ihre Cremes und Lotionen behalten, wenn Sie beispielsweise mit der Bahn fahren.
Ich verstehe den Sinn der Frage nicht so ganz, warum soll den das BMI "angeklagt" werden? Weil es doof ist, wenn Sie Ihre Cremes und Lotionen wegwerfen müssen, weil sie nur im Handgepäck sind? Weil der Staat sich da raushalten soll? Weil der Kontrolleur so böse guckt, wenn er die Sachen abnimmt?
Sorry für meinen Mangel an Ernsthaftigkeit, aber ich kann das Problem nicht so ganz nachvollziehen.
Besten Gruß aus Känguruhland,
katmai. _________________ Achtung: Gefährliches Halbwissen! |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 18.03.09, 09:00 Titel: |
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Naja, ganz so einfach ist es nun auch nicht. Ein Mann der wegen seiner Tennisschlaeger im Handgepaeck wieder aus dem Flugzeug geholt wurde hat vor dem EuGH gewonnen. Ok, es ging dabei nicht um die offizielle Liste von verbotenen Gegenstaenden, sondern um eine geheime: http://www.sueddeutsche.de/reise/521/461148/text/ |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 18.03.09, 09:02 Titel: |
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Wenn es sich bei der Maßnahme um einen Verwaltungsakt handelt (dessen Feststellung mir jetzt aber zu anstrengend ist...), kann der Betroffene Rechtsmittel, also Widerspruch oder ggf. Klage erheben, um dann die Verletzung eines oder mehrerer Grundrechte geltend zu machen. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 18.03.09, 11:40 Titel: |
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Unjuristisches Geplänkel meinerseits:
Den Gedanken "wie unlogisch" hatte ich schon oft beim Fliegen.
Noch öfter aber bei Konzerten. Einmal wurde mir vor einem Konzert eine Plastik-Wasserflasche abgenommen, eine Glasflasche (ebenfalls Wasser) durfte ich mit hineinnehmen, weil sie wie eine Parfumflasche aussah. Zumindest Sicherheitsüberlegungen waren das also nicht, eher sollte wohl der Verkauf im Innenraum protegiert werden... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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newdog FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.08.2008 Beiträge: 24 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 18.03.09, 16:22 Titel: |
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Okay gutes Argument man kann ja auch mit der Bahn fahren.
Nur können die es doch nicht abnehmen mit der Behauptung es könnte Sprengstoff sein und es danach den Obdachlosen stiften (is ja irgendwie so als wenns bei denen Bum macht - is nicht schlimm). |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 18.03.09, 16:46 Titel: |
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"Die" gehen ja nicht davon aus, daß es wirklich Sprengstoff ist.
Sonst müßte ja jede solche Flüssigkeit (egal ob man sie mitnehmen kann oder sie generell konfisziert wird) erst mal im Labor untersucht werden etc.
Sie müssen aber aus Sicherheitsgründen *ausschließen*, daß auf diese Weise Sprengstoff ins Flugzeug gelangen kann.
So herum funktioniert die Logik dann auch. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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katmai FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
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Verfasst am: 19.03.09, 08:11 Titel: |
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Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | Naja, ganz so einfach ist es nun auch nicht. Ein Mann der wegen seiner Tennisschlaeger im Handgepaeck wieder aus dem Flugzeug geholt wurde hat vor dem EuGH gewonnen. Ok, es ging dabei nicht um die offizielle Liste von verbotenen Gegenstaenden, sondern um eine geheime: http://www.sueddeutsche.de/reise/521/461148/text/ |
Und dabei ging es nicht um die Rechtmäßigkeit der Wegnahme, sondern darum, dass vorher bekannt sein muss, was nicht mit in den Flieger genommen werden darf...
Gruß,
katmai. _________________ Achtung: Gefährliches Halbwissen! |
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