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Flughafen - Liquidverordnung

 
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newdog
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 24
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 20:25    Titel: Flughafen - Liquidverordnung Antworten mit Zitat

Guten Tag,
wie die meisten schon am eigenen Leibe erfahren haben werden Flaschen, Cremes, etc. über 100ml auf dem Wege in den Sicherheitsbereich von den Luftsicherheitsassistenten weggeworfen.

Grund: Gefahr Flüssigsprengstoff

Ausnahme Medizin oder Babyartikel (wie kann ein Luftsicherheitsassistent den bitteschön feststellen ob sich im Babyöl/Medizin kein Flüssigsprengstoff befindet) + die abgenommenen Dinge werden dem Altenheim/Obdachlosenheim gespendet (ach die dürfen dann den Sprengstoff bekommen) !!!

Kann man hier nicht Anklage aus ... Gründen veranlassen...

Wie ist die Rechtslage hierzu?
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Anklage (bzw. Anzeige) gegen wen oder wegen was?

Die Mitarbeiter am Flughafen haben sich einfach an Vorschriften zu halten, die sie teilweise vermutlich selbst kurios finden.
So ist z. B. 5 x 100 ml Flüssigkeit ok, 1 x 500 ml aber nicht. Verstehe das wer will ... Geschockt
Wobei - mit 'ner 500ml-Cola könnte man bestimmt wunderbar Flugzeuge entführen. Einfach ins Cockpit, kräftig schütteln und mit grimmiger Miene und wüstem Geschrei drohen: "Sofort nach Takatuka - oder ich öffne die Flaaaascheeee!" Sehr böse Sehr glücklich

Gruß
Rena

PS: Die abgenommenen Gegenstände werden meines Wissens entsorgt.
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newdog
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Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 24
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 06:37    Titel: Antworten mit Zitat

Anklage gegen den Herrausgeber - glaube BMI (Bundesministerium des Inneren) !
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wer zwingt Sie denn zum Fliegen? Sie können ihre Cremes und Lotionen behalten, wenn Sie beispielsweise mit der Bahn fahren.

Ich verstehe den Sinn der Frage nicht so ganz, warum soll den das BMI "angeklagt" werden? Weil es doof ist, wenn Sie Ihre Cremes und Lotionen wegwerfen müssen, weil sie nur im Handgepäck sind? Weil der Staat sich da raushalten soll? Weil der Kontrolleur so böse guckt, wenn er die Sachen abnimmt?

Sorry für meinen Mangel an Ernsthaftigkeit, aber ich kann das Problem nicht so ganz nachvollziehen.

Besten Gruß aus Känguruhland,

katmai.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ganz so einfach ist es nun auch nicht. Ein Mann der wegen seiner Tennisschlaeger im Handgepaeck wieder aus dem Flugzeug geholt wurde hat vor dem EuGH gewonnen. Ok, es ging dabei nicht um die offizielle Liste von verbotenen Gegenstaenden, sondern um eine geheime: http://www.sueddeutsche.de/reise/521/461148/text/
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich bei der Maßnahme um einen Verwaltungsakt handelt (dessen Feststellung mir jetzt aber zu anstrengend ist...), kann der Betroffene Rechtsmittel, also Widerspruch oder ggf. Klage erheben, um dann die Verletzung eines oder mehrerer Grundrechte geltend zu machen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Unjuristisches Geplänkel meinerseits:

Den Gedanken "wie unlogisch" hatte ich schon oft beim Fliegen.
Noch öfter aber bei Konzerten. Einmal wurde mir vor einem Konzert eine Plastik-Wasserflasche abgenommen, eine Glasflasche (ebenfalls Wasser) durfte ich mit hineinnehmen, weil sie wie eine Parfumflasche aussah. Zumindest Sicherheitsüberlegungen waren das also nicht, eher sollte wohl der Verkauf im Innenraum protegiert werden...
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newdog
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Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 24
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Okay gutes Argument man kann ja auch mit der Bahn fahren.
Nur können die es doch nicht abnehmen mit der Behauptung es könnte Sprengstoff sein und es danach den Obdachlosen stiften (is ja irgendwie so als wenns bei denen Bum macht - is nicht schlimm).
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

"Die" gehen ja nicht davon aus, daß es wirklich Sprengstoff ist.

Sonst müßte ja jede solche Flüssigkeit (egal ob man sie mitnehmen kann oder sie generell konfisziert wird) erst mal im Labor untersucht werden etc.

Sie müssen aber aus Sicherheitsgründen *ausschließen*, daß auf diese Weise Sprengstoff ins Flugzeug gelangen kann.

So herum funktioniert die Logik dann auch. Cool
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Naja, ganz so einfach ist es nun auch nicht. Ein Mann der wegen seiner Tennisschlaeger im Handgepaeck wieder aus dem Flugzeug geholt wurde hat vor dem EuGH gewonnen. Ok, es ging dabei nicht um die offizielle Liste von verbotenen Gegenstaenden, sondern um eine geheime: http://www.sueddeutsche.de/reise/521/461148/text/


Und dabei ging es nicht um die Rechtmäßigkeit der Wegnahme, sondern darum, dass vorher bekannt sein muss, was nicht mit in den Flieger genommen werden darf...

Gruß,

katmai.
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