Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ein Verein (e.V.) hat in seinen Satzungen nicht geregelt ob eine Mitgliederversammlung öffentlich ist, oder nicht.
Nun stellt sich die Frage, ist die Versammlung nun öffentlich oder nicht?
Wenn sie öffentlich ist, kann durch ein Schild "geschlossene Gesellschaft - Zutritt nur für Mitglieder" die Versammlung nicht öffentlich gemacht werden. Die Mitglieder wurden hierzu nicht befragt, sondern der Vorstand hat dieses "mal eben" entschieden und ein solches Schild an der Tür angebracht...
Außenstehende haben kein Recht auf Teilnahme. Gästen kann die Anwesenheit gestattet werden. Die Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung. Die Entscheidung kann auch dem Versammlungsleiter übertragen werden. Übrigens auch stilschweigend wenn entsprechenden Anordnungen nicht widersprochen wird.
es heisst doch schon Mitgliederversammlung. Schon alleine daraus ergibt sich doch, dass da nur Mitglieder anwesend sein dürfen.
Google mal unter Vereinsrecht, da wirst du fündig.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.