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Bollyman
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:27    Titel: öffentlich anmahnen Antworten mit Zitat

Guten Abend !

Folgendes Problem : In einer Kleingartenanlage kommt es wiederholt zu Verzug bei der Begleichung von Wasser und Abwasserrechnungen.

Man ist jetzt dazu übergegangen eine öffentliche Liste der säumigen Pächter am schwarzen Brett anzubringen. Diese Liste beinhaltet Namen , Parzellennr. und was geschuldet wird , jedoch keine Summen.

Meines Erachtens kommt das einem Anprangern gleich und verletzt u.U. sogar Artikel 1 des Grundgesetzes. Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

Persönliche Zahlungsaufforderungen sind im Vorfeld nicht ergangen.

Vielen Dank !
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kleingärtner sind wahrsscheinlich allesamt Vereinsmitglieder in dem Kleingartenverein, dem die Parzellen gehören. Anstatt gleich an eine Verletzung der Menschenwürde, die in der Tat in Artikel 1 des GG geregelt ist, zu denken, würde ich mich anstelle des "Angeprangerten" A vielleicht einmal fragen, wie das Problem vereinsrechtlich zu lösen ist. Da ergeben sich allein zivilrechtliche Fragen, so z.B. der Themenkreis:"Gibt es einen wirksamen Vereinsbeschluss, der die "Anprangerung" in der Kleingartenanlage regelt?"

Die Grundrechte schlagen zum Teil auch auf das Zivilrecht durch, allerdings erst dann, wenn das Zivilrecht mit seinen eigenen Regelungen nicht mehr weiter weiß, das ist hier ersichtlich nicht der Fall. Mann kann natürlich auch einfach seinen rückständigen Beitrag bezahlen, um der "Anprangerung", die nur Vereinsmitglieder und deren Gäste - also nicht die Öffentlichkeit - sehen können, zu entgehen ... Winken
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Egal wie das verfahrensrechtlich am saubersten ist - ich bin für die "Anprangerung" der säumigen Zahler. Mit fehlendem Respekt gegenüber den Schuldnern hat das so viel zu tun, wie die Schuldner die Regelungen über die Zahlungsfristen respektieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
die nur Vereinsmitglieder und deren Gäste - also nicht die Öffentlichkeit - sehen können
Warum sollte das nicht als 'öffentlich' gelten? Geschockt

Ronald hat folgendes geschrieben::
Egal wie das verfahrensrechtlich am saubersten ist - ich bin für die "Anprangerung" der säumigen Zahler
Wären Sie für solche Maßnahmen auch bei Steuerrückständen, unbezahlten Ordnungswidrigkeiten, Versandhausrechnungen, Müllgebühren etc. pp. - und auch dann, wenn Ihr Name in diesem Zusammenhang publiziert würde?[/quote]
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
die nur Vereinsmitglieder und deren Gäste - also nicht die Öffentlichkeit - sehen können
Warum sollte das nicht als 'öffentlich' gelten? Geschockt

Ronald hat folgendes geschrieben::
Egal wie das verfahrensrechtlich am saubersten ist - ich bin für die "Anprangerung" der säumigen Zahler
Wären Sie für solche Maßnahmen auch bei Steuerrückständen, unbezahlten Ordnungswidrigkeiten, Versandhausrechnungen, Müllgebühren etc. pp. - und auch dann, wenn Ihr Name in diesem Zusammenhang publiziert würde?
[/quote]

Ohne jetzt Stellung zu beziehen - offenbar ist es zur Zeit der Masse der Schuldner (in Deutschland) egal, ob und wann die Schulden bezahlt werden, es passiert ja nicht viel... Schlechtes Gewissen hat jedenfalls der geringste Teil der Schuldner.

Über den Umweg der Veröffentlichung bestünde jedenfalls die Möglichkeit, ein Fünkchen schlechtes Gewissen zu erzeugen. Und weitere künftige Gläubiger wären gewarnt.

Wozu gibt es eigentlich die Schufa u. ä. oder auch die Internet-Seite über laufende Insolvenzverfahren, auch private?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

mußte dazu nicht einmal das BVerfG auch was sagen? da ging´s doch um die netten herren mit melone, die dem schuldner unauffällig-auffällig folgten ...
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
offenbar ist es zur Zeit der Masse der Schuldner (in Deutschland) egal, ob und wann die Schulden bezahlt werden, es passiert ja nicht viel... Schlechtes Gewissen hat jedenfalls der geringste Teil der Schuldner.
Woher haben Sie diese Erkenntnis? Geschockt

Ronald hat folgendes geschrieben::
Ohne jetzt Stellung zu beziehen
Aaaah ja... Mit den Augen rollen
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