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Rechtsstreit wegen vermeintlich kopierter Internetinhalte

 
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StPauli20359
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 20:29    Titel: Rechtsstreit wegen vermeintlich kopierter Internetinhalte Antworten mit Zitat

Im September 08 erhielt Werbeagentur B einen Auftrag für die Erstellung einer Internetseite. Dazu zählten die grafische Umsetzung und die textlichen Inhalte. Mitarbeiter A wurde nachdem das grafische Konzept stand mit den Texten beauftragt. Da vom Kunden keinerlei Input kam, recherchierte Mitarbeiter A im Internet und fand diverse Konkurrenzseiten und Artikel, wie Abhandlungen zum Thema. Mit der Anregung und frischem Input wurden die Texte erstellt. Wissentlich wurde dabei nichts kopiert.

Vor ein paar Tagen erhielt Agentur B von dem Kunden ein Information darüber, dass ein Wettbewerber Markenrechtsverletzungen beanstandet sowie das Kopieren diverser Inhalte einer Imagebroschüre. Dabei ist Folgendes Fakt: Die Markerechtsverletzung beruht auf einer Eintragung, die aber vom Wettbewerber in der Form nirgends kommuniziert wird und in diversen Artikeln in gleicher Form formuliert wurde. Dabei ist die Formulierung auch "nur" Bestandteil einer Wort-Bildmarke. Zum anderen wurde eine allgemein für diese Branche verwendete Formulierung beanstandet sowie eine Sprachgebräuchliche Redewendung. Des Weiteren wurden Textpassagen beanstandet, die beim Abgleich sehr ähnlich klingen, aber nicht eins zu eins übereinstimmen.

Nehmen wir an, das Ganze ginge eventuell vor Gericht. Der Anwalt des Kunden von Agentur B würde eine Erklärung von Mitarbeiter A verlangen, in der die Vorgehensweise der Texterstellung erörtert wird. Diese soll an Eides statt verfasst werden, um eine Zeugenaussage zu vermeiden.
Die Erklärung würde von Mitarbeiter A wie folgt verfasst:
Stellungnahme zum Abmahnschreiben an X
Wann genau wurden die Texte erstellt?
Am 7. und 8. Oktober 2008. Korrekturen erfolgten am 20.10.2008.
Von wem wurden die Texte erstellt?
A
Auf welche Weise wurden die Texte erstellt?
Zur Erstellug der Texte fehlte von Kundenseite jeglicher schriftliche Input. Daher
diente das Internet zur Recherche. Seiten von Konkurrenzunternehmen wurden dabei
weitestgehend nicht berücksichtigt. Konkurrenzmaterial in Form von Broschüren wurden
niemals als Vorlage genutzt. Ich vergewissere daher auch, zu keinem Zeitpunkt Broschüren der Z angefordert oder zu Hilfe genommen zu
haben. Dieser Vorwurf ist absolut nicht haltbar. Das Internet gab mit diversen Artikeln
und Abhandlungen genug Potenzial zur Information und demnach zur anschließenden
Erstellung der Texte. Ähnliche Formulierungen können also nur Ableitungen diverser
anderer Quellen oder reiner Zufall sein. Wissentlich wurden von mir keine Inhalte
kopiert. Es handelt sich ja immerhin um eine identische Dienstleistung. Einige
Dokumente und Screenshots, die Grundlage der entstandenen Texte waren, sind als
Anlage beigefügt.
Aus diesen Unterlagen ergibt sich auch, dass im Breich der Empfangsdienstleistungen,
die ein Me-too-Produkt sind, Inhalte und Termini nahezu identisch sind und auch so
verwendet werden. Der Bereich der Empfangsdienstleistung umfasst ein recht eng
gestecktes Feld, Daher sind beschreibende Formulierungen sowie Inhaltsbeschreibungen auch in diversen Publikationen ähnlich.
Der Claim [Gelöscht. Biber] ist abgeleitet von der Abhandlung [Gelöscht. Biber]. Auf diese Abhandlung stößt man unausweichlich, wenn man zu dem Thema im Internet recherchiert.
Es wird allgemein beim Empfang von der Visitenkarte und dem Gesicht eines Unternehmens gesprochen. Daher ist es naheliegend, dass man auch für X diese
Formulierungen verwendet.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance“ ist eine gebräuchliche Sprachwendung.



Wie ist die Rechtslage?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Textlöschungen genau deshalb:
StPauli20359 hat folgendes geschrieben::
Auf diese Abhandlung stößt man unausweichlich, wenn man zu dem Thema im Internet recherchiert.


StPauli20359 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?
Um welches rechtliche Problem geht es denn? Textdiebstahl?
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StPauli20359
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es geht um Textdiebstahl.
A möchte nicht so ohne Weiteres einer eidesstattliche Erklärung abgeben, obwohl A sich keiner "Kopier-Schuld" bewusst ist. Aber die Sachlage zeigt, dass beide Texte Parallelen aufzeigen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

StPauli20359 hat folgendes geschrieben::
Ja, es geht um Textdiebstahl.
Gut. Das wäre dann wohl eher Urheberrecht, deshalb verschiebibert. Da finden sich sicherlich Fachleute, die näheres sagen können.

Wenn ich nicht völlig falsch liege, ist eine
StPauli20359 hat folgendes geschrieben::
eidesstattliche Erklärung
die gewissermaßen 'einfach so' abgegeben wird, ein reichlich schwaches Beweismittel. Ich kann mir auch eher nicht vorstellen, daß ein Gericht bei Vorlage einer solchen Erklärung auf eine Zeugenladung des Hauptbeteiligten verzichtet (schon allein deshalb, weil auch die Gegenseite möglicherweise doch noch die eine oder andere Frage an den Herrn hat). Das dürfte umso mehr gelten, wenn
StPauli20359 hat folgendes geschrieben::
die Sachlage zeigt, dass beide Texte Parallelen aufzeigen.

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