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Aufenthaltsort des Betreuten wichtig?

 
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Manu2211
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:08    Titel: Aufenthaltsort des Betreuten wichtig? Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr A ist seit ca. 2,5 Jahren dement und Frau A ist gesetzliche Betreuerin für alle Bereiche. Als die Betreuung beantragt und eingerichtet wurde, befand sich Herr A erst im Krankenhaus, anschließend für 4 Wochen in einem Pflegeheim. Seit über 2 Jahren lebt er wieder bei der Familie.
Frau A hat der Betreuungsstelle des Amtsgerichts inzwischen 3x mitgeteilt, auch per Einschreiben, dass Herr A wieder zuhause lebt. Trotzdem steht auf jedem Schreiben vom Amtsgericht, das letzte kam Freitag, als Aufenthaltsort von Herrn A das Pflegeheim XY. Mit den Augen rollen
Kann man das einfach ignorieren oder können Familie A aus dieser falschen Angabe des Amtsgerichtes irgendwelche Nachteile entstehen? Frau A sieht nicht ein, nochmal Geld für ein weiteres Einschreiben auszugeben, wenn es nur wieder ignoriert wird.

Viele Grüße
Manuela
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wo ist Herr A denn polizeilich gemeldet ?

Man kann im jährlichen Betreuungsbogen die Adressangabe machen, wenn das AG das nicht beachtet hat man es aber trotzdem mitgeteilt.

Gruß roni
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Manu2211
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni,

vielen Dank für Deine Antwort.
Polizeilich gemeldet ist Herr A da wo er jetzt wohnt, nämlich zuhause.
Auf dem jährlichen Bericht wurde diese Adresse auch schon 2x als Aufenthaltsort angegeben. Nur die zuständige Sachbearbeiterin beim AG ändert die entsprechenden Daten einfach nicht, warum auch immer.
Mich würde eben interessieren, ob man das einfach ignorieren kann, Frau A als Betreuerin hat ja ihre Pflicht mit den Angaben erfüllt.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vorgesetzten des Sachbearbeiters ermitteln und ihm den Brief mit Hinweis an die Privatadresse schicken.

Humorig nörglerisches Anschreiben unter Hinweis darauf, dass die wiederholt korrekt erfolgte Mitteilung ignoriert wird und man daher davon ausgehe, dass seine Abteilung offensichtlich der korrekten Adresse keine gesteigerte Bedeutung zumesse, wenn nur derjenige, der den Brief lesen soll, am Zielort des Briefes irgendwann mal zu erreichen war oder ist...so wie er zu Hause am Wochenende...



Völlig unjuristisch, aber was soll er schon dagegen tun?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Die werden das spätestens dann merken, wenn sie ihren Rechtspfleger vorbeischicken um zu überprüfen wie es dem Betreuten geht, ob eine Betreuung noch nötig ist.
Dann sind sie eben am falschen Ort. Lachen

Gruß roni
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
wenn sie ihren Rechtspfleger vorbeischicken um zu überprüfen wie es dem Betreuten geht, ob eine Betreuung noch nötig ist.

Nicht der Rechtspfleger kommt vorbei, sondern der Richter selbst!

An Manu:
Rufen Sie kurz bei Gericht an und bitten um Korrektur der Adresse in der Datenpflege.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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