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Verfasst am: 18.03.09, 11:07 Titel: Rechtliche Bedeutung von Semesterwochenstunden (SWS) ?
Hallo,
nehmen wir folgenden Sachverhalt an:
In einer Prüfungsordnung einer Fachhochschule im Bundesland Niedersachsen steht, dass die Lehrveranstaltung A mit 2 Semesterwochenstunden im 5. Semester gelehrt wird. Das heißt, dass die Lehrveranstaltung im 5. Semester pro Woche mit 2 Vorlesungsstunden à 45 Minuten gehalten wird. Entsprechnd ist die Lehrveranstaltung im Stundenplan für Montag von 8:00 bis 9:30 vermerkt.
Nun beschließt der Professor für sich selbst, dass er nur die ersten drei Wochen des Semesters lehrt, danach die Prüfung schreiben lässt und dann als Gastprofessor an eine andere Hochschule im Ausland geht. Er verfügt, dass er die Lehrveranstaltung die ersten drei Wochen 8 Stunden am Stück anbietet und legt diese Lehveranstaltung, abweichend vom Stundenplan, einfach über andere Lehrveranstaltungen des Semesters an einem anderen Tag. Kommentar: Wer nicht erscheint, darf nicht an Prüfung teilnehmen. Folge: Studienzeitverlängerung für einige Studierende, da entweder nur diese Lehrveranstaltung besucht werden kann oder die anderen.
Meine Frage wäre nun, ob die Semesterwochenstunden in der Prüfungsordnung bindend sind, also dass während des Semesters pro Woche 2 Vorlesungstunden a 45 Minuten zu halten sind. Was kann man gegen das Verhalten des Professors machen? Dem Prüfungsausschuss ist es egal was der Professor macht und geht nicht auf Beschwerden der Studierenden ein. Der Kommentar des Prüfungsausschuss ist, dass es persönliches Pech ist, wenn die Studierenden dann ebend länger studieren müssen.
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