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Schloss ausgetauscht - was ist zu tun?

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:04    Titel: Schloss ausgetauscht - was ist zu tun? Antworten mit Zitat

Hey!

A und B sind verheiratet leben aber seit 3 Wochen in der Ehewohnung getrennt. Herr A hat eine neue Bleibe gefunden und zieht zZ aus. Es gibt jeden Tag heftigen Streit. Ein Wohnungszuweisungsverfahren wurde nicht geführt. B will mit dem gemeinsamen Kind in der Wohnung bleiben.
Plötzlich und ohne Vorwarnung tauscht B in A´s Abwesenheit die Schlösser aus, obwohl dieser noch höchstpersönliche Gegenstände in der Wohn. hat und die Auseinandersetzung über den Hausrat noch nicht beendet ist.

Was kann A tun? Er verdient nur ca. 500€ monatlich und kann sich eigentlich kein teures Verfahren leisten. Gäbe es die Möglichkeit auch in einem "Eilverfahren" PKH zu beantragen?
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ratlos44,

ich würde sofort zum Anwalt gehen und den Sachverhalt schildern.
Dann eine Liste aufstellen, welche persönlichen Sachen sich noch in der Ehewohnung befinden und die Herausgabe mit anwaltlichen Schreiben fordern, Fristsetzung und Ort der Übergabe (Hinterlegung beim Anwalt sollte möglich sein) nicht vergessen.

Der Anwalt wird einschätzen können, ob die Voraussetzungen für PKH vorliegen und dementsprechend die Anträge bei Gericht einreichen. Sie brauchen dann nur die Erklärung über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Die gewährte PKH gilt auch für vor Bewilligung geführten Schriftwechsel (war jedenfalls bei mir so).

Alles Gute und viel Erfolg!
Michaela
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

also ich dachte da zunächst an ein einstweiliges Verfügungsverfahren wg verbotener Eigenmacht.
Kostentechnisch sollte dies dann letztlich zu Lasten der B ablaufen.

Nur anwaltlich die Gegenstände heraus verlangen kann bei jedem einzelnen Gegenstand zu Problemen bzgl. der Auseinandersetzung führen, da ja eben keine Vereinbarung existiert.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann persönlich bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 09:24    Titel: Re: Schloss ausgetauscht - was ist zu tun? Antworten mit Zitat

ratlos44 hat folgendes geschrieben::
Hey!

A und B sind verheiratet leben aber seit 3 Wochen in der Ehewohnung...
Plötzlich und ohne Vorwarnung tauscht B in A´s Abwesenheit die Schlösser aus...
Was kann A tun?


Polizei und Schlüsseldienst rufen - Wohnung öffnen lassen und neues Schloss einsetzen.
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Quasi: Auge um Auge - Zahn um Zahn......
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

ratlos44 hat folgendes geschrieben::
Quasi: Auge um Auge - Zahn um Zahn......


Nein, das hat damit nichts zu tun - die Frau soll ja nicht ausgesperrt werden, sie bekommt natürlich einen Schlüssel für das neue Schloss. Es ist einfach so, dass es unrechtmäßig war, die Aussperrung vorzunehmen. Wenn jemand mein Auto klaut und ich sehe es irgendwo stehen dann hole ich auch die Polizei und meinen Schlüssel.

Das hat mit Selbstjustiz der Art "Zahn um Zahn" nichts zu tun.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Es ist einfach so, dass es unrechtmäßig war, die Aussperrung vorzunehmen. Wenn jemand mein Auto klaut und ich sehe es irgendwo stehen dann hole ich auch die Polizei und meinen Schlüssel.
Das hat mit Selbstjustiz der Art "Zahn um Zahn" nichts zu tun.

Da bin ich mir nicht ganz so sicher, aber wenn die Polizei angesprochen wird, wird sie schon wissen, was zu tun ist.

Beim Diebstahl eines Autos handelt es sich schließlich um eine Straftat, die die Polizei zu verfolgen hat. Ist das bei dem Einsetzen eines neuen Türschlosses auch so?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::

Beim Diebstahl eines Autos handelt es sich schließlich um eine Straftat, die die Polizei zu verfolgen hat. Ist das bei dem Einsetzen eines neuen Türschlosses auch so?


Nicht unbedingt. Wenn das Schloss einfach defekt war (Schlüssel abgebrochen etc.) und das Schloss deshalb getauscht wurde, die Frau den Mann darüber informiert und bei Abwesenheit z.B. einen neuen Schlüssel beim Nachbarn deponiert dann ist alles in Butter.

Wenn aber das Schloss allein mit der Absicht und der Wirkung ausgetauscht wurde, den rechtmäßigen Bewohner auszusperren dann ist das natürlich strafbar (Unterschlagung?). Man kann den Schlüsseldienst natürlich auch ohne Polizei werkeln lassen, würde ich in dem Fall aber nicht unbedingt empfehlen.
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