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Nach § 11 BUrlG berechnet sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat.
Nach § 11 BUrlG berechnet sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat.
Teilt man die 2.000 € durch 4 (Wochen) und hat damit den Wochenverdienst, den man dann mit 13 mutlipliziert ?
Oder legt man gar für die Berechnung den Nettoverdienst zu Grunde ?
Man legt grundsätzlich den Bruttoverdienst zu Grunde, da das Urlaubsentgelt ja auch Brutto ausbezahlt wird.
Den Durchschnitt der letzten 13 Wochen ermittelt man am einfachsten, indem man das Dreifache eines Monatsbrutto durch die Anzahl der Werktage bzw. Arbeitstage (je nachdem wie der Urlaubsanspruch vereinbart ist) in 13 Wochen teilt.
Man erhält dann als Ergebnis das Urlaubsentgelt für einen Urlaubstag.
D.h. die Zahll 13 hängt irgendwie mit 3 Monaten zusammen ?
Richtig, es ist fast egal, welche drei zusammenhängende Monate des Kalenderjahres man nimmt. Die Anzahl der Tage weicht nur um maximal einen Tag von 91 (Anzahl der Tage in 13 Wochen) ab.
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