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Folgendes Problem : In einer Kleingartenanlage kommt es wiederholt zu Verzug bei der Begleichung von Wasser und Abwasserrechnungen.
Man ist jetzt dazu übergegangen eine öffentliche Liste der säumigen Pächter am schwarzen Brett anzubringen. Diese Liste beinhaltet Namen , Parzellennr. und was geschuldet wird , jedoch keine Summen.
Meines Erachtens kommt das einem Anprangern gleich und verletzt u.U. sogar Artikel 1 des Grundgesetzes. Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
Persönliche Zahlungsaufforderungen sind im Vorfeld nicht ergangen.
Die Kleingärtner sind wahrsscheinlich allesamt Vereinsmitglieder in dem Kleingartenverein, dem die Parzellen gehören. Anstatt gleich an eine Verletzung der Menschenwürde, die in der Tat in Artikel 1 des GG geregelt ist, zu denken, würde ich mich anstelle des "Angeprangerten" A vielleicht einmal fragen, wie das Problem vereinsrechtlich zu lösen ist. Da ergeben sich allein zivilrechtliche Fragen, so z.B. der Themenkreis:"Gibt es einen wirksamen Vereinsbeschluss, der die "Anprangerung" in der Kleingartenanlage regelt?"
Die Grundrechte schlagen zum Teil auch auf das Zivilrecht durch, allerdings erst dann, wenn das Zivilrecht mit seinen eigenen Regelungen nicht mehr weiter weiß, das ist hier ersichtlich nicht der Fall. Mann kann natürlich auch einfach seinen rückständigen Beitrag bezahlen, um der "Anprangerung", die nur Vereinsmitglieder und deren Gäste - also nicht die Öffentlichkeit - sehen können, zu entgehen ...
Egal wie das verfahrensrechtlich am saubersten ist - ich bin für die "Anprangerung" der säumigen Zahler. Mit fehlendem Respekt gegenüber den Schuldnern hat das so viel zu tun, wie die Schuldner die Regelungen über die Zahlungsfristen respektieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.03.09, 10:08 Titel:
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
die nur Vereinsmitglieder und deren Gäste - also nicht die Öffentlichkeit - sehen können
Warum sollte das nicht als 'öffentlich' gelten?
Ronald hat folgendes geschrieben::
Egal wie das verfahrensrechtlich am saubersten ist - ich bin für die "Anprangerung" der säumigen Zahler
Wären Sie für solche Maßnahmen auch bei Steuerrückständen, unbezahlten Ordnungswidrigkeiten, Versandhausrechnungen, Müllgebühren etc. pp. - und auch dann, wenn Ihr Name in diesem Zusammenhang publiziert würde?[/quote] _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
die nur Vereinsmitglieder und deren Gäste - also nicht die Öffentlichkeit - sehen können
Warum sollte das nicht als 'öffentlich' gelten?
Ronald hat folgendes geschrieben::
Egal wie das verfahrensrechtlich am saubersten ist - ich bin für die "Anprangerung" der säumigen Zahler
Wären Sie für solche Maßnahmen auch bei Steuerrückständen, unbezahlten Ordnungswidrigkeiten, Versandhausrechnungen, Müllgebühren etc. pp. - und auch dann, wenn Ihr Name in diesem Zusammenhang publiziert würde?
[/quote]
Ohne jetzt Stellung zu beziehen - offenbar ist es zur Zeit der Masse der Schuldner (in Deutschland) egal, ob und wann die Schulden bezahlt werden, es passiert ja nicht viel... Schlechtes Gewissen hat jedenfalls der geringste Teil der Schuldner.
Über den Umweg der Veröffentlichung bestünde jedenfalls die Möglichkeit, ein Fünkchen schlechtes Gewissen zu erzeugen. Und weitere künftige Gläubiger wären gewarnt.
Wozu gibt es eigentlich die Schufa u. ä. oder auch die Internet-Seite über laufende Insolvenzverfahren, auch private?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
mußte dazu nicht einmal das BVerfG auch was sagen? da ging´s doch um die netten herren mit melone, die dem schuldner unauffällig-auffällig folgten ... _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.03.09, 15:03 Titel:
Ronald hat folgendes geschrieben::
offenbar ist es zur Zeit der Masse der Schuldner (in Deutschland) egal, ob und wann die Schulden bezahlt werden, es passiert ja nicht viel... Schlechtes Gewissen hat jedenfalls der geringste Teil der Schuldner.
Woher haben Sie diese Erkenntnis?
Ronald hat folgendes geschrieben::
Ohne jetzt Stellung zu beziehen
Aaaah ja... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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