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eigenbedarf möglich?

 
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denikay
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:00    Titel: eigenbedarf möglich? Antworten mit Zitat

Frage ein hallo an alle!
ich würde gerne die haushälfte meiner tante kaufen. die andere hälfte gehört meiner mutter. die wohnung ist allerdings vermietet. seit 10 jahren um einen spottpreis. offiziell wohnt die frau aber in dem anderen haus meiner tante. Mit den Augen rollen
ich möchte dort selber einziehen. wohne derzeit in tirol und möcht aber nach münchen ziehen.

wie ist die rechtlage?

lg
monika
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist das legitime Recht eines Eigentümers, seine Immobilie selbst zu nutzen bzw. an Familienangehörige zu überlassen.
Die Kündigung des Mietvertrages sollte jedoch ein Anwalt formulieren; der weiß, worauf zu achten ist.
MfG
Lucky
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

In der Tat, ohne Anwalt kann hier sehr viele falsch gemacht werden. Daher ist dringend zu einen Anwalt zu raten.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
In der Tat, ohne Anwalt kann hier sehr viele falsch gemacht werden. Daher ist dringend zu einen Anwalt zu raten.


Was aber nicht ausschließt, dass es mit Anwalt auch falsch sein kann.... Sehr böse Lachen
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich, aber dann kann es gut sein, dass er für den Schaden den er angericht hat aufkommen muss. Geht der VM auf eigene Faust vor, wird er in jeden Fall auf den Schaden sitzen bleiben, wenn er auf die Nase fällt.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Natürlich, aber dann kann es gut sein, dass er für den Schaden den er [der Anwalt] angericht hat aufkommen muss.


Ach, der Anwalt stellt seinem falsch beratenen Mandanten seine eigene Wohnung zur Verfügung? Oder kauft ihm eine andere? Oder wie genau kommt man für den Schaden auf der da heißt "Eigentümer kann nicht in seine eigene Wohnung ziehen"?
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wieviel Freiversuche hat man eigentlich....bis die Super-PIN verlangt wird..... Lachen Sehr böse
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Ach, der Anwalt stellt seinem falsch beratenen Mandanten seine eigene Wohnung zur Verfügung? Oder kauft ihm eine andere? Oder wie genau kommt man für den Schaden auf der da heißt "Eigentümer kann nicht in seine eigene Wohnung ziehen"?
Falsches Forum. Stellen Sie die Frage doch bitte im Anwaltsrecht.
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