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denikay noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.03.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 17.03.09, 19:00 Titel: eigenbedarf möglich? |
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ein hallo an alle!
ich würde gerne die haushälfte meiner tante kaufen. die andere hälfte gehört meiner mutter. die wohnung ist allerdings vermietet. seit 10 jahren um einen spottpreis. offiziell wohnt die frau aber in dem anderen haus meiner tante.
ich möchte dort selber einziehen. wohne derzeit in tirol und möcht aber nach münchen ziehen.
wie ist die rechtlage?
lg
monika |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 17.03.09, 19:59 Titel: |
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Es ist das legitime Recht eines Eigentümers, seine Immobilie selbst zu nutzen bzw. an Familienangehörige zu überlassen.
Die Kündigung des Mietvertrages sollte jedoch ein Anwalt formulieren; der weiß, worauf zu achten ist.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.03.09, 22:33 Titel: |
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In der Tat, ohne Anwalt kann hier sehr viele falsch gemacht werden. Daher ist dringend zu einen Anwalt zu raten. |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 18.03.09, 13:14 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: | In der Tat, ohne Anwalt kann hier sehr viele falsch gemacht werden. Daher ist dringend zu einen Anwalt zu raten. |
Was aber nicht ausschließt, dass es mit Anwalt auch falsch sein kann.... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 18.03.09, 13:23 Titel: |
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Natürlich, aber dann kann es gut sein, dass er für den Schaden den er angericht hat aufkommen muss. Geht der VM auf eigene Faust vor, wird er in jeden Fall auf den Schaden sitzen bleiben, wenn er auf die Nase fällt. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 18.03.09, 14:27 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: | Natürlich, aber dann kann es gut sein, dass er für den Schaden den er [der Anwalt] angericht hat aufkommen muss. |
Ach, der Anwalt stellt seinem falsch beratenen Mandanten seine eigene Wohnung zur Verfügung? Oder kauft ihm eine andere? Oder wie genau kommt man für den Schaden auf der da heißt "Eigentümer kann nicht in seine eigene Wohnung ziehen"? |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 18.03.09, 14:40 Titel: |
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Wieviel Freiversuche hat man eigentlich....bis die Super-PIN verlangt wird..... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 18.03.09, 15:08 Titel: |
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maconaut hat folgendes geschrieben:: | Ach, der Anwalt stellt seinem falsch beratenen Mandanten seine eigene Wohnung zur Verfügung? Oder kauft ihm eine andere? Oder wie genau kommt man für den Schaden auf der da heißt "Eigentümer kann nicht in seine eigene Wohnung ziehen"? | Falsches Forum. Stellen Sie die Frage doch bitte im Anwaltsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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