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Erbe ausgeschlagen Verwandte erbschein bestellt

 
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bebe83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:21    Titel: Erbe ausgeschlagen Verwandte erbschein bestellt Antworten mit Zitat

Die Verstorbene hat lange Zeit im Pflegeheim verbracht. Die eigene Wohnung wurde schon vor längerer Zeit aufgelöst. DIe Verwandte X sagte mir (Person Y ) als die Verstorbene starb, dass nichts da ist und alles für das Pflegeheim verbaucht wurde, zuletzt hat das Sozialamt das Pflegeheim bezahlt.
Beim Gericht hat die Verwandte X auch angegeben "ohne Nachlasswerte" oder so was ähnliches.
Deswgeen hat Person Y vorsichtshalber das Erbe ausgeschlagen.

Jetzt will Verwandte X, dass d Person Y dem Gericht eine Geburtsurkunde überreicht.
Auf Nachfrage sagte die Verwandte X dass sie nciht weiß warum? Dann hat Person Y beim Gericht angerufen und dort wurde gesagt, dass ein Antrag auf Erbschein gestellt wurde.

Fragen:
- Muss Person Y die Gebrutsurkunde nachreichen

- Warum beantragt Verwandte X einen Erbschein und verschweigt dies Person Y?, wenn doch eigentlich finanziell nichts da ist

- Was soll Person Y nun tun?
Danke
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Person Y könnte durch eine persönliche Vorsprache beim Nachlassgericht zu klären versuchen, ob überhaupt und gegebenenfalls aus welchem Grund das Gericht ihre Geburtsurkunde benötigt.

Person X könnte die Erteilung eines Erbscheins beantragt haben, weil sie ihn als Nachweis dafür benötigt, dass sie die Verstorbene beerbt hat. Warum sollte Person Y davon unterrichtet werden, da sie doch das Erbe vorsichtshalber ausgeschlagen hat?
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bebe83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das Erbe wurde nur ausgeschlagen weil angegeben wurde, dass kein Vermögen vorhanden ist. Doch jetzt könnte man an dieser Aussage zweifeln. Einen Erbschein brauch tman doch nur wnen auch was ( also Vermögen ) vererbt wurde.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

bebe83 hat folgendes geschrieben::
Einen Erbschein braucht man doch nur wenn auch was (also Vermögen) vererbt wurde.

Im Prinzip schon. Aber das Vermögen muss nicht nennenswert sein. Einen Erbschein braucht man z.B. auch für die Auflösung eines überzogenen Kontos.
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