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Firma A gibt verspätet die Steuererklärung ab. Die Steuer wird geschätzt, und mit Zinsen, Säumniszuschlag, weiter mit Pfändungs- und Vollstreckungskosten belastet.
Anschließend wird die Steuerschätzung durch nachträglilche eingereichte Steuererklärung hinfällig bzw. auf €.0,- festgestellt.
Sind die Säumniszuschläge trotzdem fällig und zu zahlen ?
Weshalb, wenn doch €.0,- Steuer anfällt ? Denn der Zuschlag wird ja aus Steuerschuld
ausgerechnet.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 18.03.09, 13:17 Titel:
Habe ich so etwas nicht vor kurzem gelesen.
Ach ja, hier war es --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=171806 _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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