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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.03.09, 08:09 Titel: |
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Raiden hat folgendes geschrieben:: | Eigentumsverhältnisse spielen im Steuerrecht bei der Beurteilung der Zuordnung zum BV im Übrigen keine große Rolle, soviel vorweg.
Das im Passiva eine VB steht ist eben nicht logisch, sonst gäbe es den Begriff der vE nicht! In der ursprünglichen Frage war eben genau dieses Szenario beschrieben. Zunahme des Aktiva, nämlich PKW, ohne Zunahme des Passiva, da dies innerhalb der Privatsphäre des Gesellschafter geschiet.
Und genau das ist m.E. weiterhin eine vE! |
Nö. Da hat towel day recht. Zunahme der Aktiva durch Zugang des Pkw. Gleichzeitig Zunahme der Passiva durch Einbuchung der Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter und / oder Geschäftsführer. Somit durch diese "Einlage" keine Vermögensmehrung bei der UG bzw. GmbH.
Es liegt keine verdeckte Einlage vor.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 17.03.09, 08:25 Titel: |
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Heieiei... Leßt doch mal den ersten Beitrag! Da steht nichts, aber auch garnichts von Erhöhung der Passiva durch passivierung eines Darlehens!!!!
Diese Option kam erst nach meinem ersten Post dazu um die vE zu umgehen! _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.03.09, 08:45 Titel: Re: KFZ in Unternehmergesellschaft, Zulassung auf Person |
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Das steht auch im ersten Beitrag:
hobi hat folgendes geschrieben:: | Vielleicht hat irgendjemand ja eine Idee wie man das lösen könnte? |
Also waren Lösungsansätze gesucht.
Die vE ist zwar eine Idee, aber eben keine sonderlich interessante...
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 17.03.09, 08:48 Titel: |
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Dann reiß ich doch auch mal ein paar Zitate aus dem Zusammenhang
Zitat: | Wie sieht es hier aus?
Geht das überhaupt?
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Die vE war dort keine Lösung... Lol...
Es war eine Tatsache! _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.03.09, 10:00 Titel: |
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Na gut, dann versuch' ich es nochmal.
- Die UG erwirbt das Kfz - die Aktiva wird vermehrt. Gegenkonto: Verbindlichkeiten gegen den Verkäufer, z. B. das Autohaus - die Passiva wird vermehrt. Keine vE.
- Der GF zahlt den Kaufpreis des Kfz durch private Kreditaufnahme. Beim GF entsteht auch eine "Aktiva-Passiva-Vermehrung" (in der fiktiven Bilanzierung). Gleichzeitig wandelt sich in der UG die Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer in eine Verbindlichkeit gegenüber dem GF. Noch immer keine vE.
Weiteres stand nicht im Ausgangsbeitrag.
Wie es schon towel day sagte, um zu einer verdeckten Einlage zu kommen, müßte der GF auf seine Forderung gegenüber der UG verzichten. Die UG müßte endgültig bereichert sein. Davon steht aber nichts im Beitrag. Aber erst dann hätten wir die verdeckte Einlage.
Ich glaube, weitere Diskussion bringt nicht viel.
Mit freundlichen Grüßen
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hobi Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.05.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 17.03.09, 10:38 Titel: Licht |
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Also, hier bin ich um mich zu erklären.
Der GF möchte keine verdeckte Einlage machen. Der GF möchte auch der Firma überhaupt nichts schenken. Das ist ja der Grund, warum das Auto in der Firma bilanziert werden soll. Weil die Kosten eben alle in die Firma sollen und eine vE vermieden werden soll!
Es ging mir lediglich darum ob nun zwei Kredite bestehen und der GF monatlich schön die Raten vom privaten Konto bezahlt.
Und wiederum die Firma die Raten an den GF bezahlt (weil ja ein Darlehen zwischen GF und Firma besteht) Durchlaufender Posten für den GF sozusagen.
Oder ob es einfacher ist, gleich die ganze Abwicklung der Zahlung über das Firmenkonto laufen lässt.
Das man es praktisch als "hergeliehenes Darlehen" ansieht. |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 17.03.09, 10:42 Titel: |
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Zitat: | Die UG erwirbt das Kfz - die Aktiva wird vermehrt. Gegenkonto: Verbindlichkeiten gegen den Verkäufer, z. B. das Autohaus - die Passiva wird vermehrt. Keine vE.
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Nein! Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, folglich hat die UG keine Verbindlichkeit gegenüber dem Autohaus! Da es nun aber auschliesslich oder überwiegend betrieblich genutzt wird, gehört es zum notwendigen BV und muss aktiviert werden!
Es fehlt definitiv am Passivposten, da der Gesellschafter dieses FZG privat finanziert. Deshalb darf das Fremdkapital für die FZG Finanzierung nicht im Passiva der UG auftauchen! Darlehensnehmer und wirtschaftlich belastet müsste die UG sein. Oder wollen Sie mir sagen, private Darlehen werden bilanziell passiviert? Doch wohl kaum...
Zitat: | Der GF zahlt den Kaufpreis des Kfz durch private Kreditaufnahme. Beim GF entsteht auch eine "Aktiva-Passiva-Vermehrung" (in der fiktiven Bilanzierung). Gleichzeitig wandelt sich in der UG die Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer in eine Verbindlichkeit gegenüber dem GF. Noch immer keine vE.
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Was um Himmel willen sind fiktive Bilanzen? Und seit wann wandeln sich Verbindlichkeiten?
Sofern der Gesellschafter seiner UG nun ein Darlehen zu martüblichen Konditionen gewährt ist das wieder eine andere Konstillation. _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.03.09, 10:47 Titel: Re: KFZ in Unternehmergesellschaft, Zulassung auf Person |
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hobi hat folgendes geschrieben:: | Die Kaufrechnung kann auf die Firma ausgestellt werden. |
Stand so im ersten Beitrag.
Deshalb ist das
Zitat: | Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, folglich hat die UG keine Verbindlichkeit gegenüber dem Autohaus! |
nicht logisch.
Seit wann muß ein Geschäftsführer privat bilanzieren? Also, um der Verständnis willen, er stellt eine fiktive Bilanz auf.
Mit freundlichen Grüßen
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 17.03.09, 10:55 Titel: |
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Zitat: | Seit wann muß ein Geschäftsführer privat bilanzieren? Also, um der Verständnis willen, er stellt eine fiktive Bilanz auf. |
Das frag ich mich allerdings auch... Genauso wie ich mich frage was fiktive Bilanzen sind... _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.03.09, 11:09 Titel: |
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Raiden hat folgendes geschrieben:: | Genauso wie ich mich frage was fiktive Bilanzen sind... |
Hilfsmittel vom Nebenkriegsschauplatz zum Verständnis des Sachverhaltes. Findest Du nicht im Gesetz...
Mit freundlichen Grüßen
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towel day FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 17.03.09, 11:33 Titel: |
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Raiden hat folgendes geschrieben:: | Nein! Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, | Lt. TE hat die GmbH das Auto gekauft, nicht der Gesellschafter Zitat: | Da es nun aber auschliesslich oder überwiegend betrieblich genutzt wird, gehört es zum notwendigen BV und muss aktiviert werden! | Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie nicht wissen, was so eine UG eigentlich für eine Gesellschaftsform ist. Oder würden
Sie den Privat-PKW eines Gesellschafter-GF bei der GmbH aktivieren, nur weil der damit ausschließlich Fahrten i.S. der GmbH übernimmt? _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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whvceltic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
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Verfasst am: 17.03.09, 12:43 Titel: |
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versteh ich da irgendwas nicht?
eigentlich ist die Lösung doch einfach.
Die GmbH kauft das Auto
somit
PKW an Verbindlichkeit Autohaus
Der Geschäftsführer bezahlt den Wagen per Kredit; dann schließen der Geschäftsführer und die GmbH einen Vertrag dass die GmbH dem Geschäftsführer die Raten inkl Zinsen monatlich ersetzen.
Somit Verbindlichkeit Autohaus an Verbindlichkeit Geschäftsführer.
die Verb Gf wird monatlich getilgt nebst Zinsen (ob direkt durch Zahlung der GmbH an die "Darlehensbank" oder erst an den Gf der die Raten dann weitergibt ist meiner Meinung nach unerheblich.
Wenn der Vertrag GF/GmbH den gleichen Zinssatz vorsieht wie der zwischen Gf/Bank hat der Gf dadurch Einkünfte von 0 EUR !
Vorsteuerprobleme ergeben sich hierdurch nicht; lediglich durch eventuelle spätere Rechnungen für Reparaturen etc, die dann tunlichst auf die GmbH fakturiert werden. |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.03.09, 14:34 Titel: |
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whvceltic hat folgendes geschrieben:: | versteh ich da irgendwas nicht?
eigentlich ist die Lösung doch einfach.
Die GmbH kauft das Auto
somit
PKW an Verbindlichkeit Autohaus
Der Geschäftsführer bezahlt den Wagen per Kredit; dann schließen der Geschäftsführer und die GmbH einen Vertrag dass die GmbH dem Geschäftsführer die Raten inkl Zinsen monatlich ersetzen.
Somit Verbindlichkeit Autohaus an Verbindlichkeit Geschäftsführer.
die Verb Gf wird monatlich getilgt nebst Zinsen (ob direkt durch Zahlung der GmbH an die "Darlehensbank" oder erst an den Gf der die Raten dann weitergibt ist meiner Meinung nach unerheblich.
Wenn der Vertrag GF/GmbH den gleichen Zinssatz vorsieht wie der zwischen Gf/Bank hat der Gf dadurch Einkünfte von 0 EUR !
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Sag' ich doch...
Ich glaube, wir können langsam abstimmen - wer ist für vE, wer ist dagegen?
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
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hobi Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.05.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 19.03.09, 09:52 Titel: |
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Okay, so ähnlich hatte ich es mir vorgestellt, bzw. hätte es gern eingebucht.
(wie von whvceltic beschrieben)
Kauf des PKW mit Rechnung an die UG.
Zahlung der Anzahlung und der Kreditraten direkt durch die UG.
Nachfolgende Rechnungen alle auf die UG ausgestellt und von dieser bezahlt.
Sämtliche Kosten gehen in die Firma.
Lediglich im Kreditvertrag steht der GF.
Keine vE. |
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