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Einschätzung der Prüfer des Juristischen Prüfungsamts

 
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sungau
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 10:40    Titel: Einschätzung der Prüfer des Juristischen Prüfungsamts Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte mich auf den mündlichen Teil meiner Pflichtfachprüfung vorbereiten. Daher frage ich mich, welcher Menschenschlag dort Prüfer wird. Wie werden die Prüfer ausgewählt? Sind das Berufszyniker? Winken Wie ist die Atmosphäre während der Prüfung?

Nachtrag: Ich habe mir nur gerade meine Unterlage angeschaut und kann meine Prüfer schlecht einschätzen -- was für Personen werden mich da erwarten?

LG
Sungau
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Darauf erwarten sie doch nicht ernsthaft eine Antwort? Geschockt

Jeder Prüfer ist anders, solange sie keine funktionierende Glaskugel besitzen, ist die beste Vorbereitung immer noch Wissen und ein Stück weit Gelassenheit.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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sungau
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:00    Titel: Prüfer-Profiling ;) Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Darauf erwarten sie doch nicht ernsthaft eine Antwort? Geschockt

Jeder Prüfer ist anders, solange sie keine funktionierende Glaskugel besitzen, ist die beste Vorbereitung immer noch Wissen und ein Stück weit Gelassenheit.


Nein, eher ob die Prüfer "die Besten ihrer Zunft sind" oder wie das Selbstverständnis der Prüfer ist. Ich sitze gerade am Profiling ...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Darauf erwarten sie doch nicht ernsthaft eine Antwort? Geschockt


Juristischer Laie?

M.W. gibt es an vielen Universitäten Protokollsammlungen über bisherige Prüfungen.

Siehe hier z.B. für die Uni Mainz --> www.jura.uni-mainz.de/fachschaft/Dateien/Ausleihbedingungen_2008_Schwerpunktneu.doc

oder Uni Jena --> www.rewi.uni-jena.de/data/rewi_/Fakultaet/Institute%20und%20Gremien/PP-Vorlage.pdf
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist natürlich völlig richtig, was spraadhaans gesagt hat.

Ich entnehmen dem Beitrag zu dem ein wenig, dass hier ggf. Vorbehalte gegen Prüfer bestehen ("Menschenschlag"). Das sollte man in jedem Fall abstellen, da genau so etwas zu einer schlechten Stimmung führen kann.

Grundsätzlich sind das in der Tat Menschen wie jeder andere auch. Natürlich gibt es auch hier gute, schlechte, gemeine, nette, schwierige und leichte. Aber das setzt sich nicht anders zusammen als in sonstigen Berufen.

Das mit dem "Zynikertum" ist so eine Sache. Daher mal ein Tip: Natürlich mag jeder Prüfer es, wenn ein Kandidat Ahnung von Recht hat und vorbereitet ist. Das bedeutet jetzt nicht, dass sie gegen schlechtere Prüflinge Abneigungen hätten. Problematisch wird es aber immer dann, wenn einer Ihnen irgendwas vormachen, bzw. verkaufen will, was er nicht ist oder kann. Und das passiert leider recht häufig und führt in der Tat zu bestimmten Ansichten bei den Prüfern.

Deshalb gilt grundsätzlich.

Wenn man eine Antwort nicht weiß, ist das an sich nicht schlimm. Mann sollte dann

a) sagen: "ich weiß es nicht". Das ist grundsätzlich kein Problem (solange das nicht 99% aller Antworten ausmacht).

b) sagen: "Ich weiß es nicht, könne mir aber vorstellen, dass.... (vollig in Ordnung, solange dann wenigstens Grundlagenwissen kommt, dass man anwendet)

c) auf keinen Fall anfangen, weitschweifig irgendeinen Unsinn zu erzählen und so tun, als wisse man Bescheid. Das fällt sofort auf und wirkt sich sehr negativ aus.

Ansonsten gilt wie immer:

- man muss vor der mündlichen Prüfung wenig Angst haben, denn hier wird überwiegend nur Grundlagenwissen und Verständnis abgeprüft.

- aktuelle Entscheidungen sollte man schon wenigstens mal gelesen haben (NJW der letzten 3 Monate nach prüfungsrelevanten oder generell besonderen Entscheidungen durchsehen)

- die Protokolle sind die Bibel! Wer diese nicht durch und durch kennt, ist nachher selbst schuld. Sie helfen nicht immer, aber können ein entscheidendes Hilfsmittel sein, dessen Außerachtlassung grob fahrlässig ist

Ob die Prüfer immer die besten ihrer Zunft sind, kann ich nicht sagen. Ich glaube aber, dass das für einen Kandidaten völlig irrelevant sind, da sie in jedem Fall mehr als gut genug sind, ihn zu prüfen (verstehe deswegen auch den Hintergrund dieser speziellen Frage nicht).

Ich weiß jetzt nicht, was ein "Prüferprofiling" ist, würde aber dringend anraten, mich lieber nochmal mit den Grundlagen des Rechtsgebiets und den Protokollen zu beschäftigen.

Gruß
Dea
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