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Notarvettrag - Grundstücksexpose

 
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skydiver75
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:44    Titel: Notarvettrag - Grundstücksexpose Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben ein Grundstück (auf einem kleinen Baufeld) gekauft. Kaufgrundlage für uns war das vom Markler überreichte Expose. In diesem Expose wurde u.a.festgehalten, dass alle Baukostenzuschüsse von der Verkäuferseite getragen werden. Leider wurde dieser Passus nicht in den Notarvertrag aufgenommen, obwohl dem Notar dieses Expose vorlag.
Nun haben wir von den Wasserbetrieben die Rechnung zur Begleichung des Baukostenzuschusses für das Abwasser bekommen. Der Verkäufer reagierte auf unser Argument, dass diese Kosten lt. Expose von ihm übernommen werden müssen, mit der Frage, warum wir vom Notarvertrag abweichen wollen, wie dies ja nun leider nicht festgehalten wurde?

Schließlich sind diese Kosten in seiner Kalkulation für die Erschließungskosten schon enthalten, wir haben es also doppelt gezahlt. Verlegen
Ciao
Hat jemand eine Ahnung, wie die Rechtslage ist? (Ich persönlich vermute, dass wir einfach Pech haben.....)
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der eigentlich wirksame Kaufvertrag wurde beim Notar geschlossen, daher ist auch nur das Bestandteil des Vertrages geworden, was dort vereinbart wurde.
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skydiver75
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dachte ich mir schon fast.....man wird doch überall besch.ssen. Unser Dank gilt auch dem Notar! Unglaublich.....
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Aber sie haben den Vertrag doch so unterschrieben?
Warum haben sie denn nicht auf Aufnahme des entsprechenden Passus' bestanden?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will es nicht gleich als Beschiss bezeichnen. Auch Notaren unterlaufen manchmal Fehler. Deswegen bekommen beides Seiten ausreichend Zeit um die Unterlagen zu prüfen.
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skydiver75
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Besch.ss, meine ich ja nicht den Notar......

Sicherlich haben wir den Vertrag unterschrieben, haben daran aber nicht gedacht, zugegeben...

Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Ist halt nur ärgerlich. Der Grundstückspreis setzte sich aus einen Teil für die Fläche zusammen und einem für die Erschließung in dem ja diese Kosten drinnen waren....aber was soll, das nächste mal wissen wir es.....
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte das Vertragswerk mal prüfen lassen und nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Winken
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skydiver75
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ist schon irgendwie krass. Man bekommt ein Expose mit dem vom Verkäufer zu leistenden Arbeiten (Erschließungsarbeiten). Wir als normale Menschen, gehen zum Notar, der uns einen Vertrag aufsetzt, den man nach viel Zeit versteht (Juristendeutsch). In gutem Glauben unterzeichnen wir diesen, weil wir davon ausgehen, dass unsere Interessen mit berücksichtigt werden.
Dann stellt sich heraus, dass das Expose, welches für uns die Kaufgrundlage war, defakto nichts wert ist, weil dessen Inhalt nicht explizit im Notarvertrag aufgenommen worden ist.

In was für einer Welt leben wir denn? Zu sagen, dass man den Vertrag ja lesen kann, ist mir zu trivial.
Man wird hier nur veräppelt und den Mechanismen der Juristen ausgesetzt. Und wenn ich dem Notar so viel Geld zahle, soll er doch gefälligst auch darauf achten, dass zu mindest der Exposeinhalt in den Vertrag aufgenommen wird. Der Verkäufer reibt sich nun natürlich die Hände, da er nicht nur von uns den Betrag einsparte sondern von 5 weiteren Käufern auch noch.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Darf ich hier mal einhaken?

Gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Schadenersatzplicht für einen Notar. Ein Architekt oder Arzt muss unter Umständen auch Schadenersatz leisten.

Angenommen es ist unstrittig, dass ein Notar Zusicherungen aus einem Expose mit einbinden sollte. Kann von einem Leien eine Prüfpflicht erwartet werden?
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall sollte einem erfahrenen Rechtsanwalt vorgelegt werden, es gäbe sicherlich Angriffspunkte auf Seiten des Verkäufers und ggf. des Notars, um den entstandenen Schaden auszugleichen.

In Unkenntnis des genauen Ablaufes aller Verhandlungen werden wir das hier ohnehin nicht abschließend beurteilen können.
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