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Welche Software darf im Internet angeboten werden?

 
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mariposa88
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:08    Titel: Welche Software darf im Internet angeboten werden? Antworten mit Zitat

Hallo,

hiermit wende ich mich an diejenigen, die rechtliche Grundlagen zum Thema Homepage(Software) kennen.
Ich selbst bin ein Fan von Internetseiten, wo Freeware, Shareware etc. angeboten wird.
Oft Frage ich mich jedoch ob das alles illegal ist.
Klar, ist es Freeware und der Hersteller bietet die auf seiner Seite an, so kann diese auch von anderen Seiten angeboten werden.
Was ist jedoch mit Software, die ab 18 ist? Wie zum Beispiel Spiele?
Oder Software, die zum Hacken dient.
Software, mit denen man Passwörter von anderen Benutzern raus bekommt?
Spionagesoftware?
Software, mit denen ich die Musik-Sequenzen oder ganze Videos von Internetmusikbörse [Name geändert] und ähnlichen Seiten herunter laden kann?
Welche Software zählen also als illegal und dürften nicht auf Download-Portalen zu finden sein?
Gibt es dazu einen Gesetzestext, oder kennt sich jemand aus?
Macht sich das Portal damit nicht strafbar?Oder macht sich nur die Person strafbar, die dieses Programm benutzt, denn das Portal biete ja lediglich den gleichen Download an, den auch der Hersteller anbietet? Aber was ist mit Spielen? Da muss man ja meistens sein Geburtstdatum angeben, auf Softwareportalen wird dieser Schritt jedoch weggelassen. Reicht dabei der Hinweis, dass dieses Spiel nicht für Kinder unter 18 Jahre ist?

Mich beschäftigt dieses Thema, da mein kleiner Bruder ständig Dinge aus dem Internet hat, die er nicht haben sollte und ich selbst in diesen Portalen aktiv bin und oft denke: "Wow, sowas gibt es online?"

Freue mich auf professionelle Antworten.
Danke im Voraus.
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Kleine_Sonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind zuviele vermischte Fragen. Bleiben wir doch mal bei der Grundfrage: welche Software darf im Internet angeboten werden ?

Die erste lapidare Antwort die ich darauf geben würde: hängt vom Standort des Servers ab. Wenn Sie auf einem Server in Deutschland (das kann prinzipiell natürlich auch ihr eigener PC zuhause sein) ein "Hackertool" anbieten greift hier wohl der noch recht neue "Hackerparagraph" (siehe google) aus dem Strafrecht. Diese Software darf dann offensichtlich nicht angeboten werden.

Wenn dieser Server mit diesem Tool jedoch irgendwo in Indonesien steht und die dortige Rechtslage einen solchen Paragraphen nicht kennt und auch keinen anderen der das dortige hosten dieses Tools verbietet darf diese Software offensichtlich angeboten werden.

Hier ist noch keine Aussage darüber getroffen, ob/wie man sich diese Software beschaffen kann oder gar ob man sie überhaupt nutzen darf. Aber das war ja nicht die Frage im Threadtitel.

Inwieweit es bereits internationale Abkommen gibt, die diesen riesigen Problemberg regeln weiß ich nicht. Falls es noch keine gibt kommen sie sicher in den nächsten 10-20 Jahren.

Ihrem Bruder ist am meisten gedient wenn Sie ihn mal darauf ansprechen und darauf hinweisen, dass er von gewissen Dingen die Finger lassen sollte. Verbote bringen wahrscheinlich gar nichts denn wenn der Kumpel das "Spiel" hat kriegt es ihr Bruder mit Sicherheit auch Smilie (Dies war keine Rechtsberatung Sehr glücklich)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht damit falsche Ideen gestreut werden: Nicht der Standort des Servers ist alleinig ausschlaggebend, sondern auch der Wohnort des Betreibers. Es ginge also nicht legal über einen Server in Indonesien aus Deutschland heraus Hackertools zu vertreiben.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kleine_sonne hat folgendes geschrieben::
..hängt vom Standort des Servers ab.

Nö. Eher davon, wo der Seitenbetreiber seinen Sitz hat.
Wenn der Server in Takatukaland steht, der Seitenbetreiber aber seinen Sitz in Deutschland hat, greift deutsches Recht.

edit: zu langsam, zu langsam Mit den Augen rollen
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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mariposa88
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:51    Titel: ... Antworten mit Zitat

Hallo,
also ich bin mir sicher, dass der Server der Seite in Deutschland ist.
Könnte man also zusammenfassend sagen, dass Hacker-Tools illegal sind(von deutschen Servern) aber alles andere nicht geregelt ist?
Oder kennst du einen Pragraphen, zwecks der Spiele, die ab 18 sind und trotzdem ohne Sperre im Internet in Download-Portalen angeboten werden?
Es geht mir ja nicht darum, ob mein Bruder das dann von anderen Freunden bekommt, sondern ob ich gegen diese Seiten irgendwas in der Hand habe, damit die genau dies unterlassen?

Grüße und Danke,
mariposa88
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Kleine_Sonne
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Klarstellung Adromir, das hatte ich implizit mit Serverstandort gemeint.

Nordlicht das Beispiel ist auch nicht ganz korrekt. Nö suggeriert dass der Standort irrelevant ist worauf man durch das Beispiel folgern kann dass ein Unternehmen aus Takatukaland in Deutschland einfach einen Server aufstellt und damit takatukalisches Recht greift.

Mariposa: wenn deutsches Recht greift (siehe oben) und nach diesem Recht das Spiel nicht an Minderjährige abgegeben werden darf, es aber ohne "Sperre", also frei zugänglich, angeboten wird, gehe ich davon aus dass man etwas in der Hand hat (hier vermutlich Jugendschutzgesetz).

Auf Grund der Anonymität der Darstellung muss ich jedoch leicht anzweifeln dass es diesen Server wirklich gibt und er noch nicht unter einer Klageflut von sorgenden Familienmitgliedern ertrunken ist Winken
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also auf CD darf man "Hackertools" problemlos veroeffentlichen: http://www.heise.de/ix/news/meldung/134306
Dann steht einem Download, sofern die Lizenz das zulaesst in D auch nichts im Wege.
Soweit ich weiss werden Spiele die nur im Internet angeboten werden, nicht von der USK bewertet. Damit gibt es "Spiele ab 18" im Internet nicht.
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Kleine_Sonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr interessant. Die erste Frage die hier aufkommt ist allerdings, wann werden Spiele "nur" im Internet angeboten und gilt dies auch für anderes Material (Filme ?) ?

Nachtrag: Vielleicht mal eine Referenz von einem größeren deutschen Versandhaus:
"Innerhalb Deutschlands ist eine Lieferung von Filmen und PC- & Videospielen, die mit "keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" gekennzeichnet wurden (oder gar keine Alterseinstufung erhalten haben), an Minderjährige nicht möglich. "

Nun ist die Frage natürlich ob dieses Vorgehen freiwillig ist (Imagepflege) oder ob/welcher Paragraph dem zu Grunde liegt.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kleine_Sonne hat folgendes geschrieben::
Nordlicht das Beispiel ist auch nicht ganz korrekt. Nö suggeriert dass der Standort irrelevant ist worauf man durch das Beispiel folgern kann dass ein Unternehmen aus Takatukaland in Deutschland einfach einen Server aufstellt und damit takatukalisches Recht greift.

Sofern eine Analogie zwischen deutschem Recht und dem in Takatukaland besteht, wäre es vermutlich auch so.. In Takatukaland würde deren Recht gelten. Oder meinen Sie, dass, wenn der Betreiber in Takatukaland sitzt und seine dort rechtswidrige Seite in D auf einem Server liegen würde, er in seinem Heimatland nach deutschem Recht belangt werden würde? Vermutlich nicht.
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Zuletzt bearbeitet von nordlicht02 am 19.03.09, 13:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

@Kleine_Sonne: der Versender muss garantieren, dass die gekennzeichnete Ware nicht an juenger Kunden verkauft wird. Da dieses ueber den Versand nicht gewaehrleistet werden kann (ausser durch teures PostIdent), wird nicht versandt.
Gottseidank gibts die EU und man bestellt sich dann die Sachen aus Oesterreich oder England. Voellig problemlos, da zollfrei. Und nicht zu vergessen: Ungeschnitten!
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