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Autohändler Abzocke durch Abwrackprämie?

 
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sarah-anita99
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:32    Titel: Autohändler Abzocke durch Abwrackprämie? Antworten mit Zitat

Folgeder Sachverhalt:
Käufer_A bekommt per e-Mail ein sog. " freibleibendes Angebot bis Auftragsbestätigung" über ein Neufahrzeug von Händler_B, unverb. Lieferfrist 2 Wochen.
Käufer_A schickt Angebot unterschrieben an Händler_B.

Auf mehrfache Anfrage bestätigt Händler_B die Bestellung mündlich jedesmal.
Käufer_A verweist auch mündlich merhmals auf die Dringlichkeit der Lieferung bzgl. der Abwrackprämie.
Eine schriftliche Bestätigung wird trotz mehrmaliger Nachfrage von Händler_B aber verweigert!

Nach 8 Wochen wurde das Auto immer noch nicht geliefert, es liegen aber Hinweise vor dass das Auto vorhanden ist, der Händler_B aber die Lieferung des Fahrzeugs bewusst auf einen wesentlich späteren Zeitpunkt verschieben möchte, da aufgrund aktueller großer Nachfrage nach sofort verfügbaren Autos bzgl. Abwrackprämie dieses Auto mitlerweilen sofort für 2000€ teurer anderweitig zu verkaufen wäre.

Dem Käufer_A soll scheinbare zu einem spätern Zeitpunkt ein Bestellfahrzeug geliefert werden wenn die Abwrackprämienmittel erschöpft sind und diese Auto nicht mehr den höheren Preis erzielen würde.

Bei weiterer Verzögerung würde aber Käufer_A ein Schaden von 2500€ entstehen da dann für ihn die Abwrachprämie nicht mehr möglich wäre.
Vielen andere Käufer diese Händlers_B haben die gleiche Situation.


Wie ist die Rechtslage?
- Gibt es Möglichkeiten hiergegen vor zu gehen
- Besteht ohne eine schriftliche Bestätigung des Angebotes durch den Händler_B überhaupt ein Vertrag?
- Bzw. hat Käufer_A bei weiterer Weigerung des Händlers_B eine schriftliche Bestätigung auszustellen eine Art Rücktrittsrecht?


Danke und Gruß
sarah-anita99
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Auftragsbestätigung ist nicht erfolgt, es fehlt der Bindungswille des Verkäufers.

Vorsorglich (dann schläft er besser) könnte der "Käufer" seinen Antrag (Angebot) zurückziehen.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe z.b. auch ein Neufahrzeug bestellt. Habe nur auf Nachfrage bei der Unterzeichnung ein Schriftstück bekommen, auf dem die genauen Ausstattungsmerkmale augeführt waren (waren im Kaufvertrag nicht alles bis ins Detail ersichtlich). Da ich von anderen Herstellern weiss, dass sie Auftragsbestätigungen zuschicken, hab ich nach fast 4 Wochen mal nachgefragt. O-Ton des Händlers: ".... verschickt keine Auftragsbestätigung".

Heisst das, dass man jederzeit noch zurücktreten kann bzw. der Händler überhaupt nicht daran gebunden ist und in 2 Monaten sagen kann: "Ätsch sie kriegen doch kein Fahrzeug!" ?

ps: wenn ein Kaufvertrag vorliegt, kann man dann ab April beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen und die Abwrackprämie reservieren.

lg
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

@flipmow
Der TE hat aber keinen Kaufvertrag unterschrieben, sondern nur:
Zitat:
Käufer_A bekommt per e-Mail ein sog. " freibleibendes Angebot bis Auftragsbestätigung" über ein Neufahrzeug von Händler_B, unverb. Lieferfrist 2 Wochen. Käufer_A schickt Angebot unterschrieben an Händler_B.

Oder sehe ich das falsch?
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ja natürlich. In der Eile falsch gelesen. Sorry.

lg
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wird wohl auf den genauen Wortlaut dessen hier:

Zitat:
Auf mehrfache Anfrage bestätigt Händler_B die Bestellung mündlich jedesmal.


ankommen.

@flipmow:

Auch hier wird es auf den genauen Verlauf der Verhandlungen ankommen, klingt für mich aber durchaus nach einem wirksamen KV, Rücktritt ist dann nur noch nach erfolgloser Fristsetzung zur Leistungserbrinung möglich.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Wird wohl auf den genauen Wortlaut dessen hier:

Zitat:
Auf mehrfache Anfrage bestätigt Händler_B die Bestellung mündlich jedesmal.


ankommen.




Dies ist M.E. nur eine Bestellbestätigung, so viel wie "Ihre Bestellung habe ich erhalten".

Zudem ist zu berücksichtigen, dass man auch argumentieren könnte, der Kunde besteht auf die Schriftform.

Zitat:
Eine schriftliche Bestätigung wird trotz mehrmaliger Nachfrage von Händler_B aber verweigert!


Der Händler verweigert die Schriftform, demnach keine Einigung in wesentlichen Punkten, also auch keine Vertrag.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz so einfach dürfte es nicht sein, der "Käufer" ist an sein bereits abgegebenes Angebot gebunden, nur wenn er sich dort die Schriftform ausbedungen hat, ist die Weigerung des "Verkäufers" relevant.
Aber ich tendiere auch zu keinem wirksamen KV, da offenbar keine Annahme des "Verkäufers" vorliegt.

Selbst wenn man dies nach dem Telefonat bejahen wollte, ergibt sich immer noch die Beweisproblematik, so dass das Angebot wohl erloschen ist, bzw. der Antragende daran nicht mehr gebunden ist.
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sarah-anita99
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Käufer_A geht vorwiegend darum die Abrackprämie nicht zu versäumen.
Ihm ist bekannt das er ab 30.03. gegen Vorlage eines Kaufvertrages eine Reservierung für die Prämie erreichen könnte.
Hier liegt aber das Problem,
1. er hat ja keinen Kaufvertrag bzw. Bestätigung
2. Falls er bis 30.03 das Auto nicht bekommt bzw. eine Bestätigung so wird er höchstwahrscheinlich die 2500€ Prämie versäumen.
3. Er müsste dann das Auto, dass er aber ohne Prämie nicht mehr wolle, trotzdem nehmen

Kann der Käufer evtl. dem Händler bis 29.03 eine Frist setzen bzgl. Lieferung oder Austellung einer Bestätigung mit der Folge des Rückzug des Angebotes bei Nichterfüllung?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn B das Angebot des A nicht angenommen hat, dann gibt es keinen Kaufvertrag.
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