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mit laufendem Motor stehen

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 18:59    Titel: mit laufendem Motor stehen Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen. Ich erlebe immer wieder z.B. an Bahnhöfen, dass Taxen (Taxis) dauernd mit laufendem Motor stehen. Warum eigentlich? Ist doch gemäß § 49 (1) Nr. 25 StVO ordnungswidrig Mit den Augen rollen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist das den Fahrern egal und ihnen kalt oder heitß (je nach Jahreszeit). Smilie
Oder die Unterhaltungselektronik frisst zu viel Strom.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:38    Titel: Re: mit laufendem Motor stehen Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ich erlebe immer wieder z.B. an Bahnhöfen, dass Taxen (Taxis) dauernd mit laufendem Motor stehen. Warum eigentlich? Ist doch gemäß § 49 (1) Nr. 25 StVO ordnungswidrig.


Ich erlebe immer wieder z.B. auf Autobahnen, dass Taxen (Taxis) dauernd zu schnell fahren. Warum eigentlich? Ist doch gemäß StVO ordnungswidrig... SCNR

Tatsache ist - es ist auch für Taxifahrer eine Ordnungswidrigkeit. Punkt.
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem Wetter das wir hatten ist das doch verständlich, die Heizung läuft nur bei laufendem Motor. Vor allem Nachts wird es immernoch kalt und es könnte ja auch sein, dass das Funkgerät sonst nicht funktioniert...Taxis dürfen ja auch die Busspur benutzen und haben andere Rechte, die ein normaler Autofahrer nicht hat, also denke ich, wird bei denen eine Ausnahme gemacht.
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Bei dem Wetter das wir hatten ist das doch verständlich, die Heizung läuft nur bei laufendem Motor. Vor allem Nachts wird es immernoch kalt und es könnte ja auch sein, dass das Funkgerät sonst nicht funktioniert...Taxis dürfen ja auch die Busspur benutzen und haben andere Rechte, die ein normaler Autofahrer nicht hat, also denke ich, wird bei denen eine Ausnahme gemacht.


Was sollen den Taxifahrer für andere Rechte als ein "normaler Autofahrer" haben???

Im übrigen gibts auch Standheizungen zum nachträglichen Einbau.
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Bei dem Wetter das wir hatten ist das doch verständlich, die Heizung läuft nur bei laufendem Motor. Vor allem Nachts wird es immernoch kalt und es könnte ja auch sein, dass das Funkgerät sonst nicht funktioniert...Taxis dürfen ja auch die Busspur benutzen und haben andere Rechte, die ein normaler Autofahrer nicht hat, also denke ich, wird bei denen eine Ausnahme gemacht.


Wie interessant. Welche Rechte haben den Taxifahrer noch so, außer der Benutzung der Busspur? Das würde uns doch mal interessieren.
Wenn ich micht recht erinnere dürfen Taxifahrer unangeschnallt bleiben, wenn Sie einen Fahrgast befördern. Das wäre dann m.E. auch schon alles.
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Ober...: die dürfen zum Ein- und Aussteigen schon mal in der zweiten Reihe halten.


Ich möchte dich mal erleben, wenn du im Winter ein Taxi brauchst. Anschließend beschwerst du dich bei der Zentrale, dass es da so "verdammt kalt war und der Fahrer einen verfrorenen Eindruck hinterließ und die ersten Minuten nicht richtig reagieren konnte. Außerdem waren die Scheiben beschlagen....".

Ganz grob: die dürfen das nicht, es wird aber nicht geahndet(üblicherweise), wenn sie den Motor laufen lassen.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Ganz grob: die dürfen das nicht, es wird aber nicht geahndet(üblicherweise), wenn sie den Motor laufen lassen.


Und da dies ein Forum Deutschen Rechts ist, ist auch nur das die korrekte Antwort - es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Eine Ausnahme hierzu ist für Taxifahrer nicht vorgesehen, anders z.B. bei der Anschnallpflicht (§21a StVO):

Zitat:
# Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
@Ober...: die dürfen zum Ein- und Aussteigen schon mal in der zweiten Reihe halten.


Ich möchte dich mal erleben, wenn du im Winter ein Taxi brauchst. Anschließend beschwerst du dich bei der Zentrale, dass es da so "verdammt kalt war und der Fahrer einen verfrorenen Eindruck hinterließ und die ersten Minuten nicht richtig reagieren konnte. Außerdem waren die Scheiben beschlagen....".

Ganz grob: die dürfen das nicht, es wird aber nicht geahndet(üblicherweise), wenn sie den Motor laufen lassen.


Ich fahre grundsätzlich kein Taxi. Erstens weil ich keines besitze und ich zweitens mein Schicksal ungerne in fremde Hände gebe (Taxifahrer). Winken
_________________
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das Laufenlassen ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur, soweit es unnötig ist.
Für den Betrieb eines Taxis (und dessen Fahrers) kann aber das Laufenlassen durchaus nötig sein. Mögliche Begründungen wurden schon genannt (Kälte, beschlagene Scheiben usw.)

gez. Lempel
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Oberlehrer Lempel hat folgendes geschrieben::
Hallo,
das Laufenlassen ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur, soweit es unnötig ist.
Für den Betrieb eines Taxis (und dessen Fahrers) kann aber das Laufenlassen durchaus nötig sein. Mögliche Begründungen wurden schon genannt (Kälte, beschlagene Scheiben usw.)
l


Dunkelheit, schwache Batterie... Dann ist ja der ganze Paragraph überhaupt sinnlos. Das Enteisen/Entfeuchten der Scheiben ist ja eben gerade KEIN ausreichender Grund, den Motor im Stand laufen zu lassen, da dies auch mit anderen Mitteln erreicht werden kann. Auch Kälte kann als Grund ausfallen, sonst lassen demnächst alle Besitzer von Autos die bei Kälte schlecht anspringen im Winter nachts ihr Auto durchlaufen damit es morgens nicht streikt... Böse
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
sonst lassen demnächst alle Besitzer von Autos die bei Kälte schlecht anspringen im Winter nachts ihr Auto durchlaufen damit es morgens nicht streikt... Böse


Geschockt Lange keinen Blick mehr auf die Spritpreise geworfen, hm? Cool
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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