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A verliert Zivilprozeß und muss 800.- zurückzahlen. Eine Woche nach Zustellung des Urteils läßt Gegnerseite per Amtsgericht das Konto des A vorpfänden (Frist zur Zahlung zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht überschritten).
A überweist dennoch SOFORT über seine Bank 800.-
Konto bleibt jedoch weiter gesperrt. Auf dem Girokonto sind weit mehr als 800.-
In dem Pfändungsbescheid geht es nur um diese 800.-
Nun gibt Bank von A an, das Konto ist und bleibt VOLLUMFÄNGLICH geperrt, auch wenn der Pfändungsbetrag nur 800.- hoch ist. Es heißt in dem Schreiben vom AG, dass ggf. noch weitere Gebühren /Zinsen anfallen können.
Wegen diesem Zusatz kann die Bank das Konto nicht freigeben. Gehen wir davon aus, es sind 5000.- auf A´s Konto - die Bank sperrte nicht nur 800.- plus den Betrag x (z.B. 150.- für zusätzliche Gebühren), sondern sperrt das Konto so, dass ÜBERHAUPT KEINE TRANSAKTIONEN MEHR MÖGLICH SIND.
Die Bank behauptet, sie muss so verfahren und könne das Konto erst wieder freigeben, wenn Gegenseite das OK gibt. Das Geld ist bereits beim Gegner angekommen, es wurde vor mittlerweile einer Woche über A´s Konto von dem Zusatändigen von A´s Bank persönlich dem gegn. Konto angeweisen.
Wie ist hier die Rechtslage? Wer kommt für den entstehenden Schaden (Kosten für Rücklastschriften) auf?
A´s Rechtsanwalt behauptet, die Bank verhalte sich unrechtmäßig, die Bank behauptet, sie müsse so vorgehen. A´s Konto wurde inzwishen komplett gepfändet (nicht mher nur vorgepfändet)
Pfändungen und die netten Pfädungs- und Überweisungsbeschlüsse gehören (leider) zum täglichen Geschäft einer Bank.
Das landet normalerweise zentral in der Rechtsabteilung, oder einer anderen Fachabteilung.
Im Falle eines einkommenden Beschluss sperrt die Bank erst einmal das Konto (Sperre alle Sollumsätze).
Dazu ist die Bank verpftlichtet, wenn sie nicht ggf. selber in die Zahlungspflichtig wegen Versäumnis etc. genommen werden möchte.
Wenn der Kunde nun den Auftrag zur Überweisung des Betrag X anweißt, muss die Bank immer noch das Konto so lange gesperrt halten, bis eine Aufhebung kommt.
Warum das ganze?
Die Bank selber kann gar nicht nachprüfen ob der Kunde wirklich alles bezahlt hat. In vielen Fällen zahlt der Kunde auch nicht gleich alles zurück sondern vereinbart mit dem Gläubiger Ratenzahlung etc.
Die Kosten kann m.E. nach A erst einmal selber tragen. Wenn A natürlich nachweisen kann, dass die Gegenseite außerordentlich lange für die Freigabe gebraucht hat, kann er versuchen auf Schadensersatz zu klagen.
Ob man eine Woche beim Amtsgericht als lange bezeichnen kann, wage ich zu bezweifeln. _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
Eine Woche nach Zustellung des Urteils läßt Gegnerseite per Amtsgericht das Konto des A vorpfänden (Frist zur Zahlung zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht überschritten).
da durch urteil festgestellte forderungen sofort zu bezahlen sind, fragt sich, welche zahlungsfrist hier gemeint ist.
pandor hat folgendes geschrieben::
... sondern sperrt das Konto so, dass ÜBERHAUPT KEINE TRANSAKTIONEN MEHR MÖGLICH SIND.
haben sie eine ec-karte?
die bank kann doch gar nicht wissen, ob über den auf dem konto vorhandenen restbetrag nicht bereits verfügt worden ist. also sperrt sie voll. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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