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Roller fährt z.B. auf PKW.Angeblich ausgebremst.Schuldfrage?

 
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Gerry2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 09:41    Titel: Roller fährt z.B. auf PKW.Angeblich ausgebremst.Schuldfrage? Antworten mit Zitat

Also,angenommen ein PKW fährt in Zone 30.
Motorroller verursachte einen Auffahrunfall.
Polizei hat eine Bremsspur mit 6m länge festgehalten.
Der PKW hat keine Bremsspur.

Rollerfahrer verweigert Strafgeld da er der Meinung ist das er ausgebremst wurde.
da er auch noch Zeugen hat.
Versicherung des Rollerfahrer´s schickte schon den Scheck damit die Reparatur der Stoßstange des
PKW´s durchgeführt werden konnte.

Es wird sagen wir mal in 2 monaten z.B.Gerichtlich eine Verhandlung geben.
Kann man nun anhand der Bremsspur von 6m berechnen wie schnell der Rollerfahrer gefahren sein soll.

Hat er wegen der Zeugen bessere Karten vor Gericht weil ja der PKW-Fahrer keine Zeugen hat.
Wie würde sich das Verhalten

Bin mal gespannt wer nun Schuld hat

Gruß G.H.
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lisahilflos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

gemäß ihrer schilderung, vermute ich, dass der rollerfahrer den abstand und vermutlich auch die geschwindigeit nicht eingehalten hat.

generell efordert eine 30iger Zone erhöhte aufmerksamkeit von allen teilnehmern im straßenverkehr.

bei 30 kmh hätte er höchsten eine bremsspur von ca. 4m vielleicht 4,5 m haben dürfen.
das ist der weg bei gefahrbremsung. bremsspuren entstehen meiner meinung nach, nur bei gefahr-, bzw. vollbremsung.

der gutachter wird das leicht noch genauer ausrechnen, da ich nur die standartformel für die brems-, rekations und anhaltewege genutzt habe.

der rollerfahrer hat vermutlich gegen §1, §3 und §4 der STVO verstoßen.

ihnen könnte man vielleicht §4 zur last legen, es kommt darauf an, ob sie plötzlich scharf bremsten und warum, oder der rollerfahrer nur nicht rechtzeitig reagierte.

So heisst es, der vorausfahrende darf ohne zwingenden Grund nicht scharf bremsen.
Ein zwingender Grund wäre eine plötzlich ernsthafte Gefahr für sie selbst.
Die Gründe aus denen gebremst wird, müssen in einem angemessenen Verältnis zu der Gefährdung der nachfolgenden stehen.

Bremsten sie wegen einem Parkplatz, einer Einfahrt, einem Häschen, dann kann ihnen ein Schuldzuspruch blühen.

Die Zeugen vernachlässige ich hier ersteinmal. Da sie die Situation vermutlich nicht genau beobachteten, sondern erst bei den quietschenden Reifen hinschauten. Da sieht alles dramatischer aus, als es ursprünglich war-
_________________
summum ius summa iniuria
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Gerry2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal Danke für ihre Antwort.

Der Fahrer fährt diese Strecke jeden tag.
Da er weiß das Kinder manchmal plötzlich auf die Fahrbahn laufen,da auf dieser Seite auch Parktaschen sind,fährt er bewusst langsam.
Und an diesem tag Bremste er da er ein Kind zwischen den Parkenden Autos stehen sah.
Es hätte ja auf die Fahrbahn laufen können.
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lisahilflos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

okay, der wichtige punkt, warum gebremst wurde, fehlte bisher.
vielleicht haben die zeugen das kind gesehen, dann denke ich, wird wohl nichts zu befürchten sein, für den bremsenden autofahrer.
_________________
summum ius summa iniuria
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Gerry2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zeugen sind für den Motorrollerfahrer.Sind seine Freunde.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn es sich um Freunde des Rollerfahres handelt sollen sie nicht "für ihn sein" sondern müssen die Wahrheit sagen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ja, die guten Freunde. Bei meiner letzten Gerichtsverhandlung wurde dem guten Freund des Angeklagten die Vereidigung und 1 Jahr Gefängnisstrafe unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung angedroht. Nach kurzer vom Gericht eingeräumter Überlegungszeit sagte er dann doch die Wahrheit. Der Angeklagte darf jetzt mit einer Anklage wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage rechnen. Winken
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Gerry2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also,habe nun erfahren das Zeugen des Rollerfahrer´s abgesprungen sind und so nur noch einen Zeugen hat.
Nun ist es so das der PKW Fahrer außer seiner Frau die leider Krankheitsbedingt etwas vergesslich ist auch zum glück eine neutrale Zeugin die gesehen hat ,das der PKW Fahrer in Zone 30 nicht überholt hat und wie verrückt gehupt haben soll.
Bin mal gespannt was der Richter sagt.

Schönen Dank erstmal für eure Antworten.
Werde wenn´s Interressiert weiter berichten

Gruß Gerry
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wird so was ernsthaft vor Gericht verhandelt? Haben die Gerichte nichts anderes zu erledigen als sich um eine kaputte Stoßstange zu kümmern?
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
Wird so was ernsthaft vor Gericht verhandelt? Haben die Gerichte nichts anderes zu erledigen als sich um eine kaputte Stoßstange zu kümmern?

da nach den angaben des TE der schaden an der stoßstange schon beglichen worden ist, kann es nur um die OWi gehen oder um den schaden des rollerfahrers Smilie
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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