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Verfasst am: 18.03.09, 12:20 Titel: Ablehnung eines Einspruchs
Gesetzt der Fall ein Spiel findet ohne Schiedsrichterbeteiligung statt. Während des Spiels kommt es von Mannschaft A zu einer Tätlichkeit und mehreren Bedrohungen gegen Mannschaft B.
Die Mannschaft B schildert im Spielbericht den Tathergang vergisst jedoch die Uhrzeit der Tat anzugeben. Dies ist in der Spielordnung des Verbands zwingend vorgeschrieben.
Ein paar Tage später legt Mannschaft B fristgerecht schriftlich Protest gegen die Spielwertung ein.
Das Schiedsgericht erwägt den Protest aufgrund des Formfehlers abzulehnen.
Kann das Schiedsgericht aufgrund der Verhältnismässigkeit der Vergehen über den Formfehler hinwegsehen?
Wäre es möglich seitens des Verbands/Schiedsgerichts selbst Ermittlungen einzuleiten und die Wertung des Spiels abzuerkennen?
Verfasst am: 18.03.09, 12:40 Titel: Re: Ablehnung eines Einspruchs
Potsie hat folgendes geschrieben::
.. ein Spiel .. möglich, seitens des Verbands/Schiedsgerichts selbst Ermittlungen einzuleiten und die Wertung des Spiels abzuerkennen?
Dies wird vermutlich weder im Straf noch Zivilrecht festgelegt sein, sondern in der Satzung des entsprechenden Verbandes der entsprechenden Sportart (die wir beide hier nicht kennen)
Und ich hätte auch nicht besonders Lust, mich da einzulesen.
Möglicherweise gibt's ja hier jemand, der denselben Sport betreibt und sich mit der Satzung schonmal auseinandergesetzt hat ?
Sportsgerichtsentscheidungen sind wohl nicht so ganz trivial und hängen immer mit der jeweiligen Satzung zusammen.
Aber könnte ein Sportgericht sich im Sinne des Sports über die Spielordnung hinwegsetzen und zugunsten des Opfers entscheiden?
Wenn das Sportgericht Ermittlungen gegen die Tätlichkeit selbst aufnimmt kann man doch auch davon ausgehen, dass man auch von selbst gegen die Wertung des Spiels stimmen könnte.
Sportsgerichtsentscheidungen sind wohl nicht so ganz trivial und hängen immer mit der jeweiligen Satzung zusammen.
Korrekt... Sie hängen EINZIG UND ALLEIN von der Satzung ab. Zwar mag es spezielle Fälle geben, wo auch das Strafrecht reinspielt (z.B. vorsätzliche Körperverletzung durch absichtliches Foul) aber größtenteils eben nicht.
Potsie hat folgendes geschrieben::
Aber könnte ein Sportgericht sich im Sinne des Sports über die Spielordnung hinwegsetzen und zugunsten des Opfers entscheiden?
Keine Ahnung, welche Befugnisse das Sportgericht lt. Satzung in gerade dieser Sportart hat.
Und das wird dir niemand beantworten können, der nicht genau DIESE Satzung kennt.
Sollte in der Spielordnung und der Satzung der eingetretene Fall nicht beschrieben sein wäre das Sportgericht bei seinem Urteil also komplett frei, wenn das Urteil nicht gegen die Spielordnung oder Satzung verstößt?
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