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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 14:54    Titel: Versicherung! Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe dieses jahr unter anderem eine zusätzliche Krankenversicherung sowie andere Versicherungen abgeschlossen bei Herrn (X).
Durch Zufall hat mich ein anderer Versicherungsmann (M) nach meiner Versicherung gefragt.
Als ich den Namen der Versicherung nannte sind ihm die Augen ausgefallen.
Er hatt einen Tag später den Ordner durchgesehen.

Ich habe gesagt wichtig war mir die zusätzliche Krankenversicherung. Mir fehlen zwei Zähne und ich habe dies Herrn X gesagt. War also kein Problem. X fragte mich ob ich eine Brille trage. Ich sagte nein, denn ich trage Kontacktlinsen. X sagte man muss Sehfilfe reinschreiben damit man einen gewissen Betrag im Jahr von der Versicherung bekommt.

Bei der durchsicht von Herrn M stellte dieser fest das es aber so ausgelegt ist das die Versicherung nichts bezahlen muss.
Meine Kinnlade war am Boden.

Bei der KFZ-Versicherung sollte ich angeblich 20€ von der Versicherung von X bekommen welche ich noch heute nicht bekommen habe.
Eine science-ficton Kilometerstand wurde einfach von X eingetragen.

Mir platzte also der Kragen.

Ich bin zur Bank und habe Widerspruch eingelegt und alle Beträge konnte ich zurück buchen.

Jetzt macht halt nur noch die Haftpflichtversicherung dumm rum. Aber das bekomme ich auch noch in den Griff.


Herr X war einige male an der Haustüre, sogar noch um 9.30Uhr. Er ruft auch Sonntags an und schreibt mir unverschämte Mails.

Ich denke ich schreibe mal einen Brief an den Verein des Versicherungsombudsmann.
Denn ich habe schon einige Briefe an die Versicherungen geschrieben.


Jetzt was ich möchte:

Welchem Paragraphen aus dem BGB kann ich zitieren wegen der falschen Beratung von Herrn X und was kann ich schreiben damit der Typ mich in Ruhe lässt?



Vielen Dank für Eure Hilfe.



Gruß,


Jens
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werfe einfach mal die §§ 59ff VVG in den Raum. Ansonsten hat dieser Mensch doch nichts weiter zu wollen. Den Verträgen ist widerspochen worden (bzw. wurde das Widerrufsrecht ausgeübt) und damit gut.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Bei den Burschen ist es halt so das die nur von den Abschlussen leben. Nur hier bekommen die eine Provision. Sie bekommen keinen Stundenlohn.
Zu der Versicherung habe ich jetzt so einiges gehört. Der Laden ist wie eine Mafia.Nur die oberen bekommen fette Kohle und die unteren müssen die Kohle bringen.
Herr X war vorher KFZ-Mechaniker. Die Versicherung hat er zuerst nebenbei gemacht und jetzt ist er dort Vollzeit.
Die Burschen sind einen Tag bei einer Veranstaltung und dann können sie sich Vermögensberater nennen.
Nur gut das ich die Kurfe gekratzt habe. Einige haben schon viel Geld dadurch verloren.

Die Berater sagen nach 2 oder 3 Jahren das man den Vertrag wieder ändern muss und einen völlig neuen abschließen muss. Somit verdienen die weiter Kohlen.
Das ist also ein Schneeballsystem.


Danke nochmals für die Antwort.
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt habe ich vergessen zu fragen:

Da ich meiner Versicherung einen Widerspruch eingelegt habe ist automatisch die Einzugsermächtigung erloschen. Da aber nochmals Beträge abgebucht wurde liegt doch eine strafbare Handlung vor?

Wie kann ich dies argumentieren?


Vielen Dank.


Sorry für Doppelpost.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube dann weiß ich um welches Unternehmen es geht. Winken

Vielleicht hat sich der Widerspruch mit der Abbuchung bearbeitungstechnisch überschnitten. Das kann schonmal vorkommen. Ich denke, wenn der Widerspruch rechtsgültig ist, sollte der Beitrag zurückgebucht werden.
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