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Verfasst am: 19.03.09, 15:39 Titel: Elterngeldberechnung bei Steuerklassenwechsel durch Heirat
Hallo zusammen:
im August bekomme ich ein Kind und werde im Mai heiraten und dann 1 Jahr in Elternzeit gehen. Bisher habe ich bzgl. Elterngeld in Erfahrung gebracht, dass die Berechnung des Elterngeldes sich auf die 12 Kalendermonate vor Empfang von Sozialleistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc bezieht (dh in meinem Fall Juli 2008-Juni 2009). Bzgl. Steuerklassenwechsel, dass dieser nur 1x pro Jahr durchführbar ist und rückwirkend für das ganze Jahr gilt.
Jetzt meine Frage: Wie wirkt sich ein Steuerklassenwechsel auf das Elterngeld aus (der auf Basis meiner Lohnabrechnungen (bis auf einen Monat) vor der Heirat/Steuerwechsel berechnet wird bzw. wann ist es am sinnvollsten, einen Steuerwechsel durchzuführen: a) bei Heirat b) am Anfang des Mutterschutzes c) bei Geburt oder d) nach Beantragung des Elterngeldes?
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